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Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Mo 19. Mai 2008, 15:26
von greg02
Ich habe meinen Cadillac Cabrio Baujahr 1959 bei der Zürich vollkasko versichert. Das Fahrzeug hat laut einem "kleinen classic data wertgutachten" von vor 1,5 Jahren einen Wert von 40.000 Euro. Nun möchte die Zürich ein aktuelles Wertgutachten (das ist ja noch ok) aber sie bestehen auf ein "großes classic data wertgutachten"! Das kleine kostet ca. 100 Euro, das große ca. 500 Euro... Kann die Zürich darauf bestehen? Machen das andere Versicherungen auch? Danke für feedback

Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Mo 19. Mai 2008, 15:32
von Rene E
Gib das Gutachten nicht ab und lass Dich rauswerfen und dann gehe zu einer anderen Versicherung. Im Rauswerfen ihrer Mitarbeiter haben die Ausbeuter inzwischen Erfahrung. Die Programme werden zu 50% in Indien zusammengekloppt und die Versicherungsdienstleistungen werden zunehmend von Callcenter-Sklaven und ungelernten Osteuropäern ausgeführt, während bei uns die Werktätigen auf die Straße gesetzt werden.Mein Ex-Kollege Uwe, der den Online-KFZ-Tarifrechner entwickelt hat und betreut, bangt täglich um seinen Job und hat 3 Kinder und ein Haus zu versorgen.

Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Mo 19. Mai 2008, 15:37
von greg02
harte worte aber danke für den tipp

Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Mo 19. Mai 2008, 21:00
von oldierolli
Hallo, schließe mich ganz Rene an. NOCH gibt es einen relativ freien Versicherungsmarkt, bei dem Service-Banausen ruhig auf der Strecke bleiben sollen. Denn von einem neuen Gutachten hängt hier wohl kein kleineres Wagnis ab. Gruß. Rolf

Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 10:54
von Gordini
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 19.05.08 15:32:59Mein Ex-Kollege Uwe, der den Online-KFZ-Tarifrechner entwickelt hat und betreut, bangt täglich um seinen Job und hat 3 Kinder und ein Haus zu versorgen. Tja, aus diesem Grund hasse ich diesen Elektroschrott!Billig, billig, elektronisch-online-automatisieren.U-N-D!? Arbeitsplätze vernichten und Menschen auf die Strasse schicken. Schöne Realität!GrüßeChristoph

Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Di 19. Mai 2009, 19:05
von Automobil2067
Kann die Versicherung eigentlich z.b auf Classic Data bestehen? Welche Grundlage gibt es dafür?

Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 00:14
von oldierolli
Hallo, die Versicherungen können bei Kasko die Obliegenheiten bestimmen, so wie eine PRIVATE Krankenversicherung auch niemanden aufnehmen MUSS. Aber am MARKT sollen doch solche Gesellschaften stranden dank eines Forums wie hier, in dem sie geoutet werden können. Gruß. Rolf

Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 17:44
von Markus Neser
Hallo zusammen,bei der Württembergischen genügt immer ein "kleines" Gutachten (Kurzbewertung). Trotzdem muß natürlich gesagt werden, dass ein "großes" Gutachten vorallem bei sehr teuren Fahrzeugen um ein vielfaches geeigneter und damit im Schadenfall besser ist. Versteckte Mängel werden bei der "groben Inaugenscheinnahme" oft nicht entdeckt.GrußMarkus

Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 18:07
von GP700
Hallo allerseits,was ich nicht verstehe: Das Gutachten muss doch wohl nur im Fall des Diebstahls als Wertermittlung herhalten. Bei einem Unfall, egal wie schwer der Wagen beschädigt ist, kann man doch wohl auch anhand des Wracks noch den Zustand vor dem Unfall rekonstruieren. Kleine Kratzer oder Beulen natürlich nicht, aber die können auch bei der Rückfahrt vom Gutachter entstehen und somit nicht in den Schätzwert eingehen.Ich meine mich erinnern zu können, dass ich gar kein Gutachten benötigte, als ich meine Fahrzeuge versicherte. Es reichte eine "subjektive" Wertangabe von mir, die wohl den Versicherungswert bei Diebstahl darstellt.Herzliche Grüße aus der Eifel, René

Großes oder kleines Wertgutachten???

Verfasst: Di 26. Mai 2009, 13:04
von Mossi
Um mal von den geldgeilen Kapitalistenvereinen abzulenken:Der Kunde wünscht Kaskoversicherungsschutz: dann "muß" er (sofern er die Prämie dafür bezaheln "will" nach den Spielregeln des VR spielen. Wenn er nicht will, geht er woanders hin.Nur: genau die Schadenproblematik (Mauer auf Auto, Brand etliche erbauliche andere Schadenszenarios) lassen eben keine kompetente Schadensummenermittlung zu. Und wer will das Geld haben? Die Gesellschaft? Wohl eher der Kunde....Genau, der Versicherungsnehmer? Und was macht die böse Versicherung, wenn der Geschädigte keinen adäquaten Wertnachweis (bspw. mittels Gutachten) erbringen kann? Genau, es gibt die Kürzung. Und wer ist der Böse und wer ärgert sich? es gibt sehr wohl Gesellschaften, die im niedrigen Wertsegment eine Selbsttaxierung zulassen....... aber wie immer: wer sich drauf verläßt, das eine solche "Fantasiesumme" im Schadenfall ohne weiteres ausgezahlt wird, glaubt auch an Selbstheilung und den Weihnachtsmann..... Der Kunde ist in der Nachweisbringpflicht und dafür unterschreibt er. Ob das im Sinne der Beratungsdokumentation, den Ausschlüssen und dem ggf. persönlich-laxen Verhältnis zum Vertreter gelungen ist, darf jeder selber bedenken.Mann trenne sich bitte von der Vorstellung, das es mit möglichst wenig Aufwand (Gutachten, Prämie etc.) das maximal gibt (Korrekter Wert, problemlos Erstattung.)Unabhängig davon ist die Versicherungservice-Problematik..... Aber auch dort soll man mit Kommunikation schon weitergekommen sein......PS: Bei uns im Hause werden die Stunden erhöht, Neueinstellungen ausgesetzt und dafür keine Gehaltskürzungen und Entlassungen durchgesetzt. Andere Gesellschaften trennen sich schonmal von ihrem kompletten Außendienst, verlagern Innendienst irgendwo hin oder machen andere lustige Sachen..... also auch dort bitte: nicht alle über einen Kamm scheeren... auch wenns sich immer so schön leicht daherbölkt..... und so schon populär-antikapitalistisch klingt.