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"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Do 10. Jun 2010, 16:29
von oldierolli
Hallo, soeben gelesen: das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die "Pfandbon"-Kassiererin wieder eingestellt werden muss, da das Vetrauensverhältnis durch die lange Beschäftigungszeit damit noch nicht ganz "aufgezehrt" ist. Gruß. Rolf

"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Do 10. Jun 2010, 17:30
von minerve
Ich denke, dass diese Verfehlung nicht zu einer Kündigung führen sollte.Vom Grundsatz ist das natürlich ein "Diebstahl". Aber seien wir doch ehrlich, als ich Angestellter war, auch in der Lehrzeit (Bank) war es doch üblich einen Kuli mit nach Hause zu nehmen - oder?Ich denke man sollte die Kirche im Dorf lassen. Es sollte reichen, den Angestellten zu ermahnen und ihm die Kündigung im Wiederholungsfall androhen.Dann muß man auch keine Hand abhacken.

"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Do 10. Jun 2010, 21:24
von griesbreifan
Leute kauft Eimer, es gibt wieder Senf !

"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Do 10. Jun 2010, 22:53
von catp1800
um "was" handelt es sich bei diesem griesbreifan? ein kind? und was hat er gegen johnny? es gibt doch immer wieder bekloppte....schade ums forumfahrende grüsse cat

"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Do 10. Jun 2010, 23:48
von wagalaweia
Geklaut wird überall.Wir mußten in der Firma z.B. Toilettenpapier wegschließen.Nach einer Sitzung mit leitenden Angestellten war ein Spülkastenventil auf der Toilette verschwunden.Und Thermostatventile.Mir selbst ist von unbekannten lieben Kollegen schon 2 mal ein Netzteil fürs Laptop versehentlich mitgenommen worden.Kopierer werden ausgiebig privat genutzt-von Telefon und Fax ganz zu schweigen.Sowas wird von den meisten Arbeitgebern stillschweigend geschluckt.Wenn es wegen so was zu einer Kündigung kommt steckt da immer was ganz anderes dahinter.GrüßeBeitrag geändert:10.06.10 23:48:54

"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Fr 11. Jun 2010, 11:10
von Rentner
Hallo !Also ich habe die Angelegenheit so verstanden ,daß "Emmely" 2 Bons eingelöst hat ,die ein Kunde , aus welchem Grund auch immer, liegen gelassen hat . Sie hat also nicht ihren Arbeitgeber bestohlen ,sondern höchstens den Kunden . Man könnte auch sagen , der Kunde hat ihr die Bons als Trinkgeld hinterlassen.Anders sieht die Sache aus ,wenn die Firma damit rechnet ,daß ein gewisser Prozentsatz an Bons nicht eingelöst wird ,was bei so einer großen Firma sicher schon eine Menge an zusätzlichem Gewinn bedeutet .Frage ,wer bestiehlt da wen ? Man könnte auch verlangen ,daß die Firma ihre Prdukte um das eingesparte Geld billiger macht ,oder es für gute Zwecke spendet.Mit freundlichen Grüßen : Rentner

"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Fr 11. Jun 2010, 15:20
von Old Cadillac
Hallo,also der Filialleiter hat "Emmely" die beiden Bons übergeben, damit sie sie aufbewahrt, falls der Kunde noch kommen sollte.Das hat sie aber nicht gemacht sonder ein paar Tage später die Bons eingelöst, wie eine Kollegin petzte. Denn : Die Scheine waren von der Filialleitung nicht abgezeichnet worden wie das sonst wohl üblich ist. Ich habe nun wirklich keine Ahnung wie die Rechtslage wirklich ist aber gehörten die Scheine nicht nach dem liegen lassen der Filiale, wenn die Scheine nicht abgeholt werden? Wenn ich mich recht entsinne muß man kleine Geldfunde doch auch nicht abgeben. Die Dame soll sich schon öfters in Widersprüche verstrickt haben bei den Befragungen. Wer weiß wie das Arbeitsverhältnis so war und ob nicht das der Punkt war um sagen zu können, so das war es. Das bleibt glaube ich im Dunkeln.GrüßeTom

"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Fr 11. Jun 2010, 16:15
von Hurvinek
Also merken, diesen höchstrichterlichen Spruch: Seid Ihr lange genug in der Firma, dürft Ihr Eure Arbeitgeber bescheissen, wie Ihr wollt!Ist doch toll!Oder nicht?

"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Fr 11. Jun 2010, 16:24
von oldierolli
@ Hurvinek, eben NICHT. Das Gericht hat den GERINGEN Wert ausdrücklich berücksichtigt; bei 10 kg Rinderfilet wäre sicher ein anderes Urteil gefällt worden. Gruß. Rolf

"Emmely" hat Recht bekommen

Verfasst: Fr 11. Jun 2010, 16:30
von RA-Wilke
Das Bundesarbeitsgericht hat mit viel Augenmass ein richtiges Urteil gefällt. Es macht qualitativ einen Unterschied, ob eine langjährige Angestellte sich quasi im Vorbeigehen einen lächerlich geringen Geldbetrag einstreicht oder ob jemand mit erkennbar krimineller Energie Vermögensgegenstände oder -werte beiseite schafft.So wie Tom den Fall schildert, ist der Vermögensschaden ja noch nicht mal beim Arbeitgeber direkt eingetreten, sondern bei dem Kunden, der seine Pfandbons im Laden vergessen hatte. Die Kassiererin hat lediglich gegen ihre Vermögensbetreuungspflicht verstoßen, das ganze riecht also etwas nach Untreue (§266 StGB).Ich an der Stelle des Arbeitgebers hätte erstmal der "Kollegin", die die Kassiererin verpfiffen hat, eine Abmahnung verpasst. Denunzianten stören nämlich nachhaltig den Betriebsfrieden!(Wußtet ihr eigentlich, dass Pfandbons rechtlich gesehen Wertpapiere sind?)