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H-Kennzeichen Kurzzulassung

Verfasst: Mo 8. Mär 2004, 21:56
von OldiUwe
Hallo,weiß ob man eine Steuererstattung bekommt wenn man sein Auto mit einem H-Kennzeichen nur kurz zulässt (1-2 Tage)?

H-Kennzeichen Kurzzulassung

Verfasst: Di 9. Mär 2004, 09:56
von Nobbi
Hallo Uwe,die Kfz-Steuer wird auch hier tagegenau abgerechnet, wobei jedoch wie immer ein Mindestzeitraum von 1 Monat gilt (Par. 5 Abs. 1 KraftStG):KraftStG § 5 Dauer der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht dauert1. bei einem inländischen Fahrzeug, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat;Gruesse