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Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 00:35
von Fusca
Oi gente, heute ist mir ein Oldtimer ( schätzungsweise Ende 70, Anfang 80 ) mit seinem Fahrrad vors Auto gefahren.Hab ihn umgeschubst Ok ok, ich musste " Vorfahrt beachten ", also nach links gekuckt, war nichts, also im Schrittempo in die Vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen wollen ...Und dann : auf einmal war der ältere Radfahrer im Sichtfeld, auch ohne ABS hätte es keine Bremsspuren gegeben, ich stand sofort, er hatte aber trotzdem meine Vorderfront gegroffen und viel um. Großes Geschrei: " Wie können Sie nur so agressiv fahren,wir brauchen die Polizei "Nein, einen Rettungswagen brauchten wir nicht.War in Sichtweite der Wache, aber zufällig kam ein Silber-Blauer ( früher Grün-weiß ) vorbei.Er gleich wieder gepöbelt, aber die nette Polizistin: " Sie sind auf der falschen Seite gefahren " Er: " Ja ich darf DAS doch, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen, brauch ich doch nicht dauernd die Straßenseite zu wechseln "Und dann wurde er richtig frech ..." Mein Vorderrad hat jetzt eine 8 "So'n schiet aber auch, die beiden ( jüngeren ) " Sheriffs " waren wohl auch Radfahrer ...." Bei so einem alten Fahrrad schleift die Felge schonmal an der Bremse " ... "Wenn das von dem Passat verursacht worden wäre, wären dort Spuren vorhanden", waren aber nicht.Dann kam er auf die Idee " der Fahrradcomputer funktioniert auch nicht mehr " War so ein Teil mit Sensor an der Gabel und Magnet an einer Speiche.Keiner weis, ob das Teil vorher funktionierte.Die beiden " Sheriffs " dann: " Sie könnten ihm ja 20 Euro geben und die Sache ist erledigt, Sie müssen es aber nicht "Hab ich dann auch nicht gemacht.Wird der sauer sein, aber das interessiert mich nicht. Wenn ich schon auf der falschen Straßenseite fahre, muss ich damit rechnen, daß ich übersehen werde.< ------>ich rechtwinklig von " unten " an diese Kreuzung.Musste das mal los werdenwünsche knitterfreie Saison 2009UweBeitrag geändert:23.02.09 23:41:21

Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 10:48
von Privra
Hallo Uwe,sowohl Du als auch die Sheriffs machen es sich zu leicht. Aus Deinem Sachverhalt ist nicht ganz klar, ob der Oldtimer auf der Straße, dem Gehweg oder dem Radweg war. Aber Du weißt schon, dass Kinder auf dem Gehweg fahren müssen und dies auch gegen die Fahrtrichtung (Gehwege haben keine Fahrtrichtung). Machen wir aus dem Old- einen Sehryoungtimer hast Du(!) ein Problem.Regelmäßig geben Gerichte bei derartigen Fällen (mit erwachsenen Radfahrern)eine nicht unerhebliche Mithaftung, bei Kindern eine Alleinhaftung. Insoweit wäre ein "Schadensausgleich" von 20,00 EUR und die feststellung dass alle im Straßenverkehr besser aufpassen müssen, wohl die bessere Alternative.Zitat: "Ok ok, ich musste " Vorfahrt beachten ", also nach links gekuckt, war nichts" - enthält Deinen Fehler. Vorfahrt ist auch von rechts kommenden Fahrzeugen zu gewähren (z.B: wenn diese überholen und auf Deiner Spur sind).Zur näheren Info, siehe hier:http://www.verkehrslexikon.d...fahrerUnfaelle.htm#06JensBeitrag geändert:24.02.09 09:49:53

Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 14:16
von Doroma
Nee nee, ich verstehe, worauf Uwe hinaus will.Manche Leute nehmen sich einfach das Recht, Vorfahrt oder allgemeiner Vorrang zu haben. Die kommen an einer Einmündung aus der Sicht des Autofahrers von rechts mit dem Rad angepest, wohl wissend, das der Autofahrer sich auf das Beobachten des Autoverkehrs konzentriert. Oder man guckt nur nach links, weil man rechts abbiegen will und wenn man anfahren will, tritt von rechts ein Fußgänger vors Auto.Ein Mal hatte ich erlebt, wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Straße, dass eine Tusse von einem Grundstück kam und mir direkt vors Auto lief. Als ich sie verbal faltete, meinte sie, ich habe auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.Ich habe meinen Führerschein vor über 30 Jahren gemacht. Da haben wir noch Autofahren gelernt und nicht, sich mit 20 km/h im 5. an rote Ampeln anzuschleichen und danach 300 m zu brauchen, um auf 50 zu kommen, weil jeweils bei 2000/min hochgeschaltet wird. Hauptsache, 0,05 l/100 km gespart. Wir haben aber auch gelernt, die Augen offen zu halten und im Zweifel auf ein Vorrecht zu verzichten!Ronald

Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 16:02
von Privra
Hallo Ronald,wir liegen nicht so weit auseinadner - gegenseitige Rücksichtnahme. Wo ist der Uwe-Anteil dabei?"Augen offen halten", mit einem halben Seitenblick nach rechts häte geholfen. Hat der Oldtimer von Ene 70 / Anfang 80 auch das Recht auf "Rücksicht"? Deshalb war und bin ich der Meinung, dass hier BEIDE eine Schuld haben, jetzt kann man "deutsch" über die Höhe der Anteile streiten. Die Uneinsichtigkeit des Oldtimers zu seinem Fehler wird von Uwe im Grunde ebenso zur Schau gestellt.Sry Uwe, ist nicht persönlich.Jens

Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 21:31
von Th. Dinter
Hallo,ich bin selbst Oldtimer und fahre sehr viel Rad.Bei erwachsenen Radfahrern kenne ich da keine Gnade.Ich muß öfter aus einer Ausfahrt über Rad-/Fußweg auf eine stark befahrene Straße(Rad-/Fußwege auf beiden Seiten).Es ist hier sehr beliebt, gegen die Richtung zu fahren...Gern bleibe ich dann provokativ so stehen, daß der Radfahrer absteigen muß......Meiner Meinung nach habe ich an dieser Ausfahrt so viel aufzupassen, daß ich nicht auch noch dauernd auf dödelige Radfahrer achten muß....Natürlich hätte Uwe den Opa nicht übersehen dürfen.....Hier im Bremer Raum ist die Polizei jedenfalls sehr hinter Geisterradfahrern her....grußthomasedit: @ Ronald: meinst Du, daß es sich noch nicht herumgesprochen hat, daß diese Schleicherei absolut kontraproduktiv ist?Beitrag geändert:24.02.09 20:32:37

Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 22:03
von uwm121
Neuere Rechtslage seit etlichen Jahren ist:Bei Unfällen Kraftfahrzeug-Fahrrad ist auch bei grobem Fehlverhalten des Radfahrers IMMER von einer Teilschuld des KFZ Fahrers auszugehen.Dazu kommt noch die geforderte besondere Rücksichtnahme gegenüber Kindern oder älteren Verkehrsteilnehmern sowie die Grundsätze der defensiven Fahrweise(mit Fehlern anderer rechnen Herr Dinter aber irgendwann sind Sie auch mal alt)Im verkehrsberuhigten Bereich(bei Schritttempo kann eigentlich sowieso nichts passieren)sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.Noch gar nicht herumgesprochen hat sich,daß am Fußgängerüberweg("Zebrastreifen") angehalten werden muß auch wenn ein ein Fußgänger diesen überqueren könnte-d.h. er braucht noch nicht einmal da zu stehen.Die Bußgelder für Vorbeifahren sind übrigens drastisch.Und wer in einer Fahrprüfung beim Rechtsabbiegen nur nach links beobachtet(auch bei RvL) darf noch mal kommen.Was das angesprochene angeblich heute gelehrte "Schleichen" angeht:Nach der Ausbildung "energiesparendes Fahren" ist so schnell wie möglich in einen hohen Gang zu schalten-d.h.der 1. 2. 3. soll flott durchgeschaltet werden um dann im 4. oder sogar 5 mit "50" zu rollen.Nichtangepasste Geschwindigkeit ist eine vermeidbare Behinderung.Grüße

Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 23:34
von oldierolli
Hallo, ja, seit ca. 8 -10 Jahren ist die Geseztgebung/Rechtsprechung leider so, dass der Kraftfahrer stets ein "potentieller Straftäter" ist und er in allen Situationen auch mit "tief fliegenden Elefanten" rechnen muss. Und die anteilige Haftung ist von den Versicherern sogar gern gesehen, da sie (für MEIST geringen Schadensaufwand) wieder einen Vertrag AUF DAUER und mit Malus hochstufen können. Auf Glück hoffenden Gruß. Rolf

Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Mi 25. Feb 2009, 14:43
von Doroma
Zitat:edit: @ Ronald: meinst Du, daß es sich noch nicht herumgesprochen hat, daß diese Schleicherei absolut kontraproduktiv ist?Nach meiner Erfahrung nicht. Ich erlebe häufig, wenn ich der Erste an der Ampel bin und zügig, aber nicht rabiat losfahre, dass mein Hintermann einfach nicht in die Gänge kommt. Das ist egoistisch und rücksichtslos! Dadurch kommen weniger Autos durch die Grünphase und es müssen mehr Autos ein weiteres, überflüssiges Mal anhalten und verschwenden Sprit beim Warten.Um auf den Unfall zurückzukommen: Man fährt als Radfahrer nicht einfach vor ein Auto, dessen Fahrer sich gerade einen Überblick über die Situation verschafft hat, nur weil man im Recht ist! Im Zweifel muss man sogar anhalten, die STVO ist da eindeutig. Ich sagte mal zu einem, der in ähnlicher Situation herumblökte "Ich habe Vorfahrt", dass ich gerne, wenn's mal richtig geknallt hat, mit dem Dremel komme und es auf seinen Grabstein graviere.Autofahrer, die eben noch auf dem Supermarktparkplatz wegen eines Fußgängers den Mund so weit aufrissen, dass ein Flusspferd neidisch würde, werden zu anderen Menschen, sobald sie ihren Wagen verlassen haben und laufen merkbefreit zwischen den Autos durch und anderen vor die Haube.Ich habe auch schon in der 1. Klasse von einem Onkel in Uniform gelernt, dass man nicht einfach auf einen Zebrastreifen latscht, sondern seine Absicht dem Autofahrer eindeutig anzeigt. Und wenn ich als Fußgänger eine Einmündung überqueren muss, gucke ich stets kurz nach hinten, ob da vielleicht einer einbiegen will, der seinen Termin beim Optiker verpasst hat.Ronaldedit: Missverständlicher SatzBeitrag geändert:25.02.09 14:35:37

Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Mi 25. Feb 2009, 15:22
von Rene E
Als militanter Radfahrer und Oldtimerfahrer achte ich immer drauf, ob der (oder vor allem DIE) die mir in Quere kommen könnten mich sehen. Hupen, Klingeln, Schimpfen und den Spiegel abtreten kann ich dann immer noch wenn er (oder SIE) mir die Vorfahrt nimmt.Aber wegen solcher Geschichten weigere ich mich z.B. abgetrennte Zweirichtungsradwege zu benutzen. Vorschrift hin oder her. Da zank ich mich lieber mit einem Verkehrserzieher, der meint ich müßte auf dem Radweg fahren, als daß ich mich von Jemandem umfahren lasse, der nicht mitbekommt daß die Radfahrer aus beiden Richtungen kommen dürfen.Umgekehrt kapieren viele Leute nicht, wenn ich mit meinem Leichenwagen rückwärts fahren muß, daß ich nur über die Spiegel sehen kann. Wenn sie mich nicht sehen, kann ich sie auch nicht sehen. Und wenn sie dann meinen sie wären im Recht und ich sie umfahre....naja Kundschaft!

Oldtimer auf Fahrrad

Verfasst: Mi 25. Feb 2009, 20:36
von Th. Dinter
....tja uwm,mal wieder nicht richtig gelesen??1. habe ich oben von Oldtimer gesprochen, und damit sind nicht die 30 Jahre für Autos gemeint, ich habe die 40 Jahre unfallfreies Fahren längst hinter mir gelassen(darauf bin ich nicht stolz, weil ich nicht so viel dafür kann, sondern auch sehr viel nette Mitmenschen und viel Glück hatte....)2. habe ich geschrieben, daß Uwe den Radler nicht hätte übersehen dürfen. Ist das keine defensive Fahrweise?Ab und zu solltest Du schon mal den "rotes Tuch-Modus" abschalten.Aber vielleicht mußt Du da erst so alt werden wie ich.....grußthomas