Kein Garagen-Kündigungsrecht bei zu großem Auto
Verfasst: Di 24. Jun 2008, 12:20
Ist eigentlich selbstverständlich aber falls jemand von euch mal ein Urteil zu dem Thema braucht:AG MÜNCHEN vom 19.07.2007, 423 C 11099/07 Kein Kündigungsrecht bei Anmietung eines Tiefgaragenstellplatzes für ein zu grosses Auto 1.Mietet der Fahrer eines Fahrzeuges, welches grösser ist als ein durchschnittlicher Pkw, einen Stellplatz in einer Tiefgarage an, obliegt ihm die Pflicht zur Überprüfung, ob dieses Fahrzeug auch tatsächlich auf den gemieteten Stellplatz passt. 2.Er darf sich nicht auf eine diesbezügliche Äusserung des Vermieters verlassen. (Aus den Gründen: ...Es kann dahinstehen, ob das Fahrzeug des Be- klagten tatsächlich auf den Stellplatz passt oder nicht. Es kann auch dahinstehen, ob der Kläger vor Abschluss des Mietvertrages ge- äussert hat, dass das Fahrzeug des Bekl. auf den Stellplatz passe. Es stellt jedenfalls eine grobe Fahrlässigkeit dar, wenn der Bekl. sich auf eine solche Äusserung verlässt, ohne selbst die Geeignet- heit des Stellplatzes zu überprüfen. Dies gilt umso mehr bei Anmie- tung eines Tiefgaragenstellplatzes für ein Fahrzeug mit überdurch- schnittlichen Abmessungen...). Quelle: ADAJUR Newsletter