Totalschaden - wie zahlt die Versicherung?

... bin ich eigentlich richtig versichert?

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

Antworten
kehmma
Beiträge: 3
Registriert: Do 18. Sep 2003, 00:00

Totalschaden - wie zahlt die Versicherung?

Beitrag von kehmma » Mo 17. Nov 2003, 17:23

Wer kann mir genau erklären, was ich von der Versicherung ausbezahlt bekomme, wenn mein Auto (MB W110 von 1965) wirtschaftlicher Totalschaden ist? Mein Fall: Ich habe nach einem Auffahrunfall (selbst schuld) Blechschaden über die ganze Frontpartie. Kosten der Instandsetzung bei Eigenreparatur mit fachmännischer Unterstützung ca. €2500. Der DEKRA Gutachter schaut in die MB-Ersatzteilpreisliste und -arbeitsstundenverrechnungssätze und kommt auf das dreifache, €7500. Damit wäre der Wagen wirtschaftlicher Totalschaden (Wertgutachten: €6800). Ich habe schon einmal etwas gehört von 'Tatsächliche Reparaturkosten' bei 'fachmännischer Instandsetzung' - nur was genau heisst dann 'fachmännisch'?Danke für eure Unterstützung!Grüße aus Frankurt:Markus

fliermann
Beiträge: 1373
Registriert: Di 25. Dez 2001, 01:00

Totalschaden - wie zahlt die Versicherung?

Beitrag von fliermann » Di 18. Nov 2003, 01:29

Hallo,bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Also angenommen Dein "Schrotthaufen" hat noch einen Wert von 1000 Euro, bekommst Du also 5800 Euro ausbezahlt.Paßt doch in Deinem Fall, oder??Die Mwst. erhälst Du aber nur für nachgewiesene Kosten.GrußFRANK

Box156
Beiträge: 486
Registriert: Mo 3. Feb 2003, 01:00

Totalschaden - wie zahlt die Versicherung?

Beitrag von Box156 » Mi 19. Nov 2003, 12:18

Hallo,als erstes ist ein Kaskoschaden nicht das gleiche wie ein Haftpflichtschaden, wo die gegnerische Versicherung zahlt. Ließ mal deine Kaskobedingungen. Rein rechnerisch ist nach Gutachten sicher der wirtschaftliche Totalschaden eingtreten. Ein Restwert kann aber nur abgezogen werden, wenn dieser auch durch Verkauf des beschädigten Fahrzeug zum tragen kommt.Wenn das Auto repariert wird, wird trotz wirtschaftl. Totalschaden hier nix abgezogen. Äußere gegenüber deiner Vers. den Reparaturwunsch und laß den Gutachter die Reparatur begleiten und überwachen.Fachgerecht reparieren kann man auch mit günstigeren Gebrauchtteilen.Oder rechne fiktiv nach Gutachten mit deiner Vers. ab und setz das Auto in Eigenregie instand.Frank

Antworten