BETRIEBSRENTEN: Gleichheitsgrundsatz verletzt?
Verfasst: Fr 5. Feb 2010, 16:51
Hallo, da hier ja einige (bald) Rentner sind: das BVerfG hat 2004 erstmal das geltende Recht so ausgelegt, dass von Beziehern von Zusatz-Renten zum "Wohle der Allgemeinheit" auf Zusatzrenten der VOLLE Beitragssatz zur Krankenversicherung geleistet werden soll. Ferner werden Z-Renten höher besteuert. In google (z.B. verd.di) werden Widersprüche empfohlen. Hier mal MEINE RECHTSAUFFASSUNG:Ich halte die Begründung des BVerfG NUR für Z-Renten ÜBER DER "ECKRENTE" für angemessen, und zwar ausFOLGENDEM GRUND:Wenn jemand 1000€ "staatliche" Rente erhält und dazu 350€ Zusatzrente, würde das annähernd die Auffassung des BVerfG bestätigen.Aber wenn jemand nur 400€ "staatliche" Rente erhält und dazu 950€ Zusatzrente, wäre derjenige benachteiligt gegenüber o.g. Rentner.Meine Auffassung ist die, dass nicht die HERKUNFT einer Rente über das Maß einer Besteuerung/Abgabenlast entscheiden darf, sondern nur die HÖHE.Ich sehe deshalb als Messlatte nur das Überschreiten der sog. Eckrente für eine "Zumutbarkeit zum Wohle der Allgemeinheit" an.Gleich behandelnden Gruß. RolfBeitrag geändert:05.02.10 15:49:18