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Unfall!!!

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 12:18
von Peter.C
Hallo liebe Volvoniacs.Meine 21 Jährige Tochter wurde in einen Unfall verwickelt. Ein entgegenkommendes Fahrzeug, ist frontal mit dem Auto meiner Tochter zusammen gestossen ( also meine Tochter war nicht dran schuld) Nach eingehender Überprüfung wurde nun Festgestellt das der Volvo V70 meiner Tochter zwar Totalschaden ist, aber er zum Verkauf nicht mehr geeignet, Andere wiederum meinen ihn kann man als Unfallwagen dennoch verkaufenIch bin mir echt unsicher, da es mehrere Meinungen nun gibt, und da meine Tochter immernoch im Krankenhaus ist kann man sie leider nicht befragen vielleicht bzw ich wäre euch dankbar wenn ich mit die Meinungen sagt was ihr davon haltet!Grüßchen Peter

Unfall!!!

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 12:22
von Vette58
Was sagt denn der Gutachter? Der legt normalerweise auch den Restwert fest (auf Basis eines verbindlichen Angebotes)GrußUli..der deiner Tochter gute Besserung wünscht.

Unfall!!!

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 12:59
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von Peter.C am/um 10.11.08 11:18:16Nach eingehender Überprüfung wurde nun Festgestellt das der Volvo V70 meiner Tochter zwar Totalschaden ist, aber er zum Verkauf nicht mehr geeignet, Andere wiederum meinen ihn kann man als Unfallwagen dennoch verkaufenDiese Aussage ist sehr unklar. Wer hat was festgestellt mit welchem Wortlaut ?

Unfall!!!

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 18:29
von Peter.C
Er wurde von verschiedenen Gutachtern gesehen und beurteilt, da die erten zweiu erst gar nichts erklärt haben und gleich gesagt haben, der muss auf den Schrottmüll da kann man nichjts mehr machen. Andere sagen er hätte zwischen 200-1.000 Euro einen Verkaufswagen als Unfallwagen. So also wie ihr seht, bin ich selber damit überfordert, . Das Gutachten hatte ihn als Unfallwagen Totalschaden gesagt, allerdings fahre ich selber kein Auto, und hatte noch kein Unfall und deshalb ist es auch ziemlich schwer da irgendwie mitzureden oder durchzublicken. Da es für meine Tochter auch der erste Unfall ist wo Sie selber gefahren ist. PS: Grüße von meiner Tochter an euch und SIe dankt allen!

Unfall!!!

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 20:32
von oldierolli
Hallo, Profis können fast jeden Wagen wieder aufbauen. "Totalschaden" heißt immer "wirtschaftlicher" Totalschaden. Also, wenn auf dem Markt viele preiswerte gleichwertige Fahrzeuge vorhanden sind (PLUS Beschaffungskosten) und eine Reparatur einiges teurer ist. Was ein Eigentümer mit seinem beschädigten Fahrzeug macht, ist ALLEIN seine Sache. Ob nach Holland, Russland oder in die Presse. Nun müsst Ihr selbst rechnen. Der ADAC leistet hier wohl auch Hilfestellung. Auf keinen Fall den Wagen voreilig abschwatzen lassen. Gruß. Rolf

Unfall!!!

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 19:08
von Gordini
Hallo, wenn das Fahrzeug dein Eigentum darstellt kannst Du selbst bestimmen was damit passiert. Bei Kaskoschäden kann es anders aussehen. Hierbei handelt es sich aber um einen Haftpflichtschaden.Schöne GrüßeChristoph

Unfall!!!

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 19:56
von Ralf G
Wenn das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und du den aktuellen Fahrzeugwert von der Versicherung bekommst gehört das Auto der Versicherung. Die stellt es in der Regel in die Restwertbörse im Internet. Dort bleibt es 3 (oder 5 weiß ich nicht mehr genau) Tage eingestellt. Auf die Restwertbörse haben nur Händler Zugriff. Derjenige der denkt, dass er den Schrott oder Teile davon noch gebrauchen kann gibt ein Gebot ab. Im Anschluß stellt dich die Versicherung vor die Wahl, das Auto zu behalten und den aktuellen Wert um den zu erzielenden Betrag aus der Restwertbörse zu mindern oder den aktuellen Wert in voller Höhe zu bekommen. In dem zweiten Fall gehört das Fahrzeug der Versicherung und wird an den Höchstbietenden der Restwertbörse verkauft. Gruß Ralf G.

Unfall!!!

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 21:51
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von Ralf G am/um 14.11.08 18:56:52Wenn das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und du den aktuellen Fahrzeugwert von der Versicherung bekommst gehört das Auto der Versicherung. Unsinn ! Wenn es ein Haftpflichtschaden ist und kein Kaskoschaden, wie bereits Christoph darauf hinwies, gehört das Fahrzeug nicht automatisch der Versicherung. Wird ein HP-Schaden auf Basis des Schadengutachtens reguliert, auch ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden, zieht die Versicherung bei der Regulierung in aller Regel den sog. Restwert ab. Dann gehört das Fahrzeug immer noch dem bisherigen Eigentümer ! Eine (gegnerische) Versicherung kann natürlich über die Restwertbörse versuchen, einen höheren Restwert zu ermitteln als der (zumeist vom unabhängigen Gutachter) zuerst bestimmte, in dem um ein entsprechendes Angebot in der Restwertbörse ersucht wird. Dann wird der höhere Restwert in Abzug gebracht. Es entsteht aber nach wie vor kein Eigentumswechsel ! Man kann als Geschädigter sogar verlangen, daß ein verunfalltes Fahrzeug, welches lt. Gutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt, bis hin zu 130% des im Gutachten festgestellten Zeitwerts an Reparaturkosten erfordern darf, sofern es tatsächlich auch repariert wird. Anders beim Kaskoschaden.Chris.

Unfall!!!

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 22:00
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 10.11.08 19:32:16"Totalschaden" heißt immer "wirtschaftlicher" Totalschaden.Ebenfalls unrichtig. Ein "wirtschaftlicher Totalschaden" liegt bereits dann vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten einen bestimmten Prozentsatz des Zeitwerts zum Unfallzeitpunkt erreichen oder sogar darüber hinaus gehen.Ein "tatsächlicher" Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug auch mit modernsten Reparaturmethoden nicht mehr instandzusetzen ist; z.B wenn der Schaden so groß ist, das eine Rohkarosse nötig wäre.Aber ein Totalschaden kann durchaus "preiswerter" zu reparieren sein, als ein wirtschaftlicher Totalschaden !Dann nämlich z.B. wenn eine Rohkarosse oder Teilersatz nebst Umbau und sonstiger Ersatzteile den Zeitwert nicht überschreitet oder sogar weit darunter bleibt, was bei hochpreisigen Exoten durchaus reell ist.Chris.

Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 10:43
von AD-Alpine 1800
Hallo,die Beiträge habe ich heute gelesen und gehen an der geltenden Rechtsprechung weitgehendst vorbei.Die Ausführungen von 1300VC sind teilweise richtig.Zunächst würde ich, gerade bei Personenschaden,ein Rechtsanwalt einbeziehen. Im KH (Haftpflichtschaden) habe ich neben der freien Wahl des Sachverständigen, Reparaturwerkstatt. Leihwagenfirma usw. Anspruch auf Rechtsbeistand. Die Kosten muß in jedem Fall die KH-Versicherung übernehmen. Der vom anerkannten SV (Sachverständiger) ausgewiesene Wiederbeschaffungswert und Restwert ist bei der sogenannten Totalschadenfall-Abrechnung maßgebend. Die Restwertfindung über die sogenannte Restwertbörse (wunschdenken der Versicherer) entsprechen nicht der höchst richterlichenen BGH-Entscheidung. Wichtig ist zu handeln bevor die Versicherung handelt. Das heißt, so schnell wie möglich das Verunfallte Fahrzeug zu dem im GA ausgewiesenen Restwert verkaufen. Was letzendlich bezahlt wird ist nicht relevant.Für weiteres stehe gerne bereit. Gruß