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Kündigung nötig?

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 16:42
von kisuaheli
Hallo zusammen,habe vor 14 Tagen meinen Youngtimer mit H-Kennzeichen angemeldet und dabei auch die Versicherung gewechselt. Frage nun: Muss ich den alten Versicherungsvertrag (reguläre Haftpflicht mit Saisonkennzeichen) kündigen? Oder wurde nicht automatisch die Versicherung gekündigt, da der Kfz-Schein ja geändert wurde und ich eine neue Doppelkarte (okay, heißt beides nicht mehr so...) vorlegen musste. Sind zwei verschiedene Versicherungsunternehmen und habe mein Auto jetzt zum Oldie-Tarif versichert.Vielen Dank für Antworten im Voraus und viele Grüße/Alexandra

Kündigung nötig?

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 17:23
von alteschätzchen
Warum hast du nicht erst einmal mit der Versicherung gesprochen ?Automatisch wird die alte Versicherung nicht gekündigt.Im dümmsten Fall hast du jetzt dein Auto 2 mal versichert.Den alten Vertrag musst du zu Ende des Versicherungsjahres kündigen.Beitrag geändert:14.08.08 17:26:54

Kündigung nötig?

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 20:49
von Phoenix
Da der Wagen auf deinen Namen weiter läuft, bleibt auch die Versicherung. Nun haste zwei, volle Deckung also.Gruß Willy

Kündigung nötig?

Verfasst: Fr 15. Aug 2008, 16:58
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von alteschätzchen am/um 14.08.08 17:23:12Warum hast du nicht erst einmal mit der Versicherung gesprochen ?Automatisch wird die alte Versicherung nicht gekündigt.Im dümmsten Fall hast du jetzt dein Auto 2 mal versichert.Den alten Vertrag musst du zu Ende des Versicherungsjahres kündigen.Leute, so ein Schmarrn´, ihr erzählt hier einen Quatsch !Sobald die Zulassungsstelle für einen Zulassungsverwaltungsakt eine neue Versicherungsbestätigung fordert, gilt ab diesem Datum NUR noch die neue Versicherung. Du mußt eine KR-Versicherung ÜBERHAUPT nicht kündigen, sobald eine Stillegung/VB-Austausch erfolgt, wird bis zu diesem Stichtag abgerechnet. Die bisherige Versicherung bekommt sogar von der Zulassungsstelle über diesen Vorgang Bescheid, ohne daß der VN sich rühren muß. Punkt. Ende von doppelter Police. Chris.Beitrag geändert:15.08.08 16:59:46

Kündigung nötig?

Verfasst: Fr 26. Dez 2008, 23:11
von ford64
Naja, so läuft es im Idealfall.Wenn es nicht ideal läuft, darf man mit viel Ärger sher viel Zeit investieren, wenn die alte Versicherung weiter abbucht und fordert, und die Ohren auf Durchzug stellt. Ich kenne da einen Fall von der Zürixx-Versicherungs AG (Name geändert) und habe auch den Schriftverkehr vorliegen. Die haben es sich trotz Abmeldung des Fahrzeugs, Benachrichtigung durch das SVA und Fahrzeugverkauf nicht nehmen lassen, die Beiträge ein Jahr lang weiter zu berechnen und schließlich sogar eine Mahnung zu schicken. Die Klärung hat im Endeffekt über zwei Monate gedauert, während dieser Zeit wurde sogar noch eine zweite Mahnung geschickt.Vertrauen ist gut, sofortiger Kontakt noch besser.Der ODAC (ebenfalls Name geändert) hat mir jetzt meine (vor zwei Monaten in der Geschäftsstelle vor Ort bezahlte!) Überführungsversicherung erneut in Rechnung gestellt. Eine Kopie der Quittung mit einem Schreiben habe ich noch am selben Tag per Einschreiben zurückgeschickt.

Kündigung nötig?

Verfasst: Sa 27. Dez 2008, 15:07
von Nachtschwärmer
Hallo, dazu möchte ich folgende Überlegungen einwerfen:Früher gab es die vorübergehende Stillegung und da lief die Versicherung einfach weiter (Ruheversicherung). Aber ist es seit der Änderung zu den EU-Papieren nicht so, daß jede Abmeldung quasi als endgültig angesehen wird? Dafür spricht doch, daß das Kennzeichen sofort wieder frei wird, wenn ich es nicht reservieren lasse. Die (Wieder-)Zulassung ist doch dann praktisch eine neue Zulassung, welche die bisherige Versicherung nichts angehen dürfte. Oder sehe ich da was falsch?Gruß Joachim

Kündigung nötig?

Verfasst: So 28. Dez 2008, 23:13
von oldierolli
Hallo, wieder mal werden PRIVATES und ÖFFENTLICHES Recht nicht unterschieden. Die Zul.Stelle erhält eine neue VB und sieht damit die alte als hinfällig an. Der VERTRAG (PRIVAT-Recht) wird bei der alten Vers. aber nicht durch die Zul.Stelle GEKÜNDIGT, sondern es erfolgt nur eine Benachrichtigung. Die alte Vers. könnte jetzt auf Fortführung bestehen zu den neuen Voraussetzungen, da sie die "älteren Rechte" geltend machen kann. Dann müsste die zweite Vers. zurücktreten und die alte Vers. eine neue VB an die Zul.Stelle schicken. Mal sehen, wer sich da kulant zeigt. Auf jeden Fall gibt es keine DOPPELversicherung, da EIN Wagnis nur EINMAL versichert werden kann. Gruß. Rolf

Kündigung nötig?

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 10:53
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 28.12.08 22:13:21Hallo, wieder mal werden PRIVATES und ÖFFENTLICHES Recht nicht unterschieden. Die Zul.Stelle erhält eine neue VB und sieht damit die alte als hinfällig an. Der VERTRAG (PRIVAT-Recht) wird bei der alten Vers. aber nicht durch die Zul.Stelle GEKÜNDIGT, sondern es erfolgt nur eine Benachrichtigung. Die alte Vers. könnte jetzt auf Fortführung bestehen zu den neuen Voraussetzungen, da sie die "älteren Rechte" geltend machen kann. Dann müsste die zweite Vers. zurücktreten und die alte Vers. eine neue VB an die Zul.Stelle schicken. Mal sehen, wer sich da kulant zeigt. Auf jeden Fall gibt es keine DOPPELversicherung, da EIN Wagnis nur EINMAL versichert werden kann. Gruß. RolfNein. Eine Ummeldung zum H-Kennzeichen kommt einer Neuanmeldung gleich; damit erlischt automatisch die vorherige Zulassung, somit auch die Police der Vorversicherung. "Doppel"versicherung kann es sehr wohl geben, ich kann mir bei fünf verschiedenen Gesellschaften eine Unfallversicherung abschliessen; alle fünf werden zahlen müssen, wenn die Bedingungen lt. Police erfüllt werden.Chris.

Kündigung nötig?

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 11:37
von Tripower
Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 29.12.08 09:53:30"Doppel"versicherung kann es sehr wohl geben, ich kann mir bei fünf verschiedenen Gesellschaften eine Unfallversicherung abschliessen; alle fünf werden zahlen müssen, wenn die Bedingungen lt. Police erfüllt werden.Aber der Schaden wird nur einmal bezahlt. Von welcher Versicherung kannst Du Dir dann u.U. aussuchen. Keinesfalls bekommst Du einen Schaden jedoch mehrfach ersetzt!Logische Begründung: Wenn die erste Versicherung gezahlt hat, besteht ja kein Schaden mehr, denn der wurde ja durch die Zahlung kompensiert.GrußTripower

Kündigung nötig?

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 12:00
von 1300VC
Da sind mir aber andere Fälle bekannt....auch wenn es vielleicht in D so nicht ganz legal ist, mehrfach abzurechnen. Schließlich wurde ja auch mehrfach Prämie bezahlt, oder ?Wenn jemand einen Arbeitsunfall hatte, zahlt die BG anschliessend monatlich wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit; wird aber auch eine private Unfallversicherung eine monatliche Zahlung leisten, sofern separat abgeschlossen.