Säumiger Zahler - was tun?
Verfasst: Mo 7. Dez 2009, 17:31
Hallo zusammen,da mein Anliegen nicht fahrzeugbezogen ist, stelle ich es nicht unter der Rubrik "Behörden- und Rechtsfragen" ein.Der Sachverhalt:Ein früherer Arbeitskollege von mir hat mich und zahlreiche andere Leute um sehr viel Geld betrogen, indem er unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Hilfsbereitschaft seiner Opfer ausgenutzt hat.Mich trifft der größte Teil des entstandenen Schadens.Insgesamt dürfte der Schaden im sechsstelligen Euro-Bereich liegen, aber einige Kollegen aus dem ost- und südosteuropäischen sowie vorderasiatischen Raum wollten nicht zur Polizei gehen, sondern die Angelegenheit privat regeln.Am 18.03.2009 ist mein Ex-Kollege dafür durch das Amtsgericht München wegen 63fachen Betrugs in besonders schwerem Fall zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden.(Aktenzeichen: 840 Ls 234 Js 223924/08)Zu den Bewährungsauflagen dieses Verbrechers gehört, mir ab dem 15.04.2009 jeden Monat mindestens 200 EUR zur Wiedergutmachung zu überweisen.Bisher ist aber noch keine einzige Zahlung bei mir eingegangen.Hierüber habe ich das Gericht schon mehrmals schriftlich informiert, aber bisher nie eine Reaktion festgestellt.Als ich vor längerer Zeit einmal beim Gericht angerufen habe, erhielt ich zur Antwort nur: Das komme häufig vor, dass Leute eine Bewährungsstrafe mit einem Freispruch verwechseln.Kürzlich wollte ich gegen meinen Schuldner Strafantrag gemäß § 56f StGB wegen beharrlichen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen stellen.Ich erhoffte mir dadurch, dass das Gericht* entweder die Bewährungszeit verlängert(im vorliegenden Fall wäre gemäß § 56f Abs. 2 StGB eine Verlängerung von derzeit 3,5 Jahren auf das Höchstmaß von 5 Jahren möglich)* oder gemäß § 56f Abs. 1 die Strafaussetzung zur Bewährung widerruft.(Wenn schon nichts zu holen ist, dann soll er wenigstens in den Bau gehen.)[Gemäß § 453 StPO trifft das Gericht solche nachträglichen Entscheidungen, die sich auf eine Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss.]Auf der Polizeiinspektion erhielt ich jedoch mündlich die Auskunft:Da in dieser Strafsache bereits ein rechtsgültiges Urteil vorliegt, könne kein weiterer Strafantrag in derselben Angelegenheit gestellt werden. Ich könne meine Forderung aus dem Gerichtsurteil nur zivilrechtlich einklagen.Nun wäre ich dankbar, wenn mir einer der Wissenden hier meine folgenden vier Fragen beantworten könnte:Erstens: Ist die Auskunft der Polizei richtig?Zweitens: Wie hoch wären meine Anwalts- und Gerichtskosten in diesem Fall?(Streitwert derzeit 1.600 EUR, jeden Monat um 200 EUR steigend)Drittens: Bräuchte ich ggf. überhaupt einen Anwalt?Der Fall ist doch eigentlich sonnenklar.Viertens: Bisher sind alle Versuche, gegen meinen Schuldner zivilrechtlich vorzugehen, erfolglos gewesen.Der Kerl ist sehr geübt darin, sich einfach nicht packen zu lassen.Zum Beispiel hat er gegen einen Mahnbescheid, der mich im Jahr 2007 viel Geld gekostet hat, ganz einfach Widerspruch eingelegt, ohne eine Begründung anzugeben, wodurch das Mahnverfahren im Sande verlaufen ist.In gleicher Weise versucht er offensichtlich nun, die Erfüllung seiner Bewährungsauflagen durch Aussitzen zu vermeiden.Da es also wenig erfolgversprechend ist, mir das Geld, das mir zusteht, auf zivilrechtlichem Weg zu holen, frage ich mich:Sollte ich anstelle des Amtsgerichts lieber einmal die Staatsanwaltschaft über den Stand der Dinge informieren?Die Staatsanwalt hatte in dem Prozess ein deutlich höheres Strafmaß gefordert.Das Schöffengericht ist auf das Tränendrüsengedrücke des Angeklagten hereingefallen, aber in der Urteilsbegründung wurde ausdrücklich gesagt, die milde Bewährungsstrafe für diesen Täter sei eine grenzwertige Entscheidung.Herzlichen Dank für sachdienliche Infos sagtThomasBeitrag geändert:07.12.09 16:31:18