Seite 1 von 1
Versicherung will Wertgutachten nicht zurück geben
Verfasst: Do 13. Mär 2008, 11:00
von Das_Broot
Moin zusammen aus Hamburg,ich habe da einen kleinen Disput mit meiner Ex-Versicherung und lasse nebenbei auch noch ein wenig Dampf ab. Folgendes hat sich also zugetragen :Nachdem die HD –Versicherung es abgelehnt hat meinen Amazon-Kombi als Oldtimer zu versichern und auch keine Kasko-Versicherung anbieten wollte (Begründung :keine Einzelgarage nur TG mehr als 5000km p.a.) habe ich also fristgerecht die Versicherung meiner Fahrzeugflotte (Alltagsopel, 61er Harley FLH, Volvo P220) gekündigt und die vorliegenden Wertgutachten zurück gefordert.Nichts passiert außer, dass meine Kündigung mit großem Bedauern bla, bla, bla….Nach einem energischem Telefonanruf kommt das Wertgutachten (2007) für den Volvo heim. Vor einigen Wochen Anruf für das Wertgutachten der Harley - alles was kommt ist ein Brief in dem u. a. steht „Bei der Vertragsüberprüfung stellten wir fest, dass das Gutachten aus dem Jahr 1996 stammt. Da die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nur 10 Jahre beträgt, liegt uns das Gutachten nicht mehr vor. Aus diesem Grunde können wir ihnen das Gutachten leider nicht zurück senden. Ein erneuter Telefonanruf verhallt einfach.Das Gutachten ist sicherlich aus dem Jahr 1996 denn seitdem war das Moped als Oldtimer beim HDI versichert, die Prämie wurde auch immer fein bezahlt und lt. letzter Rechnung (Juni07) lag das Gutachten vor.Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, wie lang auch immer, dürften doch erst ab Versicherungsbeendigung wirksam werden? Ist das was der HDI da tut eigentlich eine Unterschlagung? Ich hätte das Gutachten zur lückenlosen Dokumentation der Fahrzeughistorie schon gern zurück.Was kann ich sonst noch tun, außer wütend zu sein?Leicht kochende Grüße Bernd
Versicherung will Wertgutachten nicht zurück geben
Verfasst: Do 13. Mär 2008, 12:36
von austinchen powers
Hallo Bernd,das bedeutet, wenn ich Dich richtig verstehe, daß DuOriginalwertgutachten an Deine Versicherung geschickt hast.Sicherlich hast Du Kopien für Deine Unterlagen erstellt oder?Meine Versicherung hat nur eine Kopie des Originals bekommen.Das war völlig ausreichend.GrüßeAP
Versicherung will Wertgutachten nicht zurück geben
Verfasst: Do 13. Mär 2008, 14:14
von Das_Broot
Hallo AP,irgendwo(is ja schon was her) hab ich eine Kopie - Versicherung hat Original. Nebenbei stört es mich schon mir mein Eigentum vorzuenthalten, oder irre ich mich da?kopfkratzendBernd
Versicherung will Wertgutachten nicht zurück geben
Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 10:50
von RA-Wilke
Hallo Bernd,schau mal in deine Versicherungsbedingungen von damals. Wenn dort steht, daß das Gutachten im Original einzureichen ist, ist davon auszugehen, daß es dauerhaft bei der Versicherung verbleiben sollte. Wenn dort steht, daß das Gutachten im Original (nur) zur Einsichtnahme einzureichen ist, kannst du es natürlich zurückfordern. Frank
Versicherung will Wertgutachten nicht zurück geben
Verfasst: So 16. Mär 2008, 10:48
von Das_Broot
Hallo Frank,ich habe mich mal durch das "Kleingedruckte" gewühlt aber irgendwie nichts in dieser Richtung gefunden (überlesen?). Im Versicherungsantrag habe ich unter besonderen Vereinbarungen den Eintrag "Wertgutachten" gefunden.Ich werde es wohl nochmals mit einem Briefchen in Richtung Hauptsitz versuchen. Der HDI sollte doch über seine eigenen Bedingungen bescheid wissen und nicht versuchen mich mit einer ziemlich fadenscheinigen Ausrede abzuspeisen.Für mich sieht es so aus, als ob man für eh verlorene Kunden keinen Finger mehr krumm machen will. Für einen wachsenden Kundenstamm sorgt man so wahrscheinlich nicht. Nach mehr als 15 Jahren Geschäftsbeziehung mit dem HDI finde ich das schon recht armselig.Schaun mer mal....Bernd
Versicherung will Wertgutachten nicht zurück geben
Verfasst: Di 22. Apr 2008, 18:16
von 454 C3
Moin Wenn man das Wertgutachten selber bezahlt hat , ist es Eigentum. Habe schon etliche Gutachten eingeschickt - mir zwar immer Kopien gefertigt , wenn die Versicherung das Original wollte , es aber immer wieder zurück bekommen .Ich hätte auch ganz schön Ärger gemacht , wenn die es behalten hätten ... nur wenn es lange bei denen in den Akten liegt und man nicht nachhakt ... kann schon sein , das es dann irgendwann " verschwindet " ?Im Ernstfall Anwalt fragen.... kostet aber LG Bernd
Versicherung will Wertgutachten nicht zurück geben
Verfasst: Mi 23. Apr 2008, 00:49
von oldierolli
Hallo, ja dem HDI habe ich auch schon vor 4 Jahren den Rücken gekehrt, weil sich da irgendwelche praxisfernen Hochschulfrischlinge profilieren wollen, z.B. auch mit Mindestwert von 4000 € etc. (wollen wohl nur noch Ferraris). Was der "Kaleu" oben genannt hat, passt genau da rein. Also, eine Institution kann m.W. nur die VORLAGE eines Originaldokumentes verlangen, nicht aber den Verbleib (außer Banken für KFZ-Brief/Zulass.Besch. als Sicherheit und zahlende Institutionen bei zu erstattenden Rechnungen). Auf einen Eigentumsübergang müsste explizit hingewiesen werden. Nach Vorlage können die ja eine Kopie zu ihren Akten nehmen. Nach meiner Auffassung müsste auch bei Schriftstücken der Tatbestand einer Unterschlagung zu verfolgen sein. Gruß. Rolf
Versicherung will Wertgutachten nicht zurück geben
Verfasst: Do 24. Apr 2008, 19:06
von ventilo
Der HDI verlangt doch gar kein Wertgutachten, sondern bis zu einer recht hohen Grenze nur eine Selbstauskunft mit ein paar Bildern !?!?Einen 30 Jahre alten Ferrari für 4.000 Euro kaufe ich - blind und ungesehen, gern auch als Unfallwagen.