Säumiger Zahler - was tun?

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Thomas404
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Säumiger Zahler - was tun?

Beitrag von Thomas404 » Mo 7. Dez 2009, 17:31

Hallo zusammen,da mein Anliegen nicht fahrzeugbezogen ist, stelle ich es nicht unter der Rubrik "Behörden- und Rechtsfragen" ein.Der Sachverhalt:Ein früherer Arbeitskollege von mir hat mich und zahlreiche andere Leute um sehr viel Geld betrogen, indem er unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Hilfsbereitschaft seiner Opfer ausgenutzt hat.Mich trifft der größte Teil des entstandenen Schadens.Insgesamt dürfte der Schaden im sechsstelligen Euro-Bereich liegen, aber einige Kollegen aus dem ost- und südosteuropäischen sowie vorderasiatischen Raum wollten nicht zur Polizei gehen, sondern die Angelegenheit privat regeln.Am 18.03.2009 ist mein Ex-Kollege dafür durch das Amtsgericht München wegen 63fachen Betrugs in besonders schwerem Fall zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden.(Aktenzeichen: 840 Ls 234 Js 223924/08)Zu den Bewährungsauflagen dieses Verbrechers gehört, mir ab dem 15.04.2009 jeden Monat mindestens 200 EUR zur Wiedergutmachung zu überweisen.Bisher ist aber noch keine einzige Zahlung bei mir eingegangen.Hierüber habe ich das Gericht schon mehrmals schriftlich informiert, aber bisher nie eine Reaktion festgestellt.Als ich vor längerer Zeit einmal beim Gericht angerufen habe, erhielt ich zur Antwort nur: Das komme häufig vor, dass Leute eine Bewährungsstrafe mit einem Freispruch verwechseln.Kürzlich wollte ich gegen meinen Schuldner Strafantrag gemäß § 56f StGB wegen beharrlichen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen stellen.Ich erhoffte mir dadurch, dass das Gericht* entweder die Bewährungszeit verlängert(im vorliegenden Fall wäre gemäß § 56f Abs. 2 StGB eine Verlängerung von derzeit 3,5 Jahren auf das Höchstmaß von 5 Jahren möglich)* oder gemäß § 56f Abs. 1 die Strafaussetzung zur Bewährung widerruft.(Wenn schon nichts zu holen ist, dann soll er wenigstens in den Bau gehen.)[Gemäß § 453 StPO trifft das Gericht solche nachträglichen Entscheidungen, die sich auf eine Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss.]Auf der Polizeiinspektion erhielt ich jedoch mündlich die Auskunft:Da in dieser Strafsache bereits ein rechtsgültiges Urteil vorliegt, könne kein weiterer Strafantrag in derselben Angelegenheit gestellt werden. Ich könne meine Forderung aus dem Gerichtsurteil nur zivilrechtlich einklagen.Nun wäre ich dankbar, wenn mir einer der Wissenden hier meine folgenden vier Fragen beantworten könnte:Erstens: Ist die Auskunft der Polizei richtig?Zweitens: Wie hoch wären meine Anwalts- und Gerichtskosten in diesem Fall?(Streitwert derzeit 1.600 EUR, jeden Monat um 200 EUR steigend)Drittens: Bräuchte ich ggf. überhaupt einen Anwalt?Der Fall ist doch eigentlich sonnenklar.Viertens: Bisher sind alle Versuche, gegen meinen Schuldner zivilrechtlich vorzugehen, erfolglos gewesen.Der Kerl ist sehr geübt darin, sich einfach nicht packen zu lassen.Zum Beispiel hat er gegen einen Mahnbescheid, der mich im Jahr 2007 viel Geld gekostet hat, ganz einfach Widerspruch eingelegt, ohne eine Begründung anzugeben, wodurch das Mahnverfahren im Sande verlaufen ist.In gleicher Weise versucht er offensichtlich nun, die Erfüllung seiner Bewährungsauflagen durch Aussitzen zu vermeiden.Da es also wenig erfolgversprechend ist, mir das Geld, das mir zusteht, auf zivilrechtlichem Weg zu holen, frage ich mich:Sollte ich anstelle des Amtsgerichts lieber einmal die Staatsanwaltschaft über den Stand der Dinge informieren?Die Staatsanwalt hatte in dem Prozess ein deutlich höheres Strafmaß gefordert.Das Schöffengericht ist auf das Tränendrüsengedrücke des Angeklagten hereingefallen, aber in der Urteilsbegründung wurde ausdrücklich gesagt, die milde Bewährungsstrafe für diesen Täter sei eine grenzwertige Entscheidung.Herzlichen Dank für sachdienliche Infos sagtThomasBeitrag geändert:07.12.09 16:31:18

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Mo 7. Dez 2009, 19:54

......nichts Sachdienliches: ich denke, daß Du da zivilrechtlich schon höher pokern müßtest, damit da was passiert: Du willst doch mehr als die 1600,- wiederhaben......bist Du sicher, daß der nicht längst auf Mallorca ist??....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

Terry the Tramp
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Beitrag von Terry the Tramp » Mo 7. Dez 2009, 20:06

sowas sollte man schon auf dem privaten weg regeln, aber so das er danach auch zahlt

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mo 7. Dez 2009, 23:12

Hallo, die Volljuristen hier müssten es wissen; ich habe nur in Erinnerung, dass eine Staatsanwaltschaft m.W. die "Wiederaufnahme" eines Verfahrens beantragen kann auf der Grundlage der von DIR gelieferten Informationen. Wie sieht es denn mit Kooperation aus mit den anderen Geschädigten bzgl. Bezahlung des Einsatzes von Detektiven? Gruß. Rolf

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Beitrag von oldsbastel » Di 8. Dez 2009, 10:03

Man möge mich korrigieren, aber ist die Bewährung nicht automatisch hinfällig, wenn die Bewährungsauflagen nicht erfüllt werden?

Rene E
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Beitrag von Rene E » Di 8. Dez 2009, 10:05

Lass das die "Mihigru"-Kollägas erledigen und halte dich so im Hintergrund daß du die Kohle kriegst, wenn sie sie aus ihm rausprügeln, aber Du nicht strafrechtlich direkt beteiligt bist

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Di 8. Dez 2009, 14:48

§ 26 StGB (Anstiftung)Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
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Beitrag von uwm121 » Di 8. Dez 2009, 15:36

Aber Rene E will doch nur lustig sein!Grüße Ulrich

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Beitrag von Tripower » Di 8. Dez 2009, 15:42

Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 08.12.09 14:36:36Aber Rene E will doch nur lustig sein!Ein Staatsanwalt hat da möglicherweise ein anderes Humorverständnis.
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!

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Beitrag von uwm121 » Di 8. Dez 2009, 18:46

"Religion ist das Opium des Volkes.Christen verarschen ist inzwischen langweilig. Christentum ist doch eh nur noch ein Programmpunkt in der Geriatrietherapie. Und über die Drohung mit der Hölle lache ich nur (Denn wenn die echt recht hätten, würde ich zwar in die Hölle kommen, aber sie durch den Personaleingang betreten!)"Moslems (mohammedaner, Arschhochbeter, Musels, Kopfwindelträger) verarschen ist viel lustiger. Die regen sich furchtbar auf, kommen gleich mit dem Krummsäbel oder jagen sich in die Luft. Ist einfach spannender mit den Deppen.Extremsport sozusagenJuden darf man nicht und wenn verarschen die sich selber ohnehin besser weil sie einen derart schrägen Humor haben, das ich da nicht mitkomme.Buddhisten sind langweilig. Die lächeln immer nur und es fällt mir schwer gegen die was zu haben. Wenn einer ne ID hat, wo man ansetzen könnte..Ansonsten... Ja Esotheriker sind noch krasse Opfer nur normalerweise viel zu dämlich um zu merken daß man sich über sie lustig macht"Aber anscheinend werden solche und andere Beiträge von Rene E durchaus als lustig eingestuft?Grüße Ulrich

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