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Hagelschaden

Verfasst: Mo 3. Okt 2005, 19:04
von TRAX
Hallo WissendeBetrifft nicht direkt meinen Traction, sondern das Zugfahrzeug (vulgo: „Alltagsfahrzeug“)Im Juli hat ein Hagelschauer die Karosserie kaltverformt (Hammerschlag grob).Ein Gutachter (von der Versicherung) kam auf Folgendes: ohne Mwst mit MwstReperaturkosten 4762,21 5534,16Wiederbeschaffungswert 5689,66 6600,00Restwert 3879,31 4500,00Überwiesen hat die Versicherung, kommentarlos, 1950,00 Euronen.Jetzt meine Fragen: Wie kann so ein Betrag zustande kommen. Auf was habe ich Anspruch? Mit oder ohne Mwst?Bevor ich mich mit der Versicherung rumstreite möchte ich mich doch gerne etwas informieren. In meinem Bekanntenkreis herrscht eher Viertelwissen, und meine Rechtsschutzversicherung sollte ich momentan nicht zusehr strapazieren ;-)Vielleicht kann mir einer von euch einen Tipp geben?Dafür schon mal viele DankTRAX

Hagelschaden

Verfasst: Di 4. Okt 2005, 15:06
von Gordini
Hallo, Du bekommst die Mehrwertsteuer erst dann erstattet, wenn Du das Fahrzeug auch tatsächlich in einer Autowerkstatt gegen eine Rechnung reparieren lässt. Auch die Mietwagen-Kosten werden dir erst nach der erfolgten Reparatur und der Vorlage des Reparaturfotos bei der Versicherung erstattet.Christoph

Hagelschaden

Verfasst: Di 4. Okt 2005, 15:14
von Frank the Judge
Die Mehrwertsteuer bekommst Du gar nicht erstattet, wenn das Auto ein Firmenwagen war, Du also vorsteuerabzugsberechtigt bist. Ansonsten wie Gordini schrieb.Die Zahl 1.950 kann ich nicht nachvollziehen.

Hagelschaden

Verfasst: Di 4. Okt 2005, 16:41
von MPetter
hallo,die entschädigungshöhe kann ich auch nicht nachvollziehen. hierüber gibt dir in der regel aber der versicherer auskunft. die höhe der entschädigung richtet sich nach dem gutachten unter berücksichtigung der einzelnen positionen. eine pauschale aussage kann man hier nicht machen.bei einer fiktiven abrechnung (abrechnung ohne reparatur) wird die mehrwertsteuer nicht ausbezahlt. kann nach erfolgter reparatur aber nachgefordert werden. bei firmenwagen fällt die mwst. grundsätzlich nicht als erstattung an, kann ggfs. dann über die umsatzsteuerabrechung nachgeholt werden.einen mietwagen für die dauer der reparaturzeit ist in der regel nicht gegenstand der kaskoversicherung. solltest aber auch deinen versicherer fragen, da es eventuell auch eine (wenn auch selten) mitversicherte leistung sein kann.hinzu kommt, welche selbstbeteiligung hast du vereinbart ? die wird natürlich auch von der entschädigungsleistung abgezogen.es grüßtmichael

Hagelschaden

Verfasst: Di 11. Okt 2005, 18:43
von TRAX
Hallo Beisammdanke für die Infos.Also, da es ein Privatfahrzeug ist, ohne Mwst.Meine Selbstbeteiligung ist 150,- Euro.Macht also eine Gesamt-Erstattung von 1959,- + 150,- = 2100,- Euro.Dies ist genau die Differenz zw. Wiederbeschaffungswert (6600,-) und Restwert (4500,-), allerdings incl Mwst????Ja was nun?? Steht mir diese Differenz zu? und mit Mwst, obwohl privat?? Versteh einer die Versicherungen.Von anderer Seite hat wer behauptet, mir stünden die Reparaturkosten zu?? Und meine Versicherung hüllt sich in Schweigen.Wer weiß mehr?Schönen Abend nochT

Hagelschaden

Verfasst: Mo 17. Okt 2005, 19:41
von Zoe
Hallo Trax,mich würde mal interessieren bei welcher Versicherung Du bist, die sich so anstellt....Zoe

Hagelschaden

Verfasst: Di 18. Okt 2005, 00:46
von Tripower
Zitat:Original erstellt von glas GT:... in begründeten Fällen (wie bei einem Oldtimer, wenn man berechtigtes Interesse an "dem" Fahrzeug hat) sogar bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, erstattet.Ein Begründung ist nicht notwendig! Solange es kein gewerblich genutztes Fahrzeug ist ("Firmenwagen"), dürfen die Reparaturkosten grundsätzlich bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen.Allerdings gilt diese Regelung nur bei Haftpflichtschäden (gegnerische Versicherung zahlt) und nicht bei Kaskoschäden (eigene Versicherung zahlt). Bei Kaskoschäden zahlt die Versicherung grundsätzlich nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der VN kann zwar auch für einen höheren Betrag reparieren lassen, muß dann aber die Differenz selbst bezahlen.Im übrigen gilt es bei Kaskoschäden noch das sog. "Direktionsrecht" des Versicherers zu beachten.Für weitergehende Rechtsauskünfte kannst Du mich gerne über E-Mail oder Telefon: 06192 - 90 10 14 kontaktieren.GrußTripower

Hagelschaden

Verfasst: Di 18. Okt 2005, 10:11
von 280 SEC
Kann mich Zoe nur anschließen, denn wenn die Versicherung schnell zahlt, ist meistens was faul.Mein Makler sagt z.B. immer: Gut wenn man bei der HUK versichert ist, blöd nur, wenn der Unfallverursacher bei der HUK ist und du den Schaden ersetzt haben willst.Bei meinem Kumpel hat die Regulierung eines eindeutigen Unfalls drei Monate gedauert...

Hagelschaden

Verfasst: Di 18. Okt 2005, 10:24
von glas GT
Hallo,stellt sich meines Wissens so dar:Du nimmst keine Reparatur vor, dann bezahlt Vers. Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert und SB = 1950 EUR, wenn du den Wagen verkaufst bekommst du den Restwert. Sind also zusammen der Wiederbeschaffungswert.Du nimmst Reparatur vor, dann ist der Restwert uninteressant, Du bekommst die Reparaturkosten in Höhe von max. Wiederbeschaffungswert abzügl. SB erstattet, in begründeten Fällen (wie bei einem Oldtimer, wenn man berechtigtes Interesse an "dem" Fahrzeug hat) sogar bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, erstattet.GrußMichael