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Mietrecht - Heizung -Reparatur

Verfasst: Mi 13. Feb 2013, 21:07
von Fusca
Hallo,
hab da mal ne Frage an die Mietrechtskenner:

Ist es noch so, das Reparaturkosten einer 20 Jahre alten (fast schon Oldtimer ) Ölheizung nicht zu den Nebenkosten gehört ?

Hintergrund:
Der Ölbrenner im Hause meines Mieters zickt rum. Im günstigtem Fall ist nur die Ölvorwärmung defekt. Im ungünstigeren Fall gibt es keine Ersatzteile mehr für den Brenner. Im ungünstigstem Fall gibt es keinen passenden Brenner mehr für den Kessel.

Eine Heizkostenabrechnung im klassischen Sinn gibt es nicht. Im Mietvertrag ist nur sinngemäß festgehalten "um das Heizöl kümmert sich der Mieter selber".
War übrigens eine Idee unseres damaligen Archtitekten beim Anbau von diesen zwei Wohneinheiten an das Elternhaus: "Ihr habt den Platz, nehmt getrennte Tanks und Kessel, gibt später keinen Ärger"

Zwischenzeitlich hatte mein Bruder seine Wohneinheit verkauft, mit der neuen Eigentümerin kamen wir nicht klar, sie und ihre mit eingezogene dominierende Mutter mit mir und meiner Mutter (wohnt noch im Elternhaus) aber auch nicht.
So kam es zum unvorbereitetem Rückkauf. Ich hab also nie zur Miete gewohnt, hatte auch nie geplant, in die Wohnungswirtschaft einzusteigen ...

Und jetzt ??? Jetzt bin ich ein Vermieter ohne VHS-Kurs "Deine Rechte als Vermieter"

Falls es wen interessiert und jemand von Öl auf Gas umgestellt hat und noch einen Brenner "Klöckner KL 4" nutzlos im Keller liegen hat: Ich könnte so einem Brenner den Gang zur Sondermülldeponie ersparen.

Gruß
Fusca ( Mein Fusca hat "TÜV" bis Sept 2014, wurde also nicht rückdatiert"

Re: Mietrecht - Heizung -Reparatur

Verfasst: Do 14. Feb 2013, 10:20
von Tripower
Vereinfacht gesagt gilt:

Die Instandhaltungsarbeiten (Wartung) können umgelegt werden, die Instandsetzungsarbeiten (Reparatur) nicht. Sie entspringen der Pflicht des Vermieters, die Mietsache im vertragsgemäßen, gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Übrigens ist auch der Austausch der alten Heizung gegen eine neue, modernere, im Zweifel keine "Modernisierungsmaßnahme", deren Kosten anteilig auf den Mieter abgewälzt werden können!

Gruß
Tripower

Re: Mietrecht - Heizung -Reparatur

Verfasst: So 17. Feb 2013, 17:29
von Fusca
Danke für die Info, hatte so etwas schon bedürchtet.

Re: Mietrecht - Heizung -Reparatur

Verfasst: So 17. Feb 2013, 19:52
von Th. Dinter
....ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß man keinen Brenner mehr bekommt. Bei den älteren Geräten sind es doch meistens die Regeleinheiten, die nicht mehr lieferbar sind.
gruß
thomas

Re: Mietrecht - Heizung -Reparatur

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 20:57
von Fusca
... die Ölvorwärmung mag nicht mehr ...