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Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Di 11. Jun 2002, 14:19
von Meissner
Hi,heute stand es amtlich in den Gazetten. Ab 1.August wird jeder der auch unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, an den Kosten beteiligt oder bleibt gar darauf sitzen. Betriebsgefahr !!Und wieder wird mächtig abgegriffen und der Staat verdient über die Versicherungssteuer mächtig mit.Ich hab's ja schon immer gesagt: "Steuermehreinnahmen" klingt im Wahljahr besser als "Steuererhöhung".Frank

Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Di 11. Jun 2002, 15:41
von Mario
hallo frank,ich dachte dieser unfug sei seit einer weile vom tisch ??????gruß,mario

Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Di 11. Jun 2002, 16:10
von FKS 750
hast du mal links dazu im netz, habe eben bei spiegel online geguckt und nichts gefunden...mfg franz

Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Di 11. Jun 2002, 16:25
von Rainman
Hallo,bin auch stark daran interessiert.Wer weiß was konkretes ?GrußFrank

Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Di 11. Jun 2002, 16:50
von er ka
Hallo erstmal,regt euch nicht auf.Das Spielchen hatten wir schon 1984 bei einem unverschuldetem Unfall.Nur damals wurde das Gefährdungshaftung genannt.10% sollten uns als Teilschuld auferlegt werden, nur weil unser Auto zur falschen Zeit am falschen Ort war.Guter RA, toller Prozess, 3 Ortstermine, 3 Gutachten und drei Zeugen der Gegenseite die jeder etwas anderes gesehen haben.Prozessdauer 2 Jahre, Prozesskosten (weiss nicht mehr ganz genau) ca. 12000 DM.Danach von Teilschuld kein Wort mehr.Ich schätze so wird es in Zukunft auch weiter funktionieren.Wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird.Ich fahre(abwartend)freundlich grüssender ka

Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Mi 12. Jun 2002, 13:39
von Meissner
Hallo,unsere Red. arbeitet dran. Wir bringen bald mehr Info. Ich bin zur Zeit im Urlaub und hab' etwas Freizeitstress mit meinem Auto.Das mit dem "heiß gekocht", denke ich in diesem Fall nicht. Denn eine Gesetztesänderung bedeutet eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Anwendung. Das heißt: der Ermessensspielraum eines Richters kommt dadurch nicht in Betracht. Bzw. diese Regelung wird grundsätzlich von den beteiligten Versicherungen angewand und die Aussicht auf Erfolg im Klagefall ist Null, da es gesetzlich festgeschrieben ist, dass der unschuldige am Unfall einen gewissen Prozentsatz des Schadens selbst trägt. Nämlich generelle Gefährdungshaft und generelle Betriebsgefahr.Die Sache geht sogar noch weiter, mit der Heraufsetzung der Altersgrenze bei Schäden die durch spielende Kinder an, z.B. geparkten Fahrzeugen, verursacht werden können.Aber ich möchte nicht mit Halbwissen für Verunsicherung sorgen. Wartet noch ein wenig ab Kollege RA-Wilke ist schon zugange, 'was webfähiges zu schreiben.Frank

Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Fr 12. Jul 2002, 09:54
von Z1-VX
Zitat:Die Sache geht sogar noch weiter, mit der Heraufsetzung der Altersgrenze bei Schäden die durch spielende Kinder an, z.B. geparkten Fahrzeugen, verursacht werden können.[/B]Was mich schon immer beschäftigt: Wenn spielende Kinder unterhalb dieser Altersgrenze einen Wagen beschädigen, kommt niemand dafür auf? Richtig? Auch kein Regress gegen die Eltern?Das würde ja bedeuten, daß ich meine Kinder dazu anhalten könnte, all denen, die mir nicht passen, beim Spielen mal "aus Versehen" in die Tür zu treten. Das kann doch nicht sein, oder?Dieterder ein absoluter juristischer Laie ohne jede Prozesserfahrung ist.

Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Mi 24. Jul 2002, 00:59
von Bart1
Es wird so sein: Bei Kindern unter sieben Jahren können die Eltern haftpflichtig gemacht werden (Verletzung der Aufsichtspflicht). Bei Kindern zwischen 7 und zehn Jahren enfällt dieses, so daß diese Kinder und auch die Eltern nicht haftpflichtig gemacht werden können (dieses gilt allerdings nur im Straßenverkehr!). Was auch richtig ist, ist, daß die Haftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges verschärft wird. Der theoretische Fall, daß ein neun jähriges Kind mit dem Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug fährt, sich dabei verletzt, und dann gegen den Halter des geparkten Fahrzeuges Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend macht, wird nun realistisch. (Abgesehen davon, daß der Fahrzeughalter auf seinem eigenen Fahrzeugschaden sitzen bleibt) Aber ich denke man muß ersteinmal die Rechtsprechungen durch die Gerichte bezüglich díeses Themas abwarten.Viel Spaß beim Aufregen!

Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Mi 24. Jul 2002, 14:11
von FKS 750
Zitat:Original erstellt von Bart1:Der theoretische Fall, daß ein neun jähriges Kind mit dem Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug fährt, sich dabei verletzt, und dann gegen den Halter des geparkten Fahrzeuges Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend macht, wird nun realistisch. nee, oder? viel spass beim aufregen ist bei solchen sachen so sie denn eintreten sollten doch vorprogrammiert.@frank: hab ichs überlesen oder schreibt ihr noch mal was genaueres?mfg franz

Haftungsrecht geändert !!

Verfasst: Mi 24. Jul 2002, 14:36
von Meissner