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H-Nummer Vorraussetzung für Versicherung?

Verfasst: Fr 20. Dez 2002, 10:28
von OpelGT-AL
Hallo erstmal,ich bin seit Anfang November stolzer Besitzer eines 69´er Opel GT-AL. Der Wagen war bislang mit normalen Kennzeichen zugelassen, was ich auch weiterführen möchte, da er einen nachgerüsteten GKat hat und ich damit nur unwesentlich über der Pauschale fürs H-Kennzeichen liege (zumal bald eine Änderung auf Saisonkennzeichen hinzukommt). Nun stellt sich die SAVAG (meine Versicherung) etwas quer: Der Versicherungsfuzzi behauptet, ich könne den Wagen nur als Oldtimer versichern lassen, wenn ich das H-Kennzeichen habe....Wer hat Rat ?

H-Nummer Vorraussetzung für Versicherung?

Verfasst: Fr 20. Dez 2002, 10:37
von Rene E
Einige Versicherungen versichern Oldtimer nur mit H-Kennzeichen. Das können die Gesellschaften auch frei bestimmen.Das hat einfach den Grund, daß sie die Prüfung des Oldtimerstatus damit quasi dem TÜV überlassen und nicht selber prüfen müssen. Für einen Oldtimerbesitzer der bereits ein H-Kennzeichen hat ist das auch von Vorteil, weil in der Regel die Versicherung nicht auch noch durch ein Gutachten und durch Bilder davon überzeugt werden muß, daß man einen würdigen Oldtimer hat.Wenn die SAVAG auf das H-Kennzeichen beharrt, dann suche dir eine andere. Sag das aber vorher in aller Deutlichkeit deinem Versicherungsfuzzi, dann erledigt sich sowas gerne schonmal von alleine.

H-Nummer Vorraussetzung für Versicherung?

Verfasst: Fr 20. Dez 2002, 10:57
von OpelGT-AL
Danke für die flotte Antwort. Ich denke mal ich werd dem Typ sagen daß ich nur ungern ne andere Gesellschaft beauftragen würde... hab mir mittlerweile ein paar Angebote anderer Versicherungen Ausgedruckt...meld mich dann nommal wie´s gelaufen ist.

H-Nummer Vorraussetzung für Versicherung?

Verfasst: Mo 6. Jan 2003, 18:08
von oldierolli
AU, AU, AU! Ewig die Verwechslung von Privatrecht mit öffentlichem Recht! H-Kennzeichen betrifft nur die STEUER-Ermäßigung seitens der Finanzbehörden; Voraussetzung dafür ist der bescheinigte historische Zustand. In einem (NOCH??) freien Land kann mich weder ein linker oder rechter Politfuzzi oder eine Versicherungsgesellschaft zwingen, mein Auto nach 40 Jahren nicht mehr als Alltagsfahrzeug zu benutzen! Ich weiß, dass es genug Gesellschaften gibt, die für alte Fahrzeuge eine sehr günstige TYPKLASSE haben mit einem Niveau auf Oldtimertarif. Nur gibt es hierfür dann SF- und S- Klassen.

H-Nummer Vorraussetzung für Versicherung?

Verfasst: Di 28. Jan 2003, 01:06
von kiste
Guten Tag alle zusammen,hier wird nach meiner Meinung wieder einigesdurcheinandergeschmissen.Zunächst kann jede Versicherungsgesellschaft eigene Voraussetzuzngen für die Einstufung als "Oldtimer" haben, da jede Gesellschaft diesbezüglich "frei"ist. Die Einstufungen können in der Haftpflicht abhängig sein vom Baujahr sowie von der KW -Stärke sowie auch vom Alter des Versicherungsnehmers, um hier nur einige Tarifierungspunkte zu nennen.Weitere Annahmevoraussetzung kann auch sein, daß ein Altersfahrzeug vorhanden sein muß UND bei der gleichen Gesellschaft versichert ist.Die Einstufung in der Vollkasko- bzw. Teilkasko richtet sich meistens nach dem Fahrzeugwert.Zum Thema H-Kennzeichen möchte ich noch anmerken, daß diese Fahrzeugew keinerlei Nutzungsbeschränkungen unterliegen. Fahrzeuge die mit einem roten "07er Kennzeichen" aus gefahren werden, unterliegen den bekannten Nutzungseinschränkungen (Probe- Überführungsfahrten usw.MfGHeinz

H-Nummer Vorraussetzung für Versicherung?

Verfasst: Di 28. Jan 2003, 01:36
von Rene E
@oldierolli. Du gibts manchmal irgendwie sehr verquere Statements ab. Lies Dir doch die vorhergehenden Beiträge bitte mal etwas genauer durch.Woanders ging es um Oldtimer in einer Holzscheiune und Du hast geschrieben, daß Traktoren genauso behandelt werden müssen wie autos, obwohl da nirgendwo etwas von Traktoren stand.Nur mal so..[Diese Nachricht wurde von Rene E am 28. Januar 2003 editiert.]

H-Nummer Vorraussetzung für Versicherung?

Verfasst: Di 28. Jan 2003, 15:27
von oldierolli
Hallo,1. wenn ICH den Unterschied zwischen privatem und öffentlichem Recht kenne (H-Kennz.) ist das nicht verquer. 2.JURISTEN kennen nicht den Begriff AUTOS, sondern nur KRAFTFAHRZEUGE. Hierzu zählen eben Traktoren UND PersonenKraftWagen. Wie die dann genutzt werden, hebt wie gesagt, nicht die Oberkategorie auf. Und wenn also das KFZ:"TRAKTOR" in einer Scheune kein besonderes Risiko darstellt, kann es es ein Personen-KFZ ohne Benzin im Tank auch nicht sein. Und natürlich KÖNNEN (und müssen nicht) Versicherungen alte Fahrzeuge in speziellen Tarifen versichern. Aber auf einem FREIEN Markt sind eben etliche Anbieter vorhanden, die in genannter Weise niedrige TYPKLASSEN für ALTE PKW (nicht OlDTIMER) anbieten.