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Hypothekendarlehen

Verfasst: Di 30. Mär 2010, 15:36
von Doroma
Hallo Leute,Ich habe bei der Bank A ein Hypothekendarlehen, das eigentlich 15 Jahre läuft, aber nach BGB nach 10 Jahren gekündigt werden kann. Das Darlehen soll durch Bank B abgelöst werden.Nun habe ich Dummbatz ein wenig zu spät gekündigt, so dass das Darlehen bei Bank A weiter läuft als es eigentlich sollte. Um da herauszukommen, müsste ich normaler Weise eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Hat jemand eine Idee, wie ich eventuell doch früher aus dem Vertrag komme, ohne dass es Geld kostet?Tipps aus der Grauzone und Husarenstücke könnt Ihr als PM schicken.GrußRonald

Hypothekendarlehen

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 01:53
von martini
Hallo Ronald,ich glaube da hast du Pech. Mir ging es vor ein paar Jahren genauso. Habe einiges versucht (auch den Rat gesucht eines Anwalts) und mußte trotzdem für weitere 2 Jahre bei Bank A bleiben.Sind halt Geschäftsleute (man kann auch Gangster sagen) und bestehen auf ihr Recht. Andererseits würd ich es nicht anders machen. Jedenfalls bei Banken. GrüßeMartin

Hypothekendarlehen

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 08:40
von Sierra
Naja, daß es Bankster sind, hat nichts mit den vereinbarten Fristen zu tun, sondern wohl eher mit dem Verjubeln von Kundengeldern und der anschließenden Inanspruchnahme von Steuergeldern.Du würdest auch Entschädigung verlangen, wenn Du für jemanden eine vertraglich festgeschriebene Leistung erbringst, die dieser dann nicht vollständig bezahlen will.Mit der Generalverurteilung von Geschäftsleuten als Gangster (auch ein Tante-Emma-Laden wird von Geschäftsleuten geführt!) gehst Du entschieden zu weit! Ich weiß, warum ich mit Privatleuten in bestimmten Bereichen keine Geschäfte mehr mache, würde sie deshalb aber nicht pauschal als Gangster bezeichnen.GrußMichaelBeitrag geändert:31.03.10 08:38:49

Hypothekendarlehen

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 08:47
von Brummi
Das kenn ich also ganz anders.Wenn ein Darlehn, egal ob Hypotheken-Darlehn oder normales Bankdarlehnbis zur endgültigen Bezahlung eine Laufzeit von 15 Jahren hat, die Zinsbindung jedoch auf 10 Jahre festgelegt ist, kommt die Bank nach 10 Jahren her und verhandelt über einen neuen Zinssatz. Dazu wird dann ein neuer Darlehns- bzw. Hypothekenvertrag unterschrieben für z.B. die restliche Laufzeit. Erst dann ist die Laufzeit verlängert.Dass sich Hypothekendarlehn automatisch verlängern, habe ich noch nie gehört.Wir haben doch heute sicherlich ein niedrigeres Zinsniveau als vor 10 Jahren.Viele GrüßeHarald

Hypothekendarlehen

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 09:15
von minerve
Zitat:Original erstellt von Brummi am/um 31.03.10 08:47:09Das kenn ich also ganz anders.Wenn ein Darlehn, egal ob Hypotheken-Darlehn oder normales Bankdarlehnbis zur endgültigen Bezahlung eine Laufzeit von 15 Jahren hat, die Zinsbindung jedoch auf 10 Jahre festgelegt ist, kommt die Bank nach 10 Jahren her und verhandelt über einen neuen Zinssatz. Dazu wird dann ein neuer Darlehns- bzw. Hypothekenvertrag unterschrieben für z.B. die restliche Laufzeit. Erst dann ist die Laufzeit verlängert.Dass sich Hypothekendarlehn automatisch verlängern, habe ich noch nie gehört.Wir haben doch heute sicherlich ein niedrigeres Zinsniveau als vor 10 Jahren.Viele GrüßeHaraldFalsch verstanden. Das angesprochene Darlehen läüft 15 Jahre fest, bis dahin keine Zinsanpassung. Nach BGB Hat der Schuldner ein außerordentliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren.Zum Thema: Wenn Du den termin verschlafen hast, heißt das nach meinem Rechtsverständnis nicht, dass Du die 15 Jahre "absitzen" mußt. Ich kenne nicht die aktuelle Rechtsprechnung, könnte mir aber vorstellen, dass ab jetzt bei Dir jährliche Fristen gelten. Warum fragst Du deine Bank nicht?

Hypothekendarlehen

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 09:23
von MG
Hallo,vielleicht hat es sich noch nicht herumgesprochen, es gibt auch (Volks-)Banken, die so handeln, wie Harald schreibt.Bei uns werden die Kunden bereits ca. 2 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung auf den Abschluß eines Anschluß-Darlehns informiert. Hierzu benötigt man natürlich auch eine eigene Zinsmeinung (steigend oder fallend).Handelt der Kunde nicht, wird sechs Monate vor Ablauf der Zinsbindung der Kunde zu einem Gespräch eingeladen und der zukünftige Zinssatz wird neu verhandelt. Reagiert der Kunde nicht auf die Informationen (passiert so gut wie nie) wird das Darlehn variabel zum aktuellen Zinssatz gestellt.Manche (Volks-)Banken möchten ja gern einen Kunden lebenslang begleiten. Da kann man nicht kurzfristig denken..................Grüße (vom Gangster????????)manfredP.S. Aufkleber auf meiner Bürotür:(durchgestrichenes Heuschrecken-Bild)Heuschrecken müssen draußen bleiben.Diese Bank gehört nur unseren Mitgliedern.Beitrag geändert:31.03.10 09:22:10

Hypothekendarlehen

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 12:12
von jawolf30
Hallo Ronald,habe da leider auch keinen passenden Rat...Spiel' doch einfach mit offenen Karten?Melde Dich bei der Bank: sie sollen Dir die (eventuell fällige?) Vorfälligkeitsentschädigung beziffern...Dann gegenrechnen...Viel ErfolgJürgen

Hypothekendarlehen

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 13:33
von Rentner2
Zitat:Original erstellt von MG am/um 31.03.10 09:23:29Hallo,vielleicht hat es sich noch nicht herumgesprochen, es gibt auch (Volks-)Banken, die so handeln, wie Harald schreibt.Grüße (vom Gangster????????)manfredDaumen hoch und unterschreib

Hypothekendarlehen

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 13:40
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 31.03.10 08:40:26Du würdest auch Entschädigung verlangen, wenn Du für jemanden eine vertraglich festgeschriebene Leistung erbringst, die dieser dann nicht vollständig bezahlen will.Mit der Generalverurteilung von Geschäftsleuten als Gangster (auch ein Tante-Emma-Laden wird von Geschäftsleuten geführt!) gehst Du entschieden zu weit! Ich weiß, warum ich mit Privatleuten in bestimmten Bereichen keine Geschäfte mehr mache, würde sie deshalb aber nicht pauschal als Gangster bezeichnen.Tja, Michael, es ist scheinbar üblich und eine Unsitte, dass sich scheinbar immer nur die Gegenseite an Verträge halten muss. Der arme, ausgebeutete Privatkunde, der Arme ....Besteht dann die Gegenseite auf Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, dann ist er ein Gangster.Ich kann diese schwachsinnige Kacke auch nicht mehr hören! Wer aus eigenem Unvermögen Fristen verpennt, hat leider geloost und muss dann auch die Konsequenzen tragen. It's that easy!Unser Problem ist vielmehr, dass der Endverbraucher seit Renate Künast von jeder Form der zivilen Selbstverantwortung befreit worden ist. Stattdessen gibt es jetzt betreutes Leben ....Beitrag geändert:31.03.10 13:48:12

Hypothekendarlehen

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 15:33
von Doroma
Zitat:Original erstellt von minerve am/um 31.03.10 09:15:31Falsch verstanden. Das angesprochene Darlehen läüft 15 Jahre fest, bis dahin keine Zinsanpassung. Nach BGB Hat der Schuldner ein außerordentliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren.Zum Thema: Wenn Du den termin verschlafen hast, heißt das nach meinem Rechtsverständnis nicht, dass Du die 15 Jahre "absitzen" mußt. Ich kenne nicht die aktuelle Rechtsprechnung, könnte mir aber vorstellen, dass ab jetzt bei Dir jährliche Fristen gelten. Warum fragst Du deine Bank nicht?Danke, der erste Absatz ist völlig korrekt. Ich muss auch die 15 Jahre nicht "absitzen", sondern mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Der früheste Termin wäre der 1. April minus 6 Monate gewesen. Den habe ich verpasst und jetzt überschneiden sich das Darlehen von Bank A und das Forwarddarlehen von Bank B.Mit der Bank spreche ich erst, wenn ich weiß, was mein unabhängiger Vermittler erreicht hat, um mir uzu helfen. Ich krieg den Mann aber nicht an die Strippe Ich will mich aber nicht zurücklehnen, sondern suche nach Möglichkeiten, wie ich ihn unterstützen kann, also Argumente wie z.B. vorzeitige Kündigung, weil es mich finanziell zu sehr belasten würde.Ronald