h-kennzeichen "taxifahrten"
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hallo, inwiefern ist festgesetzt, ob ich mit h-kennz. hochzeitsfahrten durchführen kann?lt. bestimmungen ist es eine zweckenfremdung /gewerbliche tätigkeit, bei der das fzg. voll angemeldet sein muß, wundert mich, da auch professionelle hochzeitsfahrer mit h-kennz. fahren...wenn der personenbef.-schein vorliegt, das gewerbe angemeldet ist und mehrere oldies zur verfügung stehen, die man dann nur sporadisch einsetzt, gilt das nicht auch als "steigerung der kauflust oder historisches vorführen der fzg."???fragt hochwasseropfer j.(der bei voller besteuerung wohl noch ärmer dasteht; dann lohnt sich das doch kaum)
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Hallo,das hängt davon ab, ob Du das gewerblich machst oder nicht.Wenn Du gelegentlich eine Hochzeit fährst gegen Entgelt, aber insges. keinen Gewinn erzielst ist das Liebhaberei (H-Kennzeichen möglich).Wenn Du das als Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht tust, ist das H-Kennzeichen tabu.GrußFRANK[Diese Nachricht wurde von fliermann am 16. Januar 2003 editiert.]
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hallo frankja, gewinn werde ich bei einer ca 1-2 x wöchentlichen fahrt aufgrund von ausgaben nicht einfahren; will dies als kleingewerbetreibender neben dem hausmann machen. hauptsache ich kann mich irgendwie erst mal sozialversichern. die idee entstand aus meiner arbeitslosigkeit, deswegen ein neues gebiet antreten. wenns gut läuft (mag ja sein, prognosen gut werd ich ein wenig auch von übighaben. trotzdem sehe ich immer profess. unternehmer, die groß werben und h- autos fahren?!j.(deraufgrundseinerhochwassergeschädigtenautosjetzteinneuessuchtunddiehoffnungnichtaufgibt)
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Hallo,aber mal ganz ehrlich: Wenn Du 1-2x pro Woche fährst, machst Du doch Gewinn, oder??Normalerweise, wie schon gesagt: H-Kennzeichen und Gewerbe ist normalerweise nicht zulässig. Aber Du kannst ja mal Deine Zulassungsstelle fragen...GrußFRANK
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Hallo,bin ich da etwas weich in der Birne, ein Gewerbe anmelden, dass keine Gewinnabsicht hat? Das müsste dann ja eher in die Ecke Verein fallen oder Interessengemeinschaft. Da sind fast schon Steuerberater gefordert .Auch die Erklärung gegenüber dem Finanzamt, dass du mit 2 Fahrten die Woche keinen Gewinn machst, solltest Du Dir sicher genau überlegen, mal ehrlich, ich halte 2 Fahrten die Woche für ne Menge und selbst je Woche eine ist schon nicht schlecht.Vermutlich wirst Du nicht nur die H-Kennzeichen-Problematik haben, da befürchte ich so was wiegewerbsmässige Personenbeförderung(Taxischein oder wie immer sich das nennt?)besondere TÜV-Termine und Vorgaben?gesonderte Versicherungsbeiträge (vermutlich nicht niedriger als fürs H)Solange alles gut geht, wirds kaum einer merken bzw. beanstanden, aber schon bei einem kleinen Rempler kann das ohne die gesetzestreue Durchführung schnell Deine Hochwasserprobleme relativieren - fürchte ich - schliesslich muss hier erst mal alles seine Ordnung haben !Informier` Dich lieber mal genauer beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde.Trotz allem bin ich der Meinung H-Kennzeichen und Gewerbenutzung kann in D nicht sein.Wenn, dann hätte ich bald nen neuen alten Geschäftswagen !Gruss (hoffentlich kein deprimierender)Peter
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hallo peter, naja, wenn ich mal die kosten der unterhaltung und anschaffung bzw. kosten der restauration rechne die ich währenddessen am nächsten fzg. ausübe, wird die erste zeit wohl nichts übrigbleiben. den break-even habe ich erst.... keine ahnung wann. aber mir gehts hauptsächlich um die anderen, die mit 07 oder h-fahren. das ist meiner meinung nach suspekt. will auch nur erst mal klein anfangen, mal gucken wies wird (ev.gütertrennung, gmbh, gbr, ....).tüß, j.
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Hallo Leute !Jetzt mal langsam. Ich habe noch nirgends gelesen, dass ein Auto das "H" nicht bekommt, weil der Fahrer gewerblich damit unterwegs sein will. Sämtliche Kriterien, die vor der Zuteilung des "H"s erfüllt sein müssen, beziehen sich ausschließlich auf Qualitäten des Fahrzeugs und nicht auf die später beabsichtigte Nutzung. Wir reden hier ja schließlich nicht von einem 07er, oder ? Da gibt's ja bekanntlich die Nutzungseinschränkungen.Also bitte: wenn jemand von Euch da draußen was schwarz auf weiß hat, das gegen eine kommerzielle Nutzung eines Autos mit H-Kennzeichen spricht, läute er die Große Glocke.Noch was: Es gibt sogar jemanden, der gewerblich Oldtimer als Firmenfahrzeuge (sic!) verleast und auch bei der Suche nach einem Wunschkandidaten behilflich ist. Sein Argument waren die 1% (bald sind's ja wohl 1,5%) Privatnutzungsanteil vom Neupreis. Und der ist ja bekanntlich etwas niedriger als bei heutigen Modellen. Wenn ich nur noch die http-Adresse hätte....Schönen Abend nochMaik.Zwar nicht das Gesuchte, aber dennoch interessant in diesem Zusammenhang: http://www.oldierent.de/images/autos/rolls.jpg Ist vermutlich ohne Gewinnerzielungsabsicht... [Diese Nachricht wurde von Maik am 30. Januar 2003 editiert.]
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Hallo Maik,das Thema hatten wir gerade. Für die H-Nr. gelten fast die gleichen Einschränkungen wie für die 07er-Nr. Falls Du über die Suchfunktion die entsprechenden Quellen nicht findest, sprich mich nochmal an!k.
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Hallo Maik, nicht jeder der die Bretter die die Welt bedeuten betritt, merkt das er auf dem Holzweg ist.Damit will ich nur sagen, die Leute die Ihren Oldi mit H-Kennzeichen vermieten und/oder gewerblich nutzen, mögen dieses aus Unkenntnis der Gesetzeslage durchführen, es schützt jedoch nicht vor Konsequenzen.Es ist definitiv verboten ein H-Kennzeichen gewerblich, egal in welcher Form auch immer, zu nutzen.Nur einen kleinen Auszug, Zitat: Voraussetzung: Fahrzeug muß vorwiegend zur "Pflege des KFZ-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden.Dieses kann bei einer gewerblichen Nutzung ausgeschlossen werden.Wenn Du einfach mal Goggle unter dem Stichwort: H Kennzeichen Gewerbliche Nutzung bemühst, bekommst Du eine Flut von Informationen zu diesem Thema.Du kannst es dort auf, wie gewünscht schwarz auf weiss nachlesen.Ich glaube die grosse Glocke muss nun nicht mehr geläutet werden, oder?Ich fahre(mit H, aber privat)freundlich grüssender ka
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Hallo Maik, hallo K.Maik, daß gewerbliche Nutzung und H-Kennzeichen sich ausschließen, kannst Du z.B. nachlesen in der Markt 1/2003, S.20.Außerdem gibt es zu diesem Thema eine gute Broschüre vom DEUVET . Natürlich gibt es gewerblich genutze Autos mit H-Kennzeichen, aber das ist Steuerhinterziehung. Du kannst Dir natürlich einen über 30 Jahre alten LKW kaufen, mit H-Kennzeichen zulassen (auf Deinen Namen), dann gegen Entgelt Möbel transportieren und somit Geld verdienen, aber legal ist das trotzdem nicht, auch wenn es getan wird. Das H-Kennzeichen dient zur Kulturpflege, nicht zum Broterwerb!! Aber dennoch: Die sonstigen Nutzungseinschränkungen wie beim 07-er Kennzeichen (Veranstaltungen, Probefahrten,..) existieren beim H-Kennzeichen nicht (also Du kannst damit in die Arbeit fahren, sonntags zur Oma, abends in Biergarten, im Sommer in Urlaub,...)Alles klar?!Maik, was ich noch zu dem obigen Link (Rolls mit H-Nummer) sagen wollte: Ich wäre mir nicht so sicher, ob hier wirklich ein Gewinn erzielt wird. Es ist wahrscheinlich eher ein Liebhaber, der mit der Vermietung einen Teil seiner Unkosten decken will. Das Finanzamt wird sich hüten, ihm das "H" abzuerkennen!!! Wenn das Finanzamt meint, daß er ein gewinnbringendes Gewerbe betreibt, müßte er es anmelden, könnte aber im Gegensatz seine Unkosten (Restauration, Wartung, Versicherung, Steuer, Stellplatz,..) von der Steuer absetzen. Ob das Finanzamt das will??GrußFRANK (der ein Fahrzeug mit "H" fährt und den Rest mit 07)[Diese Nachricht wurde von fliermann am 31. Januar 2003 editiert.]