Urteil zum Wassereintrit in modernen Fahrzeugen
Verfasst: Di 2. Sep 2008, 10:46
Mal wieder etwas Heiteres aus dem ADAJUR-Newsletter: Auch in moderne Fahrzeuge darf es nicht hineintropfen.LG AURICH vom 9.05.2008, 1 S 60/08 Wassereintritt aufgrund moderner Karosserieform als Mangel Bei neuen hochwertigen Fahrzeugen muss ein vernünftiger, durch- schnittlicher Käufer nicht damit rechnen, dass aufgrund der heute modernen Karosserieform Wasser in den Fahrgastraum läuft. Der Ver- käufer muss zumindest auf diese Problematik hinweisen. (Aus den Gründen: ...Unerheblich ist, dass Wasser bei jedem Regenschauer oder nur dann eintritt, wenn bestimmte Umstände zusammentreffen. Jegli- cher - wiederkehrende - Eintritt von Wasser ist zur Annahme eines Sachmangels ausreichend. Nicht zum Erfolg führt auch der Einwand der Berufung, das Eindringen des Wassers sei auf die Formgebung des Wagens zurückzuführen, die wiederum dem Zeitgeschmack entspräche. Der Käufer könne eben nicht alles haben. Der Verkäufer muss den Käufer die Möglichkeit geben auszuwählen, ob er diese Wagenform mit dem Wasserproblem oder ob er dann doch lieber eine andere Karosserie haben will. Damit läge zumindest ein Beratungsfehler und somit eine Nebenpflichtverletzung vor...). Fundstellen DAR,2008 481