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3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 11:42
von Rene E
Zwei Fragen zu dem Thema.1. gilt noch das Sonntagsfahrverbot für Klein-LKW (1 Tonner) plus Anhänger? (Da sollte mal was geändert werden)2. Gilt das Sonntagsfahrverbot auch an "lokalen" Feiertagen wie hl. Dreikönige? Sprich, darf ich am 6.1. von NRW nach Baziland fahren, oder muß ich an der Landesgrenze zu Bayern bis Mittwoch warten

3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 12:56
von alex0469
Wer sucht der findethttp://www.schnelle-online.i...erbot-Deutschland.phpgruß Alex

3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 14:23
von schreyhalz
Moin Moin !Noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt ist die Regelung,dass hinter LKW bis 3,5 t zGG Wohnwagen oder Anhänger für Sport oder Freizeitzwecke nicht unter das Sonntagsfahrverbot fallen.MfG Volker

3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 18:43
von Rene E
Ah danke. Ist eine teilrestaurierte DS auf einem Autoanhänger "Freizeit" ? Ne, wohl eher scfhlecht der Rennleitung zu vermitteln

3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Di 30. Dez 2008, 10:33
von ventilo
Man kann eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot beantragen.Alternativ ein nicht als LKW zugelassenes Zugfahrzeug wählen (WOMo oder so ein von Dir heißgeliebter SUV?)ventiloauch deshalb wieder im SUV unterwegs ...

3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Di 30. Dez 2008, 12:30
von Brummi
Hallo Rene,nur an folgenden Feiertagen ist Fahrverbot für LKWsFeiertage im Sinne des § 30 III StVO sind:Neujahr Karfreitag Ostermontag Tag der Arbeit (1. Mai) Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Das heisst, auf heilige 3 Könige ist in keinem Bundesland Fahrverbot.Viele GrüßeHarald

3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Di 30. Dez 2008, 12:41
von Brummi
Zitat:Original erstellt von schreyhalz am/um 29.12.08 13:23:35Moin Moin !Noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt ist die Regelung,dass hinter LKW bis 3,5 t zGG Wohnwagen oder Anhänger für Sport oder Freizeitzwecke nicht unter das Sonntagsfahrverbot fallen.MfG VolkerHallo Volker,von dieser Möglichkeit habe ich noch nie etwas gehört. Die Strassenverkehrsordnung kann doch nicht in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Lt. Strassenverkehrsordnung gilt grundsätzlich, dass LKW mit Anhänger unter das Sonntagsfahrverbot fallen.Hast Du mal irgend einen Text aus dem diese Ausnahme hervorgeht?Viele GrüßeHarald

3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Di 30. Dez 2008, 13:54
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 29.12.08 17:43:29Ne, wohl eher scfhlecht der Rennleitung zu vermitteln Würde ich so nicht sagen. Motorräder auf einem Hänger gelten als Sport- bzw. Freizeitgeräte. Motorradhänger dürfen an allen Tagen gezogen werden (es sei denn, es hätte ich in letzter Zeit etwas geändert). Ich wüsste nicht, warum das bei einem Oldtimer anders sein sollte.Beitrag geändert:30.12.08 12:54:22

3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Di 30. Dez 2008, 14:45
von schreyhalz
Moin Moin !Zitat:Würde ich so nicht sagen. Motorräder auf einem Hänger gelten als Sport- bzw. Freizeitgeräte. Motorradhänger dürfen an allen Tagen gezogen werden (es sei denn, es hätte ich in letzter Zeit etwas geändert). Ich wüsste nicht, warum das bei einem Oldtimer anders sein sollte.Tschuldigung,aber das ist völliger Quatsch !Wichtig ist lediglich in diesem Zusammenhang die Einstufung des Anhängers als Anhänger für Sportzwecke,dieses ist ausser dem Eintrag in den Papieren auch an dem grünen Kennzeichen zu sehen. Zitat:Hast Du mal irgend einen Text aus dem diese Ausnahme hervorgeht?Genaue Quelle habe ich leider nicht.Ich kann im Moment nur sagen,dass die Verkehrsminister dieses am 9-10.10.2007 einstimmig beschlossen haben und im Vorgriff auf die zu erwartende Änderung des §30 StVO einige Verkehrsminister ihre Länder angewiesen haben,ab sofort danach zu verfahren,da diese Vorgehensweise ebenfalls beschlossen wurde.Welche Länder dies zur Zeit sind ,entzieht sich meiner Kenntnis.MfG Volker

3-könig Sonntagsfahrverbot und Kleinlaster Hänger

Verfasst: Di 30. Dez 2008, 14:57
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von schreyhalz am/um 30.12.08 13:45:50Tschuldigung,aber das ist völliger Quatsch !Kein Quatsch! Zumindest abgemeldete Motorräder dürfen auf einem Hänger für Sportzwecke transportiert werden - zumindest war es immer so.