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Anhängerkupplung abnehmen?
Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 08:00
von Year2525
Guten Morgen,ich habe eine Frage zum Alltagsauto meiner Frau. Daran ist eine abnehmbare Anhängerkupplung montiert. Stimmt es, dass deren Haken abmontiert werden muss, solange er nicht benutzt wird? Meine Kollegen haben mich da etwas verunsichert...Es handelt sich um ein System von Westfalia mit zwei Schrauben, die Montage erfordert also jeweils den Drehmomentschlüssel und ist dadurch etwas aufwendig.Gunnar
Anhängerkupplung abnehmen?
Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 08:15
von mkiii
Wenn der Haken verschraubt ist ist er ja nicht abnehmbar zumindest nicht im Sinne der definition "abnehmbare AHK".Selbst bei einer durch Bajonettverschluss mit einem Handgriff abnehmbaren AHK wüsste ich nicht wo es steht das die bei nichtgebrauch abgenommen werden muss? Also bei dieser verschraubten AHK würd ich mir keine Gedanken machen.GrußNorbert
Anhängerkupplung abnehmen?
Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 08:21
von Phoenix
So isses, das Ding müsste streng genommen dann jedes mal aus und wieder eingetragen werden. Alles, was nur mit Werkzeug lösbar ist, gilt als "Fest montiert". Darum hatten die Dachträger auch immer diese völlig unnützen Flügelschrauben....weil damit halt ohne Werkzeug demontierbar.Willy
Anhängerkupplung abnehmen?
Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 08:35
von schreyhalz
Moin Moin !Wie schon richtig geschrieben wurde,handelt es sich in diesem Fall um eine nicht abnehmbare AHK.Eine abnehmbare AHK zeichnet sich dadurch aus,dass der Kugelkopf ohne Werkzeug abzunehmen ist.Es gibt auch keine Vorschrift,wonach bei einer solchen der Kugelkopf bei Nichtbenutzung abzunehmen ist.Aber es kann möglich sein,dass der Kugelkopf in montiertem Zustand das Kennzeichen verdeckt oder dessen Ablesbarkeit erschwert.Davon kann ausgegangen werden,wenn die Oberkante der Kugel höher als der untere Rand des Kennzeichens liegt.Da die Höhe der Kupplungskugel zeischen 370 und 420 mm über dem Boden liegen muss,das hintere Kennzeichen mit seiner Unterkante mindestens 300 mm über der Fahrbahn,kann es bei tief montierten Kennzeichen zu dieser Konstellation kommen.In diesem Fall ist nur eine abnehmbare AHK zulässig und der Kopf muss auch bei Fahrt ohne Anhänger demontiert sein.Unabhängig davon versuchen Versicherungen gelegentlich,bei Auffahrunfällen dem Halter des angefahrenen Fzgs unter Hinweis auf dessen Schadensminderungspflicht einen Abzug auf die Rep.kosten zu machen,bislang sind sie jedoch in keinem mir bekannt gewordenem Fall damit durchgekommen,zumindestens wenn der Kopf nicht aus den erwähnten Gründen hätte abgenommen werden müssen.MfG Volker
Anhängerkupplung abnehmen?
Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 16:48
von Year2525
Vielen Dank für Eure Antworten!Jetzt bleibt das Ding mit besserem Gewissen dran. Das Nummerschild wird nicht verdeckt.Gunnar
Anhängerkupplung abnehmen?
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 22:12
von Th. Dinter
....das ist nur teilweise richtig, Volker: es gibt nämlich abnehmbare Anh-Kpl., bei denen steht es in der BA/Einbauanweisung, die ja dann Teil der Betriebserlaubnis wird, daß das Teil bei Nichtbenutzung abgenommen werden muß. Warum auch immer, kein verdecktes Kennzeichen o.ä.......Mir ist allerdings etwas anderes aufgefallen: bei so einer abnehmbaren Kpl. gammelt nach einer(gar nicht so langen) Zeit der Mechanismus so fest, daß sie nur noch mühsam abzubekommen ist!grußthomas
Anhängerkupplung abnehmen?
Verfasst: Sa 19. Jun 2010, 11:36
von TR-Surfer
Zitat: Zitat: Original erstellt von Th. Dinter am/um 18.06.10 22:12:48 ....das ist nur teilweise richtig, Volker: es gibt nämlich abnehmbare Anh-Kpl., bei denen steht es in der BA/Einbauanweisung, die ja dann Teil der Betriebserlaubnis wird, daß das Teil bei Nichtbenutzung abgenommen werden muß. Warum auch immer, kein verdecktes Kennzeichen o.ä.......das bezweifle ich, vor allem wer will das denn kontrollieren und wozu soll es gut sein?Von welchem Hersteller soll eine solche Kupplung denn sein??? Das stimmt. Bei meinem vorletzten Auto, das war ein Opel Astra, stand genau das in der Einbauanweisung der Kupplung, und dann auch in den Papieren, obwohl das Kennzeichen nicht verdeckt war.Soweit ich mich erinnere, war das eine Westfalia. Ich habe übrigens das Teil nie abgenommen. Das wurde auch nie beanstandet.Mit verregneten Grüssen aus der HolledauPeter
Anhängerkupplung abnehmen?
Verfasst: Sa 19. Jun 2010, 15:14
von 1300VC
Bei"m Opel" sollte sich der Herr K. aber doch eigentlich gut auskennen, oder ?Chris.