Mwst beim Kaskoschaden
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Hallo,nach einem unverschuldeten Unfall weigert sich die gegnerische Versicherung die MwSt für den Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung) zu bezahlen. Ich hatte mir keinen Leihwagen genommen und habe nach Gutachten abrechnen wollen. Ist das korrekt?Wo steht die gesetzliche Grundlage?mfgThomas
Mwst beim Kaskoschaden
Hallo,Es handelt sich nicht um einen Kaskoschaden, sondern um einen Haftpflichtschaden.Sorry
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Markus Neser
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- Registriert:Mi 22. Mär 2000, 01:00
Mwst beim Kaskoschaden
Hallo Thom,Nutzungsausfallentschädigung ist Steuerneutral, d.h. es fällt keine MwSt an.Gruß Markus
Mwst beim Kaskoschaden
Hallo,Nutzungsausfall immer ohne MwSt.Als Selbständiger bekommst du nie die enthaltene MwSt erstattet, daher wird immernach Vorsteuerabzugsberechtigung gefragt.Du mußt die enthaltene MwSt bei einem Leihwagen,Reperaturrechnung etc. bei , deinem Finanzamt als Vorsteuer abziehen.Gruß Frank
Mwst beim Kaskoschaden
Die Nutzugsausfallentschädigung ist jaso eine Art "Schmerzensgeld für entgangenen Lustgewinn" daher auch keine MWst
