Getönte Scheiben
Verfasst: Do 26. Nov 2009, 23:51
Heute im GT:"Getönte Scheiben nur hinten erlaubtGetönte Folien für die Autoverglasung, besonders bei jüngeren Fahrern meist tiefergelegter Automobile beliebt, sind nur auf den hinteren Scheiben zulässig, nicht aber auf den vorderen Seitenscheiben. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. In Autotuning-Foren im Internet sorgt das Göttinger Urteil für Diskussionen.Anlass des Verfahrens war die Klage eines Göttinger Autofahrers. Die Stadt hatte den Mann aufgefordert, die Folie an den vorderen Seitenscheiben seines Autos zu entfernen und das durch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises zu belegen. Für den Verwaltungsakt wurde der Autofahrer mit 20 Euro Gebühr zur Kasse gebeten.Sowohl gegen die Anordnung als auch gegen den Gebührenbescheid setzte sich der Mann zur Wehr. Seine Argumente: Zum einen sei er im Besitz einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die beanstandete Folie, zum anderen beeinträchtigten die Folien nicht die Sicht auf die Außenspiegel. Zudem habe der Tüv die Folien bei den regelmäßigen Hauptuntersuchungen seines Wagens nie beanstandet.All das vermochte das Gericht nicht zu beeindrucken. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung, führten die Richter aus, „müssen Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein“. Die allgemeine Bauartgenehmigung für die Folien, die der Autofahrer ins Feld geführt hatte, schränke die Verwendung auf die Innenseite von Fahrzeugscheiben ein, die für die Sicht des Fahrers nicht von Bedeutung sind, ein. Dies aber treffe auf die vorderen Seitenscheiben nicht zu.Auch dass der Tüv die Folien nie beanstandet habe, helfe nicht weiter: Dass die Rechtswidrigkeit der Verwendung der Folien nicht aufgefallen sei, „ersetzt weder eine allgemeine Bauartgenehmigung noch eine Einzelgenehmigung“.Der behördliche Gebührenbescheid in Höhe von 20 Euro für die Entfernungsanordnung sei ebenfalls zulässig: Innerhalb des Gebührenrahmens von 14,30 bis 286 Euro sei die Behörde an der Untergrenze geblieben."Fickfolie nein Danke!