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Anspruch au fNutzungsausfall nach unverschuldetem Unfall?

Verfasst: Di 28. Okt 2003, 22:10
von Mr. Hobbs
Liebe Oldtimerfreunde,hatte kürzlich einen unverschuldeten Unfall, der Oldtimer war geraume Zeit zwecks Instandsetzung in einer Werkstatt.Meine Frage: kann ich hierfür Nutzungsausfall geltend machen, habe keinen Leihwagen genommen; welche Tagessätze sind hierfür üblich?Bin dankbar für alle Hinweise und AntwortenMit besten GrüssenChristoph

Anspruch au fNutzungsausfall nach unverschuldetem Unfall?

Verfasst: Mi 29. Okt 2003, 09:35
von er ka
Hallo Mr.Hbbs,sieh mal hier und staune was man hier alles findet, vielleicht hilft Dir das schon weiter: http://oldtimerinfo.de/aktuelles/Oldtim ... l_2609.htm weiterhin viel Glück bei der Geltendmachung Deiner Ansprüche.Ich fahre(auch die Startseite lesend)freundlich grüssender ka

Anspruch au fNutzungsausfall nach unverschuldetem Unfall?

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 12:29
von Box156
Hallo,ist der beschädigete Oldie dein einziges Fahrzeug (Nachweis) gibts auch eigentlich NA-Entschädigung. Bei Totalschaden durch Abmeldung nachzuweisen, aber max. die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer, meist 8-14 Tage bei "normalen Fahrzeuge".Im Rep.-Fall muss die Reparatur und Rep.-Dauer durch Werkstattrechnung oder Rep.-Foto des Gutachters nachgewiesen werden.Hast Du ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung besteht kein Rechtsanspruch, weil ja Du ausweichen kannst.Im übrigen werden bei älteren Fahrzeugen von den Versicherern nur die sog. Vorhaltekosten erstattet. Das heist irgendwann ist ein Fahrzeug nach Neukauf abgeschrieben und hat ja auch quasi keinen Wertverlust mehr. In einen NA-Entschädigung sind diese Kosten berücksichtigt.Vorhaltekosten sind dagegen die reinen Kosten die zum Betrieb und der Wartung erforderlich sind, eben wie sie bei älteren Fahrzeugen auch nur anfallen. So werden auch die meisten LKW übrigens abgerechnet.Frank