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Nutzungsausfall für BMW V 8 3,2 lt. super

Verfasst: Mo 24. Apr 2006, 00:25
von RA-Wilke
Da habt ihr Recht, der Nutzungsausfall für einen Oldtimer berechnet sich in der Regel nach dem nächstvergleichbaren Fahrzeug moderner Produktion. Der 3.2 Super war damals das absolute Topmodell und muß daher auch heute mindestens mit einem v8-getriebenen 7er verglichen werden. Unter "Rat und Tat" findest du übrigens ein Gerichtsurteil zum Thema Nutzungsausfall bei Oldtimern.Frank

Nutzungsausfall für BMW V 8 3,2 lt. super

Verfasst: Mo 24. Apr 2006, 11:32
von fritz555
weiss jemand wie hoch der nutzungsausfall für einen BMW V 8 3,2 ltr. super Bj 62 berchnet wird. ein gerichtgutachter vergleicht den V 8 mit einem 5 er BMW aus neuerster fertigung,wegen den paltzangebot und den abmessungen ! wir meinen aber die 7er reihe wäre anzunehmen.vielen dank für infos.

Nutzungsausfall für BMW V 8 3,2 lt. super

Verfasst: Mo 24. Apr 2006, 16:04
von Tripower
Zitat:Der Anspruch des Beklagten auf Erstattung von Gebrauchsvorteilen entfällt nicht bei Liebhaberstücken; vielmehr ist im Bereich des Nutzungsausgleichs auch ein ideeller Besitzwert zu berücksichtigen; dieser ist am üblichen Mietzins eines derartigen Fahrzeugs auszurichten, dem mangels tatsächlicher Nutzung die ideelle Nutzbarkeit zugrundezulegen ist, die nach § 287 ZPO geschätzt werden kann.OLG Köln, Urteil vom 26.05.1997 - 7 U 185/96 GrußTripower