Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrzeugen mit roten Kennzeichen

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RA-Wilke
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Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrzeugen mit roten Kennzeichen

Beitrag von RA-Wilke » Mi 12. Mär 2008, 12:02

Frisch aus dem ADAJUR-Newsletter. Ein interessantes Urteil, das sich vom Wortlaut her zwar nur auf Händlerkennzeichen bezieht, sinngemäß aber auch für 07er Nummern gelten dürfte.VG SAARLOUIS vom 4.10.2007, 6 K 170/06 Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrzeugen mit roten Kennzeichen 1.Das "rote Kennzeichen" gem. § 28 Abs.3 StVZO bzw. seit dem 01.03.2007 gem. § 16 Abs.3 FZV, das den Inhaber berechtigt, dieses Kennzeichen an verschiedenen Fahrzeugen anzubringen, um diese zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten in Betrieb zu nehmen, rechtfertigt keine pauschale Gebührenerhebung. 2.Anders als etwa Vorführwagen sind die Fahrzeuge, die mit Rotkennzeichen versehen in Betrieb genommen werden, nicht zugelassen. § 23 StVZO bzw. § 16 Abs. 3 FZV stellt lediglich eine Ausnahmeregelung dar, nach der nicht zugelassene Fahrzeuge zu bestimmten Zwecken in Betrieb genommen werden dürfen. 3.Für die durchgängige pauschalierende An- knüpfung der Rundfunkgebührenpflicht an die Anzahl der von einem Kfz-Betrieb vorgehaltenen Kennzeichen ist kein Raum, denn es ent- spricht nicht der Lebenswirklichkeit, dass "rote Kennzeichen" typi- scherweise nur an Fahrzeugen angebracht werden, bei denen die Hal- tereigenschaft des Betreibers des Kfz-Betriebes feststeht. Fundstellen

850spider
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Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrzeugen mit roten Kennzeichen

Beitrag von 850spider » Mi 12. Mär 2008, 13:39

Hallo,was mich hier ein wenig verwirrt(sprich wundert):Da beschäftigt sich geschultes Personal (Anwälte und Richter) und kommen zu einem Urteil, das dann aber 'sinngemäß' ausgelegt wird(werden kann). Ich hätte eigentlich vermutet, wenn schon prozessiert wird, daß hier ein wenig recherchiert wird und dann ein Urteil eindeutig erfolgt.Die Bezeichnung 'Rotes Kennzeichen' ist ja nicht eindeutig und beinhaltet im allgemeinen Sprachgebrauch ja auch noch die '04'er, obwohl sie mittlerweile schwarz ist.So ein Umstand führt meines Erachten doch wieder zu Klagen(und damit zu Kosten). Oder wird hier mit Absicht für Folgeaufträge gesorgt

RA-Wilke
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Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrzeugen mit roten Kennzeichen

Beitrag von RA-Wilke » Mi 12. Mär 2008, 14:42

Doch, doch, das Urteil war schon eindeutig und bezog sich nur auf Kennzeichen gem. §16 III FZV. Daß dieses Urteil sinngemäß auch auf 07er Kennzeichen übertragbar ist, weil die Art ihrer Nutzung vergleichbar ist, war eine kühne Schlußfolgerung von mir.

850spider
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Beitrag von 850spider » Mi 12. Mär 2008, 19:45

alles klar Gottfried

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Brummi
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Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrzeugen mit roten Kennzeichen

Beitrag von Brummi » Do 13. Mär 2008, 11:37

Hallo RA-Wilke,da 07er Kennzeichen im Allgemeinen nicht gewerblich genutzt werden, stellt sich das Problem doch erst gar nicht. Denn Rundfunkgebühren braucht man für ein rein privat genutztes Fahrzeug nicht zu bezahlen, es sei denn, man hat zu Hause kein Radio angemeldet.Viele GrüßeHarald

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