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Pfändungsrecht bei Sterbegeldversicherung?

Verfasst: So 22. Mär 2009, 12:22
von Rene E
Folgendes Problem: Jemand ist gestorben und hinterläßt wohl einen gewaltigen Schuldenberg. Der leibliche Sohn muß sich jetzt um die Abwicklung kümmern, obwohl er nie mit dem Vater was zu tun hatte.Dummerweise ist es so: "sind die Kosten der Beerdigung des Erblassers vorrangig von dem oder den Erben zu tragen, § 1968 BGB; soweit die Kosten von den Erben nicht zu erlangen sind, vom dem/den Unterhaltsverpflichteten, § 1615 Abs. 2 BGB."D.h. wenn niemand das Erbe antritt (logisch) muß trotzdem der Sohn die Beerdigung zahlen. Gut, da kommt man raus, wenn der Vater z.B. ständig mit dem Unterhalt in Verzug war, dann muß das Sozialamt Pappkiste und anonyme Grube zahlen. Beweisbar ist das, weil ein großer Teil der Schulden, jahrzehntealte Forderungen des Sozialamtes sind, immer dann wenn es für den fehlenden Unterhalt einspringen mußte.Wie ist das denn jetzt, wenn der Vater eine Sterbeversicherung nur auf den Todesfall hatte? Kann die Bank die auch pfänden, oder kann man das Geld für die Beerdigung verwenden.Sollte der Sohn am besten beim Bestatter jetzt nur das absolute Minimum beauftragen, oder kann er wenn es so eine Sterbeversicherung gibt, den Bestatter das Geld verpulvern lassen?Beitrag geändert:22.03.09 11:22:39

Pfändungsrecht bei Sterbegeldversicherung?

Verfasst: So 22. Mär 2009, 14:05
von alteschätzchen
Am besten ist "Erbe ausschlagen" angesagt. Das sollte der Erbe schnellstmöglich machen, sobald er Nachricht vom Nachlassgericht bekommt. Zur Sterbegeldversicherung: > oder kann man das Geld für die Beerdigung verwenden.Wer ist "man"? Hier wäre zu klären, ob der Sohn überhaupt Bezugsberechtigt ist. Als Sohn würde ich da sehr vorsichtig sein, irgendetwas aus dem Erbe "anzunehmen", nachher wird ihm unterstellt, das Erbe angenommen zu haben und er hat die Schulden voll an der Backe. Gruss Jo

Pfändungsrecht bei Sterbegeldversicherung?

Verfasst: So 22. Mär 2009, 15:00
von oldierolli
Hallo, jeder Versicherungsvertrag hat einen Passus "Bezugsberechtigung". Wenn dort eine Person eingetragen ist, muss die Versicherung vorrangig sofort an die bezahlen. Dann ist die Beerdigung ja schon bezahlt und der Rest ist "neese". Steht da allerdings "gesetzliche Erben", muss man die ganze "Erbschxxx" abwarten. Gruß. Rolf

Pfändungsrecht bei Sterbegeldversicherung?

Verfasst: So 22. Mär 2009, 23:07
von Rene E
Hm, Ihr habt es beide nicht verstanden. Es geht nicht um einsacken, sondern um Nichtbezahlen, obwohl man eigentlich muß.Beitrag geändert:22.03.09 22:08:29

Pfändungsrecht bei Sterbegeldversicherung?

Verfasst: Mo 23. Mär 2009, 10:29
von Sapo-Peter
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 22.03.09 11:22:17....dann muß das Sozialamt Pappkiste und anonyme Grube zahlen. ....absolute Minimum beauftragen....Beitrag geändert:22.03.09 11:22:39Hallo Rene,ich würde dem Sohn raten, nur das absolute Minimum zu beauftragen. Solche Einfach-Beerdigungen habe ich hier in Kölner Norden schon zweimal gesehen, es ist absolut ausreichend. Eine würdevolle Bestattung ist das auf jeden Fall. Hier in Kölner Norden ( Friedhof Chorweiler ) sind die Einfach-Gräber mit einer kleinen Steinplatte versehen, 50 * 75 cm, es wird ein Holzkreuz aufgestellt. Später kann man auf die Steinplatte auch gegen 160 Euro Gebühr eine eigene kleine Grabplatte mit einer Inschrift draufstellen.Also, mein Rat an den Sohn: Erbe ausschlagen, mit dem Sozialamt die Übernahme der einfachen Beerdigung vereinbaren, kein anonymes Grab wählen.Grüße, Peter

Pfändungsrecht bei Sterbegeldversicherung?

Verfasst: Do 26. Mär 2009, 15:48
von Rene E
Zitat:Original erstellt von Sapo-Peter am/um 23.03.09 09:29:20Erbe ausschlagen, mit dem Sozialamt die Übernahme der einfachen Beerdigung vereinbaren,Jau! Es gibt wohl nichtmal eine Sterbeversicherung, sondern nur einen hoffnungslos überschuldeten Gasthof nahe Rosenheim.Die einzige Chance da einen Gewinn rauszuholen, wäre wenn einschlägig bekannte Rechtsradikale daraus ein Treffpunkt und Schulungszentrum machen wollten. Dann könnte das so ablaufen wie in Delmenhorst:http://www1.ndr.de/nachricht...n/delmen ... .htmlKennt einer ein paar Nazis die "äm schönän Teutschen KiemGAU, dä wahre ond gäwaltäga teutsche Naturrr ääärfahän möchtän" ?Es gibt einen Festsaal (da kann man schöne alte Lieder singen), einen Schießstand (für die Wehrertüchtigung) drumherum kann man prima Fackelzüge veranstalten. Das Interieur ist so richtig krampfrustikal und muß geschmacklich einen Vergleich mit dem Berghof des Führers nicht scheuen.Beitrag geändert:26.03.09 14:47:44