bagatellschaden
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- Registriert:Sa 4. Nov 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
hallobei meinem 220D (zustand 2-) von 71 ist ein schaden in höhe von ca.1400dm bei einem rangierunfall entstanden. nun möchte die gegnerische versicherung den schaden nochmals durch einen eigenen sachverständigen begutachten lassen. meinerseits wurde ein kostenvoranschlag vorgelegt. meiner info nach soll das vorgehen der gegnerischen versicherung nicht rechtmässig sein. wer kann mir diesbezüglich weiterhelfen ? mfgSascha
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- Registriert:Di 20. Feb 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
bagatellschaden
Hallo Sascha,da die Versicherung den Schaden bezahlen soll, wird man ihr schlecht verwehren koennen, den Schaden auch selbst zu begutachten! Das heisst aber nicht, dass Du gezwungen waerst, das daraus resultierende Regulierungsangebot auch zu akzeptieren. Da geht dann vermutlich das Verhandeln los, es sei denn, Du greifst gleich zur grossen Keule und gehst ins Gerichtsverfahren. Ob das bei der in Frage stehenden Summe lohnt, wage ich zu bezweifeln...Dennoch: sich anwaltlicher Beratung zu versichern, kann kein Fehler sein (womoeglich bist Du rechtsschutzversichert?), auch wenn es nicht bis zum Rechtsstreit kommt.
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- Registriert:Di 21. Mär 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
bagatellschaden
Hallo Sascha,bei einem Haftpflichtschaden (wenn einem also jemand reinfährt) obliegt es eigentlich Dir allein auch den Schaden zu beziffern. Also reicht es normalerweise wenn Du einen Kostenvoranschlag einreichen würdest. Aber.... da ist ja das Bj. 71! Da wittert die Versicherung "bei so n´er alten Kiste" einen Totalschaden. (So zumindest bei den meistern Sachbearbeitern der diversen Gesellschaften) In der Tat könnte ja auch tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten sein, wenn der Wert des Fahrzeuges (z.B. Note 4 abwärts) minus des Restwertes (Wert des kaputten Auto jetzt) niedriger als der Betrag aus dem Kostenvoranschlag ist. Wenn die Versicherung Zweifel hat, dann würde ich einen qualifizierten Sachverständigen für Oldtimer einschalten, der Dir den Schaden und den Wert deines Wagens genau festlegt. Adressen hierzu findest Du bei Classic-Data unter http://www.classic-data.de/Classic-Data/karte.htm Viel Glück, Jochen
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Hallo Sascha,dem Tip meines Vorgängers kann ich mich nur anschließen. Solltest Du Fragen haben, wende Dich an einen Rechtsanwalt. Lasse Dich nicht über den Tisch ziehen. Auch Anwaltskosten sind von der gegnerischen KFZ - Versicherung im Rahmen des Schadensersatzes zu übernehmen. Selbstverständlich - solltest Du die Angelegenheit in Kürze abhaken wollen, auch angesichts des relativ geringen Schadens, kannst Du auch des lieben Friedens willen einer Begutachtung durch einen SV der Gegenseite zustimmen. Es verschlägt ja nichts.Gruß Sven
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bagatellschaden
danke für eure infos. mfgsascha