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WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Di 13. Okt 2009, 00:31
von oldierolli
Hallo, auch ich habe es erst durch die Medien richtig wahrgenommen: die AGB, die ja so oft wegen jedem Schxxx verändert werden, haben sich ja jetzt erheblich zum NACHTEIL der Kunden geändert. Selbst wenn man überfallen wird oder ansonsten unschuldig ist am Verlust oder Ausspähung der EC-Karte etc., muss man 150 € Eigenanteil tragen. Bei Fahrlässigkeit noch darüber!! Genehmigt durch die abgewählte Regierung. Bericht auch in Report München v. 12.10. Unerfreuten Gruß. Rolf
WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Di 13. Okt 2009, 09:45
von RA-Wilke
Wenn künftig nicht mehr überprüft wird ob Kontonummer und -inhaber übereinstimmen, sinkt ja der Leistungsumfang der Bank, bestimmt werden dann auch sofort die Kontoführungsgebühren gesenkt.
WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Di 13. Okt 2009, 10:04
von Gordini
Hallo, diese Verbrecher hier:
http://www.faz.net/s/Rub4D6E...Ecommon~Scontent.html haben auch unsere Knete zusammen mit den Banken verzockt. Dafür kommen wir bald wieder in den Genuss mehr für die Billigstmedikamente monatlich an die Verbrecher abdrücken zu müssen! Die Leute haben Angst um ihre Arbeitsplätze, gehen schön krank arbeiten und die Bande spielt mit der Gesundheit der Menschen Poker!
WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Di 13. Okt 2009, 16:30
von Brummi
Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 13.10.09 09:45:43Wenn künftig nicht mehr überprüft wird ob Kontonummer und -inhaber Das wurde damit begründet, weil der Gesetzgeber eine maximale Zeitdauer für Überweisungen eingeführt hat. Das finde auch ich gut so.Viele GrüßeHarald
WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Di 13. Okt 2009, 17:23
von MG
Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 13.10.09 00:31:10Hallo, auch ich habe es erst durch die Medien richtig wahrgenommen: die AGB, die ja so oft wegen jedem Schxxx verändert werden, haben sich ja jetzt erheblich zum NACHTEIL der Kunden geändert. Selbst wenn man überfallen wird oder ansonsten unschuldig ist am Verlust oder Ausspähung der EC-Karte etc., muss man 150 € Eigenanteil tragen. Bei Fahrlässigkeit noch darüber!! Genehmigt durch die abgewählte Regierung. Bericht auch in Report München v. 12.10. Unerfreuten Gruß. RolfTja Rolf, wohl verkehrte Bank gewählt! Es gibt auch Banken, die auf den Eigenanteil verzichten.Grüßemanfred
WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Di 13. Okt 2009, 22:04
von oldierolli
@ manfred: als Anhänger von freier Meinungsäußerung und freiem Markt bitte ich Dich mal um Benennung der Bank. Gruß. Rolf
WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Di 13. Okt 2009, 22:46
von MG
Unter Nummer A.II.13 der Kundenbedingungen haben wir die neue gesetzliche Regelung des § 675v BGB abgebildet. Danach gilt grundsätzlich, dass Sie nach der Verlustanzeige Ihrer Karte keine Haftung mehr für die danach eintretenden Schäden auf Grund einer missbräuchlichen Nutzung Ihrer Kartetrifft. Bei Schäden vor der Sperranzeige verzichten wir grundsätzlich auf die gesetzlich eigentlich vorgesehene Schadensbeteiligung durch den Kunden in Höhe von maximal 150 Euro und übernehmen auch diese Schäden. Selbst bei grober Fahrlässigkeit ist Ihre Haftung auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen beschränkt.Rolf, aus den AGB-Erläuterungen der VR-Bank Westmünsterland, als Beispiel. Auch hier handelt jede Genossenschaftsbank anders. Es gibt Volksbanken, bei denen hat noch nie ein Kunde für diese Schäden gezahlt, weil die Bank die Risiken gut und im Kundensinne versichert hat.Es gibt eine Vielfalt von knapp 1.000 verschiedenen Volks- u. Raiffeisenbanken mit eigener Kostenstruktur, eigenen AGB`s, sozialen und kulturellem Engagement vor Ort, Gewerbesteuerzahlungen an die örtliche Kommune, vielen Mitarbeitern die ihr verdientes Geld im Ort ausgeben, die örtliche Handwerker beschäftigen, die Schulpraktikanten einen Einblick in Berufe geben, die eine Ausbildungsquote von ca. 10 % haben, ein dichtes Filialnetz betreiben, aber die leider immer wieder in den großen Topf von Großbanken gesteckt werden. Und alle werden über einen Kamm geschoren. Ich hasse es!Genossenschaftliche GrüßemanfredBeitrag geändert:13.10.09 22:50:39
WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 00:17
von oldierolli
@ Manfred, ich habe m.W. die Genossenschafts-Banken gerade wegen der von Dir genannten Gründe schon vor min. 1 Jahr "gelobt". Ich war z.B. schon vor 20 Jahren Anhänger der Sparda-Bank. Auch genossenschaftlichen Gruß. Rolf
WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 07:15
von mcoldie
Zitat:Original erstellt von Brummi am/um 13.10.09 16:30:39Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 13.10.09 09:45:43Wenn künftig nicht mehr überprüft wird ob Kontonummer und -inhaberDas wurde damit begründet, weil der Gesetzgeber eine maximale Zeitdauer für Überweisungen eingeführt hat. Das finde auch ich gut so.Viele GrüßeHaraldInteressant - was heißt das denn in der Praxis? Kann ich eine Überweisung eine gewisse Zeit lang zurückholen, ähnlich der Einzugermächtigung? In dem Fall sehe ich schon wieder die nächste ebay-Geschäftsmodelle anrollen. Kaufen - überweisen - Ware bekommen - zurückbuchen. Überweisungen sind ja soooooo sicher.. .Fragender, aber ebenfalls genossenschaftlicher Gruß,MartinBeitrag geändert:14.10.09 07:13:24
WARNUNG: "Wieder mal die Banken"
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 09:13
von Brummi
Hallo Martin,eine Überweisung konnte noch nie wieder zurück geholt werden, das wird auch in Zukunft nicht gehen.Es geht darum, dass Du z.B. heute eine Überweisung tätigst, Dir Dein Konto auch am gleichen Tag belastet wird und beim Empfänger erst einige Tage später ankommt.In dieser Zeit kann die Bank mit Deinem Geld arbeiten, ohne dass Du etwas dafür bekommtst.Diese Frist, zwischen Abgabe einer Überweisung und Gutschrift beim Empfänger wurde jetzt gesetzlich geregelt.Für diese Fristsetzung bei Überweisungen hat die Bank als Gegenleistung zugesprochen bekommen, dass sie die Kontonummer mit der Empfängeradresse nicht mehr abgleichen muss.Viele GrüßeHarald