Totalschaden: Benzin im Tank wird auch ersetzt
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 11:27
Für die ganz Kleinlichen: Auch das im Tank verbliebene Benzin wird ersetzt. Aus dem ADAJUR-Newsletter:AG ERKELENZ vom 10.03.2009, 6 C 93/07 Erstattungsanspruch betreffend die Kosten des im Tank befindlichen Restbenzins nach einem Totalschaden Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte auch Schadener- satz für das im Tank befindliche Restbenzin verlangen. (Aus den Gründen: ...Die Klägerin hat insoweit unwidersprochen vorgetragen, dass sie zwar am Unfalltag nur 29,46 l getankt habe. Allerdings ha- be sie dabei das Fahrzeug voll getankt, so dass mindestens 45 l in dem Tank gewesen seien. Dem sind die Beklagten nicht substantiiert entgegengetreten. Somit ergibt sich ein Schadenersatzbetrag von mindestens 53,50 Euro, auf welchen die Bekl. vorgerichtlich ledig- lich 30 Euro gezahlt hat. Auch insoweit fällt der Kl. kein Verstoss gegen eine Schadensminderungspflicht zur Last. Es ist nämlich un- streitig geblieben, dass die Extraktion des noch in dem Tank ver- bliebenen Benzins höhere Kosten verursacht hätte, als dessen Sach- wert ausmache...).