Haftungsrecht geändert !!
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Zitat:Original erstellt von Bart1:Es wird so sein: Bei Kindern unter sieben Jahren können die Eltern haftpflichtig gemacht werden (Verletzung der Aufsichtspflicht). Das stimmt so nicht uneingeschränkt: Die Verletzung der Aufsichtspflicht muß immer explizit festgestellt werden. Je älter das Kind, um so mehr "Selbständigkeit" wird man ihm zugestehen. Keinesfalls müssen die Eltern ein Kind "rund um die Uhr" beaufsichtigen.Wenn z.B. ein spielendes Kind von 5 Jahren ein geparktes Auto zerkratzt, so bleibt i.d.R. der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Das Kind ist mit unter 7 Jahren nicht "deliktsfähig" und den Eltern wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht kaum anzulasten sein.Mit juristischen GrüßenTripower
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Haftungsrecht geändert !!
Hallo Tripower! Da hast Du natürlich recht. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß Du bei Kindern im Alter bis sieben Jahre wenigstens noch die theoretische Chance hast, die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haftbar zu machen,(und so nicht auf Deinem Schaden sitzenzubleiben), so ist Dir das nach neuem Haftungsrecht bei Kindern über sieben bis zehn Jahre im Straßenverkehr jetzt leider versagt, und was dann mit Deinem Schaden passiert ist wohl klar.(Du zahlst ihn selber!)Schöne Grüße
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Haftungsrecht geändert !!
Ich hol den Beitrag mal aus der Mottenkiste, weil ich folgendes auf der Radwelt-Online Homepage gefunden habe: http://www.radwelt-online.de/jetzt/verk ... kehr43.htm