Baufrage: Schwelle zwischen Wohnraum und Terrasse
Verfasst: Di 26. Jul 2011, 23:55
Hallo,
in unserer Familie wird gerade mal wieder gebaut - und zwar geht es um eine Neubau-Eigentumswohnung im 1. OG, die über eine überdachte Loggia verfügt. Vom Wohnzimmer aus kommt man durch ein großes Schiebefensterelement auf die Loggia. Inzwischen ist der Estrich gelegt und mich traf bei der ersten Besichtigung nach Estrich fast der Schlag: Um auf die Loggia zu kommen, muss man über eine 28cm (!) hohe Schwelle klettern (einschliesslich Türrahmen), die auf einer Höhe von ca 21cm praktischerweise auch noch verbreitert wurde- jedoch nicht breit genug, um als sichere Trittstufe zu dienen. Aussen schliesst sich ein Blechteil an, so dass man um vom Wohnzimmer zur Loggia zu gelangen nun über ein 28cm hohes und ca 30-40cm breites Hindernis klettern muss. In der gleichen Wohnung im Erdgeschoss liegt die Schwellenhöhe bei "nur" 17cm.
Nun habe ich etwas gegoogelt und dabei eine DIN18195 gefunden, die besagt, dass die Schwellenhöhe min 15cm über dem Terrassenbelag sein muss; wenn die Loggia überdacht sei und (/oder?) ein Abfluss vorhanden sei, reiche eine Mindestschwellenhöhe von 5cm. Gibt es denn auch irgendwo eine maximale Schwellenhöhe? Im Moment fehlen noch die Bodenfliesen, aber die würden laut Fliesenleger auch nur max 2cm auftragen, so dass die verbleibende Schwelle immer noch mindestens stolze 26cm beträgt.
Muss man das als gängigen Stand der Technik akzeptieren oder liegt da ein Fehler in der Planung bzw. Ausführung vor? Da die Bewohnerin der Wohnung gehbehindert ist, steht zu befürchten, dass sie eine solche Kletterpartie auf die Loggia nicht ohne weiteres schafft...

Gruß,
Thomas
in unserer Familie wird gerade mal wieder gebaut - und zwar geht es um eine Neubau-Eigentumswohnung im 1. OG, die über eine überdachte Loggia verfügt. Vom Wohnzimmer aus kommt man durch ein großes Schiebefensterelement auf die Loggia. Inzwischen ist der Estrich gelegt und mich traf bei der ersten Besichtigung nach Estrich fast der Schlag: Um auf die Loggia zu kommen, muss man über eine 28cm (!) hohe Schwelle klettern (einschliesslich Türrahmen), die auf einer Höhe von ca 21cm praktischerweise auch noch verbreitert wurde- jedoch nicht breit genug, um als sichere Trittstufe zu dienen. Aussen schliesst sich ein Blechteil an, so dass man um vom Wohnzimmer zur Loggia zu gelangen nun über ein 28cm hohes und ca 30-40cm breites Hindernis klettern muss. In der gleichen Wohnung im Erdgeschoss liegt die Schwellenhöhe bei "nur" 17cm.
Nun habe ich etwas gegoogelt und dabei eine DIN18195 gefunden, die besagt, dass die Schwellenhöhe min 15cm über dem Terrassenbelag sein muss; wenn die Loggia überdacht sei und (/oder?) ein Abfluss vorhanden sei, reiche eine Mindestschwellenhöhe von 5cm. Gibt es denn auch irgendwo eine maximale Schwellenhöhe? Im Moment fehlen noch die Bodenfliesen, aber die würden laut Fliesenleger auch nur max 2cm auftragen, so dass die verbleibende Schwelle immer noch mindestens stolze 26cm beträgt.
Muss man das als gängigen Stand der Technik akzeptieren oder liegt da ein Fehler in der Planung bzw. Ausführung vor? Da die Bewohnerin der Wohnung gehbehindert ist, steht zu befürchten, dass sie eine solche Kletterpartie auf die Loggia nicht ohne weiteres schafft...

Gruß,
Thomas