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Alltagsfahrzeugregelung

Verfasst: Do 23. Jan 2003, 22:32
von Benni
Moin,Es geht mir um die Regelung in den Versicherungsverträgen wonach ein "Alltagsfahrzeug" vorhanden sein muß.Habe mir jetzt einen 64er P5 geleistet. Meine Frau und ich benutzen gemeinsam einenjapanischen Plastikbomber als "Alltags-fahrzeug". Das Fahrzeug ist jedoch auf meine Frau zugelassen. Spielt das eine Rolle?Ich selber habe einen 50er-Roller, der auf mich zugelassen ist.Benni

Alltagsfahrzeugregelung

Verfasst: Fr 24. Jan 2003, 10:06
von RA-Wilke
Hallo Benni,willkommen im Forum.Die Sache mit dem Alltagsfahrzeug interpretiert jede Versicherung anders. Den einen reicht es aus, wenn "im Haushalt" ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht, das gilt also auch für Autos von Frau, Oma, Opa etc., die anderen verlangen, dass dieses Auto auch auf ihren Versicherungsnehmer zugelassen ist. Frag also am besten mal bei Deiner Versicherung nach und lass Dir vor allem auch sagen, wo das im Vertrag steht, denn im Behaupten sind manche Versicherungsvertreter sehr schnell.Ein Roller dürfte als Alltagsfahrzeug nicht ausreichen, denn auf langen Strecken ist das ja kein Ersatz für ein Auto.

Alltagsfahrzeugregelung

Verfasst: Fr 24. Jan 2003, 12:34
von fliermann
Hallo Benni,oft heißt es "Alltagsfahrzeug im Haushalt"..Aber, wie schon gesagt, jede Versicherung hat ihre eigenen Regeln.GrußFRANK

Alltagsfahrzeugregelung

Verfasst: Fr 24. Jan 2003, 16:25
von oldierolli
Nochmals: NIEMAND kann vorschreiben, dass ab einem bestimmten Alter ein Fahrzeug nicht mehr als Alltagsfahrzeug eingesetzt werden darf. (Hat nix mit H-Nummer zu tun, diese ist nicht zwingend!). Alte Fahrzeuge haben besondere TYPKLASSEN mit SF/S Abstufung auf niedrigem Niveau ähnlich Oldie-Tarif. Schau mal im Internet in die Tarif-Angebote! Siehe auch meine Antwort v.6.1.02.