Seite 1 von 2
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Do 31. Jul 2008, 19:30
von Old Cadillac
Hi Leute,ich habe eine Ware in Kommission von der jetzt kürzlich der Eigentümer verstorben ist. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Ehefrau diese Ware auch erben wird oder jemand anders. Ich kann ja aber die Witwe schlecht fragen, ob sie überhaupt Anspruch auf die Ware bzw. Erlös hat und sie nun meine Vertragspartnerin ist. Es sei denn es meldet sich in Kürze jemand der das geerbt hat, wenn es denn so ist.Was ist, wenn ich die Ware nun verkaufen sollte, wie verhalte ich mich rein rechtlich gesehen ? Einfach im guten Glauben den Betrag der Witwe auszahlen ?GrüßeTom
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Do 31. Jul 2008, 22:00
von DKW HARDY
Einfach ruhig verhalten
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 07:55
von PeterHerzog
Ehrlich sein. So verhalten, wie sich ein anderer Dir gegenüber verhalten sollte.Stell Dir vor, du würdest erben (kann ja die unbekannte Tante aus Uzbekistan sein) und jemand hat ein Teil deiner Tante zur Kommission.Was würdest Du denken, wenn derjenige sich nicht ehrlich verhält und sich nicht meldet? Denn alles kommt irgendwann mal raus
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 09:02
von Old Cadillac
Hallo Peter,ich glaube Du hast mich falsch verstanden und DKW Hardy glaube ich auch, wenn ich mir seine Antwort ansehe.Ich will natürlich nicht das Geld bei einem Verkauf einbehalten also unterschlagen oder mich nicht melden. Es soll nur an die richtige Adresse kommen. Angenommen ich zahle das Geld nun an die Witwe aus weil ich davon ausgehe, daß sie die Erbin ist aber kurze Zeit später kommt einer an der sagt : Ne, ne... die Ware habe ich geerbt also her mit der Penunze. Darum geht es mir.GrüßeTom
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 09:13
von RA-Wilke
Hallo Tom,wenn du den Erlös auf das Konto des ursprünglichen Auftraggebers einzahlst, kannst du nichts falsch machen. Es ist nicht deine Aufgabe, Erbschaftsverhältnisse aufzuklären.
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 09:31
von Knochentreter
Zitat:Original erstellt von PeterHerzog am/um 01.08.08 07:55:22Ehrlich sein.So verhalten, wie sich ein anderer Dir gegenüber verhalten sollte.Was würdest Du denken, wenn derjenige sich nicht ehrlich verhält und sich nicht meldet? Denn alles kommt irgendwann mal rausPuh! Oida, oida...
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 10:04
von Privra
Hast PN.Jens
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 11:38
von Old Cadillac
Danke für die Antworten,Jens, Du hast auch eine PM und Frank : Dummerweise habe ich keine Kontonummer. GrüßeTom
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 14:19
von fridolin
Hallo,wenn Du vom Erbfall erfahren hast kannst Du nicht so tun als sei alles unverändert. Ich würde die Witwe anschreiben, auf den Bestand an Kommissionsware hinweisen und um Nachweis des Anspruchsberechtigten bitten. Vor nicht auszahlen.Viele GrüßeFridolin
Echte Erbschaftsfrage
Verfasst: Mo 4. Aug 2008, 13:46
von Tripower
Anspruch hat der Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Der muß diese Position durch geeignete Dokumente (Erbschein oder notarielles Testament) nachweisen.Um eine Zahlung an einen Nichtbrechtigten - und damit mögliche Ansprüche des wahren Rechtsnachfolgers - auszuschließen, würde ich die Witwe informieren und um entsprechende Legitimation bitten.GrußTripower