Seite 1 von 3

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: So 19. Jul 2009, 16:22
von FREDDY
Hallo Zusammen,Eine Bekannte von mir hat sich hier in der Nähe eine Wohnung genommen und wollte alsbald einziehen. Bei der Renovierung (Altbau!) hat sich nun herausgestellt, dass z.B. unter sechs Lagen (!) Tapete nicht nur Risse, sondern sogar Löcher im Mauerwerk sind. In eines fällt sogar Tageslicht, von permanenter Zugluft ganz zu schweigen...Außerdem befand sich unter der Tapete Schimmel, von dem der Vermieter bei der Besichtigung behauptete, dass es ihn nicht gebe. Davon abgesehen ist die Elektrik in der Wohnung nicht nur vorsintflutlich, sondern beinahe "brandgefährlich", was sie als Laie nicht wisen konnte; kurzum: Wir halten die Wohnung für schlicht unbewohnbar und sie möchte mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag raus. Geht das so einfach? Worauf sollte man achten?Im Vertrag steht eine Klausel, dass sie "aus persönlichen Gründen" in den ersten zwei Jahren kündigen könne. Diese Gründe werden aber nicht näher definiert. Falle oder Glücksfall?Danke schonmal für eure Antworten!Grüße,Freddy

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: So 19. Jul 2009, 16:41
von oldierolli
Hallo, da würde ich erst nix Vertragsrechtliches unternehmen, sondern SOFORT die Bauaufsicht einschalten. Wenn DIE das als derzeit unbewohnbar definiert, ist die Grundlage für den Vertrag nicht mehr gegeben und dann genügt nur eine Erklärung per Einschreiben an den Vermieter. Gruß. Rolf

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: So 19. Jul 2009, 18:33
von minerve
Wenn Du wirklich den Vertrag kündigen willst, hast Du die vertraglichen Fristen erst einmal einzuhalten.Ob eine fristlose Kündigung wirksam ist, wird sich in den meisten Fällen erst NACH einem Gerichtsurteil zeigen.Wenn Du Mängelbeseitigung willst, solltest Du den Vermieter erst einmal auffordern oder bitten, dies zu tun.Mehrlagige Tapeten sind sicherlich kein Grund zur fristlosen Kündigung.Ein Loch im Mauerwerk? Merkwürdig.Schimmel unter den Tapeten sind kein Grund zur fristlosen Kündigung.Allerdings mußt Du Schimmel nicht hinnehmen. Auch hier gilt: Vermieter zur Mängelbeseitigung auffordern.

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: So 19. Jul 2009, 18:59
von FREDDY
Mängelbeseitigung würde bei der Wohnung ganz klar heißen: Alles entkernen und neu machen. Wenn ich recht verstanden habe, ist der Vermieter der Auffassung, ein Zuklatschen der Löcher und Risse mit Verputz reiche aus. Und Schimmel kriegt man mit Schimmel-Ex oder sowas ja auch nur oberflächlich weg. Da muss ALLES runter, und den Aufwand wird er garantiert nicht betreiben, zumal er ja gerade einen neuen Laminatboden verlegt hat Gruß,Freddy

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: So 19. Jul 2009, 21:37
von oldierolli
Hallo, es sollte doch ein Vertrag über NUTZBAREN WOHNRAUM geschlossen worden sein. Handelt es sich aber nicht um solchen, fehlt ein wesentlicher Vetragsbestandteil. Soll der weltfremde Vermieter bei einem behördlichen Bescheid (Sperrung als Wohnraum) doch bitte eine Klage einreichen. Mit Rechtsschutzversicherung kann er dich mal gerne haben. Gruß. Rolf

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 08:28
von minerve
Mängelbeseitigung würde bei der Wohnung ganz klar heißen: Alles entkernen und neu machen. Bist Du Bausachverständiger?Wenn ich recht verstanden habe, ist der Vermieter der Auffassung, ein Zuklatschen der Löcher und Risse mit Verputz reiche aus.Vernünftig gemacht, ist das auch richtigUnd Schimmel kriegt man mit Schimmel-Ex oder sowas ja auch nur oberflächlich weg. Da muss ALLES runter, und den Aufwand wird er garantiert nicht betreiben, zumal er ja gerade einen neuen Laminatboden verlegt hat Nun Laminat ist ja wohl heute die billigste Art, Boden zu verlegen. Da wird er schon noch etwas Geld übrig haben.

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 11:17
von FREDDY
Kein Grund zu schreien, minerve. Nein, ich bin kein Bausachverständiger, aber ich wohne selbst in einem Altbau und habe schon mehrere Umbauten und Kernsanierungen mitgemacht. Schimmelproblem inclusive. Nein, Löcher zuschmieren reicht definitiv nicht, glaub es mirStimmt, Laminat is billig. Er wird auch nicht den teuersten genommen haben. Ich kann mir nur schon vorstellen, dass das Argument von ihm kommt Aber ist ja letztendlich sein Problem...Gruß,Freddy

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 11:24
von minerve
Das Fettgedruckte sollte kein Schreien sein, sondern die Antwort vom Text unterscheiden.Nun, sicher ist, dass Du den Vertrag nur in Absprache mit dem Vermieter kurzfristig auflösen kannst, sonst nur unter Einhaltung der Kü.-Fristen.Beitrag geändert:20.07.09 11:24:32

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 11:35
von Frank the Judge
Gar nicht erst einziehen. Soll der Vermieter doch klagen.Dafür muß er allerdings erst mal selbst Geld in die Hand nehmen. Und Zeit investieren.Darauf haben die meisten Menschen überhaupt keine Lust.

Wohnungs-Mietvertrag stornieren?

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 12:32
von minerve
Zitat:Original erstellt von Frank the Judge am/um 20.07.09 11:35:57Gar nicht erst einziehen. Soll der Vermieter doch klagen.Dafür muß er allerdings erst mal selbst Geld in die Hand nehmen. Und Zeit investieren.Darauf haben die meisten Menschen überhaupt keine Lust.ist ja wohl der schlechteste Rat. Dann zahlst Du am Ende 2 x Miete