Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz
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Hallo nochmal,bekomm ich noch eine Antwort auf meine obige Frage (Keine verwendung des Kennzeichens wofür es nicht gedacht ist!!! Sondern einfach nur mein Auto und nicht Händlerauto!!!)Chris
Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz
Hallo,les´ Dir doch die Antworten einfach mal genauer durch ...Gruß, Tomas
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Old Cadillac
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Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz
Noch was neues dazu. Irfgendwo haben wir mal gelesen, daß es angeblich Steuerhinterziehung sein soll (also der Händler macht sich strafbar), wenn man sein 06er Kennzeichen verleiht und das Auto nicht dem Besitzer des Kennzeichens gehört. Thomas
Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz
@ OldCadillac (und andere evtl. gefährdete):Steuerhinterziehung: Das Kennzeichen ist bei ordnungsgemäßen Gebrauch ohne Erhebung von Kfz-Steuern ausgegeben. Jede nicht zugelassenen Verwendung bedeutet auch, dass die Kfz-Steuer zu erheben ist.Hierher gehört auch das leidige Thema "Hochzeitsfahrten mit 06/07-Kennzeichen" - viel diskutiert, aber auch u.a. Steuerhinterziehung sowie die Verwendung von "landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Anhängern" bei Faschingszügen etc.Soviel zugedrückte Augen von Finanzbeamten - wer kann da noch auf die schimpfen
?Is` mal so, auch wenn es ggf. einen freundlicheren Ausdruck als Hinterziehung dafür gibt, das Resultat zählt.GrussPeter
Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz
Es soll anscheinend auch möglich sein,ein Auto vorzuführen ,eine Tüvplakette zu bekommen ,eine Versicherung abzuschliessen und anschliessend zu fahren.Funktionniert allerdings nicht bei ausgesprochenem Schrott!MfG gegen Bkb
