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BGH-Urteil - kann mir das mal einer erklären?
Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 13:31
von oldsbastel
Watt bedeutet das denn nu in Hochdeutsch?
BGH-Urteil - kann mir das mal einer erklären?
Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 21:52
von fridolin
Hallo,mal ein volkstümlicher Versuch:1. Wo nichts ist kannst Du auch nichts holen.2. Das gilt nicht für Konkursverwalter und deren Ansprüche, denn die holen vorab.Viele GrüßeFridolin
BGH-Urteil - kann mir das mal einer erklären?
Verfasst: Di 29. Apr 2008, 09:10
von oldsbastel
Ganz so trivial ist das nicht.In dem Urteil geht es um die Verwertung von verpfändeten Pensionszusagen für einen GGF einer GmbH im Falle einer Insolvenz. Von daher ist das Urteil für mich höchst interessant. Ich verstehe es nur nicht.
BGH-Urteil - kann mir das mal einer erklären?
Verfasst: Di 29. Apr 2008, 09:28
von Vette58
Hab es nur kurz überflogen. Aber nach meinem Verständnis waren die verpfändeten Zusagen nicht wirksam verpfändet und damit der Rückkaufswert nicht vor dem Zugriff des Verwalters geschützt.Vermeiden lässt sich das wahrscheinlich nur durch eine entsprechend rechtssichere Formulierung durch einen damit vertrauten Anwalt.GrußUli...der in solchen wichtigen Themen den Gang zum spezialisierten Anwalt empfiehlt.
BGH-Urteil - kann mir das mal einer erklären?
Verfasst: Mi 30. Apr 2008, 00:04
von oldierolli
Hallo, ich sehe es auch so wie Vette58, dass die absolute Wirksamkeit der Verpfändungen nicht gegeben war. Ein in der Police ausgewiesenes BEZUGSRECHT ist jederzeit vom Versicherungsnehmer zu ändern. Das muss rechtlich anders festgezurrt werden, aber eben von einem alten Hasen auf diesem Gebiet. Für Immobilien kann ich immer nur ein Entwerten durch ein Wohnrecht empfehlen. Antigläubischen Gruß. Rolf