KFZ-Totalschaden....was steht einem zu ?
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Inspektionen und ähnliches zählen zur sogenannten "Werterhaltung" und nicht zur "Wertsteigerung".Daher wird es nicht im Restwert berücksichtigt, weil dieser eben vom normalen Wert ausgeht:Ergo: die großen Unfälle bitte vor die großen Inspektion legen und einhalten...... *istironischgemeint*[Diese Nachricht wurde von Mossi am 24. Mai 2004 editiert.]
KFZ-Totalschaden....was steht einem zu ?
wenn ich NEUE KUPPLUNG und NEUES GETRIEBE in ein 14 Jahre altes Auto stecke, ist das wohl eher eine Wertsteigerung...Wenn die große Inspektion zur werterhaltung gehört, möge man mir bitte Fahrzeuge vorstellen, die zu dem Wiederbeschaffungswert diese Inspektion schon gemacht haben. Das ist vor allem ne Sache des Anwaltes und des Richters.mfg, Mark
