Betrag gezahlt, Bearbeitungsnummer falsch, gilt als nicht bezahlt und soll man n
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- Registriert:Mo 26. Jun 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hi Leute,wir haben eine Rechnung einer Telefongesellschaft per Überweisung gezahlt. Bei der Nummer beim Verwendungszweck ist uns ein Fehler unterlaufen. Nun schreibt der Laden in seiner Rechnung, wenn die Bearbeitungsnummer falsch ist, gilt der Betrag als nicht beglichen. Obwohl die das Geld bekommen haben können die dann sagen : Tja, Pech gehabt, zahlen Sie man nochmal mit der richtigen Nummer? Kann doch nicht sein, oder ?GrüßeTom
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Betrag gezahlt, Bearbeitungsnummer falsch, gilt als nicht bezahlt und soll man n
Doch, das denke ich schon. Allerdings werden die sicher kulanterweise intern umbuchen und die Sache damit als gegessen betrachten. Das wäre zumindest das, was ich vom zuständigen Vorgesetzten verlangen würde GrußUliEdith: Wobei sich das denke schon nur darauf bezieht, dass sie dir das bereits gezahlte Geld auch zurücküberweisen müssen, wenn sie die erneute Zahlung verlangen.Rechtlich gesehen dürfte die Zahlung als zugegangen gelten, wenn für die Telefongesellschaft auch bei einem Zahlendreher möglich war, den richtigen Verwendungszweck zuzuordnen (Name des Kunden, sonstige Angaben auf der Überweisung etc.).Beitrag geändert:29.09.08 18:14:58
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Betrag gezahlt, Bearbeitungsnummer falsch, gilt als nicht bezahlt und soll man n
Hallo, bankrechtlich sind Nummern im Verwendungszweck kein gesetzlicher Bestandteil, sondern nur ein Buchungs-Hilfsmittel. Wenn Empfänger/Absender korrekt sind und der Betrag, gilt das als bezahlt. Z.B. sind Kontonummern auf einem Scheck/Wechsel auch keine gesetzlichen Bestandteile. Gruß. Rolf
Betrag gezahlt, Bearbeitungsnummer falsch, gilt als nicht bezahlt und soll man n
Hallo Tom,bitte den Telefonladen doch mal darum, dir die entsprechende Vertragsbestimmung zu nennen, in der die Sache mit der fehlerhaften Bearbeitungsnummer steht. Wenn es diese Bestimmung wirklich gibt, halte ich sie für rechtlich zweifelhaft, denn das mangelnde Organisationsvermögen der Telefongesellschaft bei der Zuordnung von Zahlungen kann wohl kaum zu Lasten des Kunden gehen.Auf jeden Fall brauchst du natürlich nicht zweimal zu zahlen, bezüglich der fehlerhaften Zahlung hast du gegen die Telefongesellschaft einen Erstattungsanspruch, spätestens aus §812 BGB.
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Betrag gezahlt, Bearbeitungsnummer falsch, gilt als nicht bezahlt und soll man n
Hallo ihr drei und danke für die Infos.Ich halte es eh schon für sehr zweifelhaft, wenn eine Firma für Lastschriftrückgaben ( also wenn jemand das Geld nicht auf dem Konto hat ) mal eben EUR 20,- berechnet. Wir überweisen ja nun aber in anderen Fällen... na, ich weiß nicht recht. Wir haben den Betrag am 15.9. überwiesen. Ist auch nichts zurück gekommen. Demnach müsste die Zahlung ja wohl verbucht worden sein.GrüßeTom