Beamtendeutsch
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- wokri
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- Registriert:Do 18. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
1."Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern."(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)2."Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)3."Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt."(Protokoll im Wirtschaftsministerium)4.Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden."(Merkblatt der Deutschen Bundespost)5."Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)6."Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)7."Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes."(Deutsches Lebensmittelbuch)8."Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."(Bundessteuerblatt)9."An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)10."Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen."(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)11."Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."(Deutsches Lebensmittelbuch)12."Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden."(Formular in Postgirodienst)13."Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatischEigentum am Hundekot."(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
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- Registriert:Mi 15. Okt 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Beamtendeutsch
Suuuper!
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- Registriert:So 10. Dez 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Beamtendeutsch
Davon abgesehen, daß die ganzen 13 Punkte zum Lachen animieren, möchte ich meine Favoriten ganz klar benennen:5, 6 und 13!Herrlich!Viele GrüßeMario
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Beamtendeutsch
Sehr hübsch, da fällt es schwer einen Favoriten rauszufiltern. Nr. 4 ist auch nicht schlecht.Tom
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Beamtendeutsch
Moin, viele dieser Regelungen sind Ausfluss eines Begehrens angeblich Berechtigter. Nach der Klärung eines solchen Begehrens setzt wird in der Regel ein verbeamteter Jurist beauftragt, eine Regelung zu formulieren, nach der in Zukunft gleiche Fälle einfach zu bearbeiten sind. Zu 6. dürfte die Witwe eines auf Dienstreise verstorbenen Beamten die Reisekosten der Heimfahrt unberechtigt eingestrichen, oder es versucht haben. Gruß, Burgfried
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Beamtendeutsch
Hallo, zu Punkt 6 würde ein abstrakt logisch denkender Jurist (z.B. BGH) erklären, dass Reisen nur von natürlichen lebenden Personen durchgeführt werden können. Ab dem TOD handelt es sich nicht mehr um eine REISE, sondern um den TRANSPORT eines leblosen Körpers. OOOH oooh, Verwaltungsbeamte und Logik... Gruß. Rolf
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Beamtendeutsch
Moin, ich habe nicht gedient, deshalb kann ich nur wiedergeben, was mir berichtet wurde:- Nach erreichen des Gipfels hört der Soldat ohne Befehl mit Klettern auf- Verliert der Soldat im Wasser den Boden unter den Füßen, führt er ohne Befehl Schwimmbewegungen aus.@ Rolf: Mit Punkt 6 stimme ich Dir zu, Punkt 5 wäre dann nur logisch.Gruß, Burgfried