Seite 1 von 2
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Mo 7. Apr 2008, 11:45
von Rene E
Ich will meine Hausratversicherung loswerden (zu teuer). Nachdem ich schon letztes Jahr den Kündigungstermin verpennt hatte, dachte ich daran wegen des Umzuges zu kündigen. Fehlanzeige, wurde abgelehnt. Da man mich als Kunde wohl auf Biegen und Brechen behalten wollte wurde diese Kündigung natürlich nicht automatisch auf die nächste Hauptfälligkeit verschoben. Letzte Woche hatte ich den Brief mit der neuerlichen Kündigung dann auf dem letzten Drücker abgeschickt, aber er ist wegen dem Poststreik zu spät angekommen. Gut, eigene Dummheit. Aber jetzt schreiben die mir, daß die für nächstes Jahr dann wieder ein neues Kündigungsschreiben haben wollen. Jetzt bin ich doch etwas sauer und überlege wie ich die vorzeitig loswerden könnte.Es gibt ja das außerordentliche Kündigungsrecht im Schadensfall, daß beiden Seiten zusteht.Just letzte Woche hat mir irgendein Arsch (Blockwart oder spielendes Kind) im Kellerflur zwei Fahrradreifen zerstochen. Ich denke darüber nach diesen Vandalismusschaden von 10 EUR meiner Hausratversicherung nun zu melden und wenn sie ablehnen, wegen Bagatelle, Ihnen den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Das müßte doch funktionieren, oder?
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Mo 7. Apr 2008, 12:05
von Brummi
HAllo Rene,ich kündige immer zum nächst möglichen Termin. Ich lege mich nie auf ein Datum fest.Hat bisher immer gut geklappt.Ich weiss, daß man bei Fahrzeugversicherungen im Schadensfall das ausserordentliche Kündigungsrecht hat, ob dies allerdings bei der Hausrat auch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.Wenn Du im Besitz eines Faxgerätes bist, kann man die Unzulänglichkeiten der Post natürlich gut ausschalten. Allerdings könnte dann das Problem auftauchen, wenn im Vertrag nur Kündigung durch eingeschriebenen Brief zugelassen ist, daß dann Erbsenzähler eine Kündigung per Fax nicht akzeptieren.Allerdings würde ich in Deinem Fall anwaltlichen Rat einholen, denn ich sehe das so wie Du, daß durch den Umzug ein Risiko-Fortfall entstanden ist. Und die neue Wohnung muss ich nicht automatisch bei dem alten Versicherer versichern.Viele GrüßeHarald
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Mo 7. Apr 2008, 17:01
von jawolf30
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 07.04.08 11:45:12...Just letzte Woche hat mir irgendein Arsch (Blockwart oder spielendes Kind) im Kellerflur zwei Fahrradreifen zerstochen. Rene: Du verzeihst mir, wenn ich gerade gaaaaaanz viel schmunzele!? Du bist auf einen "Deinesgleichen" getroffenHerzliche -grinsende- GrüßeJürgen
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Mo 7. Apr 2008, 17:40
von Rene E
Neeeeeeeeeein. Ich bin ja Bonzen- und Prollautohasser. Der ist Fahrradhasser und ich bin ohnehin immer im Recht Und wenn es ein Kind war und ich es erwische, dann lernt es Erziehungsmethoden kennen die so alt wie meine Autos sind.
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Di 8. Apr 2008, 02:06
von ford64
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 07.04.08 17:40:41Und wenn es ein Kind war und ich es erwische, dann lernt es Erziehungsmethoden kennen die so alt wie meine Autos sind....nicht doch besser Zwangseinweisung auf irgendeine kommunistische Volksschule, und die Eltern für zwei Jahre in den Gulag, wo sie vierzehn Stunden am Tag zerstochene Fahrradreifen flicken müssen?? Wäre doch viel passender...
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Di 8. Apr 2008, 12:14
von Rene E
Nö, einfach Arsch voll. Einfach und effektiv
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Di 8. Apr 2008, 12:18
von Mossi
die schlechte Antwort: bis dahin ist alles rechtens.....Vandalismusschäden am Fahrrad: wird wohl eher schwierig..... aber versuchen kannst du es. Vadalismusschäden gibts nur nach erfolgten Ein-/ Aufbrüchen...Sollte es nicht versichert sein, wird abgelehnt, ohne Schaden kein Sonderkündigungsrecht.Was erwartest du zu sparen? 20,- €? 23,50 €?Empfehlung für nächstes Mal: Fax vorab, mit Verweis auf nachfolgenden Brief (Unterschriftenoriginal)Bei Umzügen zieht die Versicherung mit bzw. sie versichert sogar den Hausrat noch in der alten und schon in der neuen Wohnung.Ein kurzer Blick in die Bedingungen würde einiges klären... Überpfüfe vielmehr, ob du pauschal-Versicherungssummen nach m² oder tatsächliche Versicherungssumme hast, dort liegt ggf. legales Einsparpotential.
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Di 8. Apr 2008, 23:21
von oldierolli
Hallo, wenn man die ALTE (Wohnung) verlassen hat und noch nicht einen neuen Hausstand hat (ist nun zu spät), wäre ein Wagniswegfall gegeben. Hierfür ist m.W. immer eine Kündigungsmöglichkeit gegeben. Also zwischenzeitlich pro forma bei der Partnerin wohnen. Verspäteten Gruß. Rolf
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Mi 9. Apr 2008, 07:39
von Willi
Hallo,auch ich kündige grundsätzlich zum nächst möglichen Termin. Was weiss ich ob eine Versicherung , die bis zum 31.xx läuft nun auf den 31. oder 1ten gekündigt werden muss. Und natürlich mit freundlicher Bitte um Bestätigung .Gab noch nie Probleme.Gruß Willi
Hausrat: Außerordentliches Kündigungsrecht?
Verfasst: Mi 9. Apr 2008, 08:01
von Rene E
Ja danke schon mal.Also eigentlich wollte ich sogar wegen Wagniswegfall beim Umzug kündigen - wurde abgelehnt.Dann habe ich zum nächsten Termin gekündigt. Wurde abgelehnt. Ich soll nächstes Jahr nochmal kündigen. Und soweit logisch denken können die nicht, daß sie mir wenigstens mal inzwischen einen Änderungsantrag zugeschickt hätten. Immerhin haben wir zusammen jetzt mehr als die doppelte Wohnfläche meiner alten Wohnung. Wenn die Bude abbrennt bin ich derzeit also obendrein noch unterversichert. Deswegen haben die jetzt bei mir verschissen. Nicht nur wegen der 20 EUR die die HuK billiger ist. Das ist jetzt ein persönlicher Kampf zwischen mir und der AXA.Beitrag geändert:09.04.08 08:43:49