Seite 1 von 2
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Fr 28. Dez 2007, 17:47
von persilia
meine Versicherung (OldieCarCover) erstattet Die Hapftplicht- und Kaskoprämien für Zeiten, während denen das Fahrzeug stillgelegt ist, nicht zurück, sondern behauptet, dass dies bei Oldtimerversicherungen im Gegensatz zu normalen KFZ-Versicherungen nicht üblich sei. Nach Jahren habe ich nun von dieser Praktik die Nase voll und will mir einen Versicherer suchen, der anders abrechnet. So kündigte ich im Oktober meinen Vertrag zum Jahresende und freute mich schon auf die eingesparten Prämien mindestens bis zu dem Zeitpunkt, wann ich das Fahrzeug bei einem anderen Versicherer wiederversichern würde. Doch OCC akzeptierte meine Kündigung zu dem Termin nicht, sondern erst zum Ende des Versicherungsjahres, das zu dem Tag beginnt, wann man den Vertrag eröffnet hat, das ist bei mir der 28. Mai.Kann es wirklich rechtens sein, Beiträge für Haftpflicht und Kasko einzubehalten, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist?Verfahren Eure Versicherungen anders?
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Fr 28. Dez 2007, 19:27
von Markus Neser
Hallo Persilia,das ist bei manchen Versicherungen leider der Fall. Das ist das so genannte "Kleingedruckte" in den Bedingungen.Die Württembergische rechnet ín solchen Fällen immer taggenau ab, d.h. an dem Tag an dem das Fahrzeug stillgelegt wird, wird der zuviel gezahlte Beitrag gutgeschrieben und bei der Wiederanmeldung verrechnet. Bezüglich zur Kündigung ist zu sagen, dass man ordentlich nur zum Ablauf kündigen kann. Bei 99% der KFZ-Verträge ist dieses Datum der 1. Januar (deswegen auch die vermehrte Werbung von KFZ-Tarifen zum Ende des Jahres). Es kann aber auch jedes andere Datum als Ablaufdatum gewählt werden. In Deinem Fall ist dies eben der 28. Mai. Das ist, wie gesagt zwar nicht üblich, aber immer möglich wenn die Vertragspartner das so vereinbaren.GrußMarkus
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Fr 28. Dez 2007, 19:53
von Phoenix
Nur im Schadensfall kann man "außer der Reihe" kündigen soweit ich weiß....Willy
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Fr 28. Dez 2007, 23:22
von fliermann
Zitat:Original erstellt von Phoenix am/um 28.12.07 18:53:43Nur im Schadensfall kann man "außer der Reihe" kündigen soweit ich weiß....Willyoder bei einer Beitragserhöhung, falls diese eine gewisse Grenze übersteigt.Der Beitrag ist ja nicht gerade eine Werbung für die oft so hoch gelobte OCC .GrußFrank
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Fr 28. Dez 2007, 23:30
von Phoenix
Zitat:Original erstellt von fliermann am/um 28.12.07 22:22:50Der Beitrag ist ja nicht gerade eine Werbung für die oft so hoch gelobte OCC .GrußFrankJo....ich habe noch zwei Jahre bis zum H - Kennzeichen, (jaja, der Willy fährt einen Youngtimer) werde dann nicht auf den Euro schauen und dort bleiben, wo ich schon immer zufrieden war. (Diese, oben angesprochene Gesellschaft werde ich mir sicher merken)Willy
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Sa 29. Dez 2007, 12:53
von Markus Neser
Hallo Willy,ein H-Kennzeichen ist für eine spezielle Oldtimerversicherung keine Pflicht.Das "H" ist nur für die KFZ-Steuer wichtig. Den Versicherungen geht es um die Nutzung, nicht um die Art des Kennzeichens.GrußMarkus
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Sa 29. Dez 2007, 14:22
von Phoenix
Hi Markus,danke für den Hinweis, ich dachte man müsste die Versicherung ändern, weil doch spezielle Oldieversicerungen angeboten werden. Kann also alles bleiben wie es ist....fein.GrußWilly
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Sa 29. Dez 2007, 14:35
von Markus Neser
Hallo Willy,es werden zwar verschiedene Oldtimerversicherungen angeboten, die Prämien sind allerdings deshalb so gering, weil die Fahrzeuge i.d.R. weniger genutzt und eben besonders gepflegt werden.Dies hat, wie gesagt, mit dem Kennzeichen - zum Glück - nichts zu tun.Gruß Markus
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Sa 29. Dez 2007, 14:54
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von Markus Neser am/um 29.12.07 11:53:48Das "H" ist nur für die KFZ-Steuer wichtig....und eventuell für die Umweltplakette auch nicht so unwichtig ?
Versicherung mißachtet Zeiten der Stillegung bei Haftpflicht und Kasko
Verfasst: Sa 29. Dez 2007, 15:35
von Phoenix
Hi,bin bei SF 30 oder so...da ist nicht mehr viel Beitrag zu leisten, die Typenklasse des R 107 ist auch sehr niedrig, da werde ich mich kaum verbessern können.In die Umweltzonen muss ich mit dem Auto eigentlich nicht, da isses mir auch viel zu staubig,.... Willy