Mietwagen,oder ?

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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em pee
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Mietwagen,oder ?

Beitrag von em pee » Mi 7. Apr 2004, 21:56

Hallo und guten Abend,mir ist am 25.März 04 ein Hertz-Mietwagen auf meinen weissen Volvo PV 544 gerutscht. Heckdeckel, Stoßstange, rechter Kotflügel, Rückleuchte rechts und Heckabschlussblech wurden stark beschädigt. Der Wagen ist aber noch fahrbereit,habe den Schaden an Hertz gemeldet, Gutachter angefordert, der auch am 30.März 04 kam und alles aufgenommen hat.Selbiger rätselt wahrscheinlich immer noch über die Schadenshöhe, denn bis heute (7.4.04) habe ich weder eine Antwort noch das besagte Gutachten. Da der Unfall unverschuldet war - steht mir eigentlich ein Mietwagen zu, und wenn, dann wie lange ?FragtEm Pee

gta1969
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Mietwagen,oder ?

Beitrag von gta1969 » Do 8. Apr 2004, 00:22

hallound was ist hiermit ? http://oldtimerinfo.de/aktuelles/Oldtim ... l_2609.htm lamp in lamp outandreas

KW
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Mietwagen,oder ?

Beitrag von KW » Do 8. Apr 2004, 00:24

Hi.Wie gesagt, bekommt er aber einen Leihwagen nur, wenn er kein Alltagsfahrzeug vorweisen kann und wenn dein Fahrzeug auf H oder 07er läuft, kriegst du sowieso kein Leihwagen, weil davon auszugehen ist, dass du die Fahrzeuge nicht im täglichen Alltagsverkehr einsetzt.Denn währe das der Fall, hättest du die falsche zulassung und würdest dich evtl. der Steuerhinterziehung schuldig machen.Dies gilt auch, wenn du NUR ein H-Fahrzeug hasst, da dann davon ausgegangen wird, dass du zur Bewältigung deiner täglcihen Wege kein Automobil benötigst.Wenn du aber z.B. 5 zugelassene Autos hasst und in 1 fährt dir einer rein, brauchst du im Prinzip für die anderen 4 nur nen Nutzer finden und schon steht dir wieder ein Mietwagen zu Aber, wenn du nicht gerade wie mein Vorposter mehrere Oldtimer hasst und du wegen des Schadens im Sommer nicht Oldtimerfahren kannst, steht dir nach neueren gerichtsurteilen (Blätter mal die letzten Markt-Hefte durch) ein Nutzungsausfall zu. Wenn du aber mehrere Oldtimer hasst, kannst du natürlcih versuchen, diesen Nutzungsausfall mit einer Begründung warum du ausgerechnet mit dem einen fahren willst, einzufordern. Dürfte aber schwierig werden.Auch müssten die anderen Oldtimer voll Fahrbereit sein, wenn dir z.B. in deinen /8er Mercedes jemand reinfährt kann die Versicherung schlecht sagen, dass du im Sommer mit deinem Vorkriegsoldtimer genausogut in den Urlaub fahren kannst. Auch müssen die anderen natürlich voll fahrbereit sein und auch zugelassen.***************************************Alles in diesem Posting erfolg ohne Gewähr und sollte nur Hinweise oder Ansatzpunkte liefern, um bestimmte Rechtliche Aspekte intensiver auszuloten.mfg, KW

Privra
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Beitrag von Privra » Do 8. Apr 2004, 08:55

Hallo Em Pee wie immer wegen Rechtsberatung nur allgemeine Antworten. Ein Gutachten daß durch eine Versicherung veranlaßt wurde, geht auch nur dieser zu. will ein Geschädigter Werte, kann er nur versuchen, den Gutachter anrufen, ob er wenigstens mündlich ein wenig Auskunft gibt. Ansonsten bleibt nur der Direktanruf bei der Versicherung (im Übrigen sollte man immer einen eigenen unabhängigen Gutachter bestellen, da es auch bei der Wertschätzung Spielraum gibt - und wer den Gutachter bezahlt in dessem Interesse wird wahrscheinlich der Spielraum ausgelotet. Ein Mietwagen steht einem Geschädgiten nur zu, wenn ihm das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Ist ein PKW nach einem Unfall noch fahrfähig und verkehrstüchtig gibt es erst mal keinen Mietwagen. Dieser wird dann für die Zeit der Reparatur bezahlt, die Reparaturdauer legt der gutachter im Gutachten fest. Dauert sie unabdingbar länger (unentdeckte Schäden, Ersatzteilengpässe) gibt es auch länger, aber nur so lange, wie unbedingt notwendig. Achtung, der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht, also mindestens drei Angebote für Mietwagen einholen und das preiswerteste nehmen. Manchmal bieten auch Versicherungen Mietwagen von Vertragspartnern an, dann sollte man zur Stressvermeidung auf diese zurückgreifen.Jens

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Do 8. Apr 2004, 09:56

Guten Morgen,ich gehe mal davon aus, dass der Volvo nicht Dein "Erstfahrzeug" ist, sondern als Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zur reinen Freude an der Sache bewegt wird. Bei mir war das so: Ein Audi A8 rutscht mir auf die Corvette, bringt mir das Auto dadurch über drei Monate aus dem Verkehr und trotzdem hat die gegnerische Versicherung keinen Leihwagen bezahlt.Begründung: "Sie haben ja auch ein Alltagsfahrzeug, auf das Sie ausweichen können. Außerdem haben wir über unser Intranet festgestellt, dass Sie mehrere Oldtimer bewegen. Ein Ausfallschaden ist Ihnen hiermit nicht entstanden, da Sie auf andere Fahrzeuge ausweichen können." Zitat Ende.Der Jurist unserer Firma hat die "Gerechtigkeit" dieser Aussage überprüft und ist zu gleichem Ergebnis gekommen.Ich schlage vor, erst mal die gegnerische Versicherung anzurufen und ganz dumm nach irgendwelchen Mietwagenvertragsfirmen von denen zu fragen. Wenn sie dann schriftlich bestätigen, kannst Du Dir einen Leihwagen nehmen. Wenn nicht, würde ich mir das vorher überlegen, da Du wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben wirst.Beste Grüße

em pee
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Beitrag von em pee » Do 8. Apr 2004, 15:36

Hmm,muss ich mal blättern.Was ist eigentlich mit den Gutachterkosten - lächerliche Euro 450.- trägt die auch der Unfallgegner oder bleibe ich darauf sitzen ?Anm: Gegener ist die Hertz-Autovermietung....GrussEm Pee

arondeman
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Beitrag von arondeman » Do 8. Apr 2004, 15:47

Frage am Rande, da hier auf der Frage herumgeritten wurde, dass das Unfallfahrzeug ja noch fahrbereit sei und allein deshalb schon kein Mietwagen in Betracht kommt:Ist ein Fahrzeug mit stark beschädigtem Heckabschlussblech, Heckklappe (die womöglich auch nicht mehr zuverlässig schließt), Stoßstange, Rücklicht etc. denn noch "fahrbereit" in dem Sinne, wie es die Polizei gern sähe? Ein "fahrbereites" Auto, mit dem man trotz Unfallschaden noch aus eigener Kraft bis in die heimische Garage "humpeln" kann, ist das Eine, aber die regelmäßige Teilnahme am Straßenverkehr mit einem derartigen Fahrzeug???Allein schon wegen des Rücklicht (das aufgrund des Unfallschadens - weil z.B. das Blech ringsrum krumm und schief ist - auch nicht vernünftig durch ein Neues ersetzt werden kann) wird man ja wohl bei der nächstbesten Polizeikontrolle sehr unliebsam und knöllchenträchtig auffallen. Kann man zu solch einem Zustand wirklich "fahrbereit" sagen?Das Problem mit dem Argument, "man könne ja immer noch das Alltagsauto nutzen, habe also keinen Nachteil", löst das zwar nicht, aber vielleicht ist es zumindest ein gewisser Ansatzpunkt für die Mietwagenfrage (weil z.B. das Alltagsauto auch mal von Madam benötigt wird... ).Toi toi toiStephan[Diese Nachricht wurde von arondeman am 08. April 2004 editiert.]

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Do 8. Apr 2004, 15:49

Die Gutachterkosten im Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers.Entweder Du legst das vor und forderst die Summe zusammen mit der Schadensumme ein, oder -worauf sich manche Gutachter einlassen- Du läßt Deinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung direkt bezahlen.Grüße

Mario
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Beitrag von Mario » Do 8. Apr 2004, 15:58

Zitat:Original erstellt von KW:...und wenn dein Fahrzeug auf H oder 07er läuft, kriegst du sowieso kein Leihwagen, weil davon auszugehen ist, dass du die Fahrzeuge nicht im täglichen Alltagsverkehr einsetzt.Denn währe das der Fall, hättest du die falsche zulassung und würdest dich evtl. der Steuerhinterziehung schuldig machen.Dies gilt auch, wenn du NUR ein H-Fahrzeug hasst, da dann davon ausgegangen wird, dass du zur Bewältigung deiner täglcihen Wege kein Automobil benötigst.Hallo KW,was soll denn der Unsinn ? Ich darf ein Fahrzeug mit H-Zulassung regulär im Alltags-Strassenverkehr bewegen und damit zur Arbeit, in den Urlaub oder sonstwohin fahren. Was hat das mit Steuerhinterziehung zu tun (07er mal aussen vor) ??? Warum sollte ich auch keinen Leihwagen bekommen, wenn das mein einziges Fahrzeug ist ? Es kommt doch auf die Versicherung und deren Bedingungen an. Wenn das Fahrzeug bei einer Versicherung ist, welches eindeutig einen Alltagswagen vorschreibt, mag es sein, daß sie den Leihwagen verweigern, da der Geschädigte eine Ausweichmöglichkeit hat.Aber hier generell mit Steuerhinterziehung (und das ausgerechnet bei der H-Zulassung) zu kommen ist Quatsch.Auch das Argument, daß man ja eigentlich kein Auto braucht, wenn man nur eines besitzt, welches auch noch mit H-Nummer betrieben wird, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.Gruß,MarioP.S.: Es heißt "hast" und nicht "hasst". Sorry, aber das konnte ich mir nicht verkneifen ![Diese Nachricht wurde von osbourne68 am 08. April 2004 editiert.]

arondeman
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Beitrag von arondeman » Do 8. Apr 2004, 16:31

Zitat:Original erstellt von osbourne68: ... Auch das Argument, daß man ja eigentlich kein Auto braucht, wenn man nur eines besitzt, welches auch noch mit H-Nummer betrieben wird, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.Mario, ich glaube, das ist auch für KW oder für uns alle nicht nachvollziehbar, aber dass die Versicherungswirtschaft jedes noch so fadenscheinige Argument anführt (nicht zuletzt durch Einschaltung entsprechender "Justitiare"), nur um eine Haftung bzw. Leistung zu verweigern, ist so abwegig nicht. Und da kann es nicht schaden, sich schon vorab darauf einzustellen und entsprechend zu reagieren. Also vielleicht mal lieber nicht den armen KW als Überbringer der schlechten Nachricht hauen. GrußStephanPS: Ich befürchte fast, dass dieser Thread - sowie sich irgendjemand aus der Versicherungswirtschaft zu Wort meldet - zu der Frage ausartet, dass man ja so sorgfältig etwaige Ansprüche prüfen müsse, weil es ja so viel Missbrauch gibt - den gibt es sicher, nur gleicht DIESE Debatte dann der Frage, wer zuerst da war: die Henne oder das Ei!

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