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Garage verschlossen?

Verfasst: Fr 15. Okt 2004, 07:01
von Versi
Wieso ist keine Kontrolle möglich? Wenn das Auto geklaut wird, musst Du ja bei Polizei + Versicherung angeben wo das passiert ist.Wenn es natürlich vor deiner Haustür geklaut wurde, obwohl du angegeben hast in der Garage zu parken gibts Ärger.Wenn du natürlich bei deiner Freundin zu Besuch warst kann ja keiner von Dir verlangen, dass Du die Garage da mit hinnimmst.

Garage verschlossen?

Verfasst: Fr 15. Okt 2004, 16:03
von KW
Zitat:Original erstellt von oldsbastel:@oldirolli:Es ist nicht verboten, vor der Kneipe zu parken. Wenn der Wagen allerdings danach weg ist, kann die Versicherung eine Nachzahlung der Prämie von dir verlangen.Wo steht das denn?Wenn ich mein Auto abends vor der Kneipe parke, ist das die Bestimmung des Fahrzeuges und mein Nutzungsrecht.Gleiches gilt für Urlaubsfahrten oder Besuche.Die Nutzung des Fahrzeuges darf durch so eine Bestimmung meines Wissens nicht eingeschränkt werden. Nur der Normale Aufbewahrungsort muss die Garage sein.mfg, KW

Garage verschlossen?

Verfasst: Mo 18. Okt 2004, 21:41
von oldierolli
Hallo KW, dein Beitrag ist juristisch gut fundiert dargestellt!Ich gehe davon aus, dass du jetzt zu Recht gute Berater (auch Schreibweise) an deiner Seite hast, machen alle Bundeskanzler auch so!Weiter so! Gruß. Rolf