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Oldtimer-Foren •Entfernungspauschale bei Freiberuflern?
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Entfernungspauschale bei Freiberuflern?

Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 10:59
von Zoe
Hallo Freunde,vielleicht kann mir als steuertechnisch ziemlich Unbedarfter jemand einen kleinen Tip (oder Links, Verweise, Visitenkarten etc) geben?Und zwar geht es um die Entfernungspauschale bei Freiberuflern (meine Mitbewohnerin in dem Falle) für die Fahrten zwischen Wohnung und BüroSie hat ihren PkW als Betriebsausgaben (Benzin, Wartung etc., keine Abschreibung da zu alt) angesetzt, davon werden die 0,03% oder was für die Wege zwischen Wohnung und Büro abgezogen. Ebenso wird der Privatanteil von 1% als Betriebseinnahme angegeben.Nach dem Urteil bzgl. Entfernungspauschale letztes Jahr hat sie diese in einer neuen EÜR nachgereicht, aber das wurde vom FA abgelehnt mit Hinweis, daß die tatsächlichen Kosten ja schon berücksichtigt seien.Meines Wissens nach wurde in der Vergangenheit immer die Entfernungspauschale auch bei Freiberuflern berücksichtig, ist das jetzt nicht mehr so?Hat jemand vielleicht ein paar Tips für mich, ich steh irgendwie auf dem Schlauch? (auch gerne per PM).Danke!Zoe(edit wegen Klärung: Entf.pauschale für Fahrten zw. Wohnung und Büro)Beitrag geändert:11.02.2009 10:37:11

Entfernungspauschale bei Freiberuflern?

Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 11:21
von oldsbastel
Also:- Entweder läuft der Wagen als Firmenfahrzeug. In diesem Fall greifen die 1%-Regelung wie von dir beschrieben, die als geldwerter Vorteil bei der Einkommenssteuer versteuert werden muss. Eine Kilometerpauschale kann dann nicht mehr angesetzt werden. Dafür können dann sämtliche Betriebskosten für das Fahrzeug als Betriebsausgabe abgerechnet werden. Der Wagen wird dann im Übrigen immer noch abgeschrieben - Es sei denn, er steht schon ausreichend lange in den Büchern, so dass er bereits abgeschrieben und nur noch ein Restwert übrig ist (der berühmte 1 € ).- Es wird über einen Einzelfahrtennachweis abgerechnet. In dem Moment können dann alle betriebsbedingten Fahrten mit der Kilometerpauschale angesetzt werden. Das gilt dann auch für die Fahrten zur Arbeitsstätte.Wenn deine Freundin viel fährt, ist diese Regelung bei einem Altfahrzeug günstiger. Allerdings spielt das Finanzamt bei dieser Variante nur bis ca. 40000 km/Jahr mit. Danach legen sie zuviel Geld drauf.Mal eine ganz blöde Frage: Hat deine Freundin als Selbstständige keine Steuerberater? Falls nicht, dann würde ich mal sagen: "Au weiah".Freiberufler sind dann besser dran, wenn es um die Zwangsmitgliedschaft in der IHK/HWK und die Gewerbesteuer geht. Außerdem reicht die einfache GuV und es ist kein Handelsregistereintrag erforderlich. Im Gesellschaftsrecht gibt es auch noch eine Besonderheit. Aber Einkommenssteuer muss sie wie jeder andere auch bezahlen - als Freiberufler oft sogar mit einem relativ hohen Steuersatz. Hier kann eine Kapitalgesellschaft, wie z.B. eine GmbH, etwas jonglieren. Unter dem Strich gibt sich das aber nicht viel. Dafür wird die GmbH sehr interessant, wenn es z.B. um die steuerliche Auswirkung von Pensionszusagen geht. Die Möglichkeit hat sie als Freiberufler nicht.Beitrag geändert:11.02.09 10:34:36

Entfernungspauschale bei Freiberuflern?

Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 11:37
von Zoe
Danke für die Antwort!Ich hoffe, ich habe mich nicht flasch ausgedrückt, mit der Entfernungspauschale meine ich natürlich die zwischen Wohnung und Büro...Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 11.02.09 10:21:17Mal eine ganz blöde Frage: Hat deine Freundin als Selbstständige keine Steuerberater? Falls nicht, dann würde ich mal sagen: "Au weiah".Ja, das hab ich ihr auch schon oft gesagt, aber sie meint, mit ihrem geringen Einkommen würde sich das nicht lohnen....Zoe

Entfernungspauschale bei Freiberuflern?

Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 12:25
von oldsbastel
Zoe,es geht mich ja nichts an und es ist auch wirklich nicht böse gemeint, aber ich glaube deine Freundin sollte sich überlegen, ob sie ihre Firma ernsthaft betreiben will oder als Beschäftigungstherapie betrachtet.Beide Sichtweisen sind ja legitim und weder gut noch schlecht, aber wenn sie das Ganze ernsthaft betreiben will, dann muss sie eben die Leistungen zukaufen, von denen sie selbst nicht genug Ahnung hat. Das geht mir hier genauso.Deine Frage von oben ist m.E. steuerliches Grundlagenwissen für Selbstständige.Nur so als Info: 70% der Firmeninsolvenzen beruhen auf fehlenden oder falschen Informationen. Informationsdefizite sind die Hauptursache für Firmeninsolvenzen - zumindest war es noch vor einiger Zeit so. Abgesehen von der Zeit, die sie für ihre Steuererklärung verballert wird sie nie dasselbe Ergebnis erreichen, wie ein vernünftiger Steuerberater.Beispiel: Ich habe hier letztes Jahr meine komplette Altersvorsorge neu gestrickt. An dem Ding haben wir mit 3 Leuten 1 Jahr gebastelt. Im Ergebnis bringt mir das jetzt - selbst mit meinem 2-Mann-Betrieb (plus Freie) - mehrere hunderttausend Euro Steuerersparnis und die GmbH dreht 3 Jahre Nullrunden bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Und alles nur unter Ausnutzung der vollkommen legalen Möglichkeiten. Das sind Sachen, die kann sie ohne das notwendige Fachwissen niemals gebacken kriegen.Dazu kommt, dass sich ein guter Steuerberater dann bezahlt macht, wenn es schwierig wird. Zum Quittungen abheften brauchst sie keinen. Ich hänge hier (nicht nur, aber zum allergrößten Teil) am Maschinenbau und der Autoindustrie. Wenn du die Nachrichten verfolgst, dann wirst du dir ungefähr vorstellen können, was auch bei mir hier im Moment für ein Streifen läuft - von der normalen Kostensenkung sowie dem Jonglieren mit Kosten und Steuern bis hin zur Kurzarbeit. Lustig ist was anderes! Das sind Dinge, die funktionieren nicht ohne externes Wissen, wenn sie das Wissen selbst nicht hat.Beitrag geändert:11.02.09 11:55:42

Entfernungspauschale bei Freiberuflern?

Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 14:29
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Zoe am/um 11.02.09 10:37:26Ich hoffe, ich habe mich nicht flasch ausgedrückt, mit der Entfernungspauschale meine ich natürlich die zwischen Wohnung und Büro...Die kann sie nur ansetzen, wenn es sich um ein Privatfahrzeug und nicht um einen privat genutzten Firmenwagen handelt (Stichwort: 1%)Beitrag geändert:11.02.09 14:17:47

Entfernungspauschale bei Freiberuflern?

Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 19:43
von piksieben
Hallo,die steuerliche Betrachtung dieses Falls ist etwas verwirrend, da die Angaben etwas verwirrend sind. Also nochmal zur Klärung:Wer besitzt das Fahrzeug? Deine Freundin oder die Firma, für die sie freiberuflich tätig ist? Falls Freundin: Ist der Wagen für sie "notwendiges Betriebseigentum" im steuerlichen Sinne? (sprich: wird ausschliesslich oder zu über 50% betrieblich genutzt?) Ob das Fahrzeug bereits abgeschrieben ist oder nicht, spielt zunächst mal keine Rolle.Die 1%-Regelung bedeutet: 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung/Arbeit werden für den Fahrer des Fahrzeuges pro Monat als geldwerter Vorteil in der Einkommen-/Lohnsteuer berücksichtigt, für den 'Besitzer' des Fahrzeugs muss dann der 'eingenommene' geldwerte Vorteil auch noch einmal als Einnahme umsatz- und dann einkommenbesteuert werden. Wenn Besitzer und Nutznieser des Fahrzeugs identisch sind, macht das steuerlich irgendwie gar keinen Sinn...!?Die Entfernungspauschale kommt nur dann zum Tragen, wenn ein privater PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingesetzt wird. Da hat das FA schon recht: wenn BA angesetzt sind, der Wagen also Betriebsvermögen ist, dann entfällt die Entfernungspauschale (die im Übrigen nichts mit den 0,03% zu tun hat!)GrußTanjaBeitrag geändert:11.02.09 18:57:43

Entfernungspauschale bei Freiberuflern?

Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:36
von Zoe
Danke für den ganzen Feedback! Ich bin ja genausowenig Steuerexpertin (dafür aber nur kleine unselbständige Angestellte), bin halt gefragt worden ob ich da mal einen Blick werfen könnte....Vielleicht noch zur Klärung (obwohl ich denke, daß die Antwort schon da ist: keine Pendlerpauschale). Das Fahrzeug gehört ihr und ist als Betriebspkw abgerechnet; Privatanteil 1% Regelung, weil sie kein Fahrtenbuch führt (auch wenns bei dem Alter des Fahrzeugs und 15-20 tkm / Jahr vermutlich deutlich besser wäre). Nachdem es auch keinen Extra-Privatpkw gibt, fällt damit wohl die "Pendlerpauschale" flach.Ich werd eh nochmal die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfehlen Danke nochmal für alle Antworten!Zoe

Entfernungspauschale bei Freiberuflern?

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 11:55
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von piksieben am/um 11.02.09 18:43:19Wenn Besitzer und Nutznieser des Fahrzeugs identisch sind, macht das steuerlich irgendwie gar keinen Sinn...!?Oh doch, richtig gestrickt macht das sogar deutlich Sinn!