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Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Do 24. Jan 2008, 21:15
von oldsbastel
Kann man die Einzugsermächtigung, die das hessische Finanzamt von den Leuten bei der KFZ-Zulassung erpresst, eigentlich widerrufen?
Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Do 24. Jan 2008, 22:24
von oldierolli
Hallo, die E-E ist eine Willenserklärung gegenüber einem Kreditinstitut, die m.W. sogar gesetzlich geregelt ist. Bankrechtlich ist sie jederzeit widerrufbar. Das Zul.Verfahren ist öfftl. Recht und bundesrechtlich EINHEITLICH geregelt. Eine einzelne Gemeinde kann das nicht an Bedingungen knüpfen, sofern diese nicht allgemein zulässig sind. Also mal ausprobieren; die müssen auf jeden Fall die RECHTSGRUNDLAGE benennen. Gruß. Rolf
Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 12:23
von oldsbastel
Das man grundsätzlich jede Einzugsermächtigung widerrufen kann, ist mir bekannt. Mir ist nur unklar, ob es hinsichtlich der erzwungenen Einzugsermächtigung durch das Finanzamt eine Besonderheit gibt.
Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 12:40
von Tripower
Siehe hier:
https://portal.hessen.de/irj...6eb0d2012ea84c761bf71Das Finanzamt darf demnach die Zulassung von einer EE abhängig machen.GrußTripower
Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 13:07
von alteschätzchen
Bei meiner mächsten Anmeldung werde ich einfach eine falsche Kontoverbindung angeben. Wenn die Steuereinzugszentrale den versehentlichen Drehr in der Kontonummer bemerkt, ist das Auto längst zugelassen. Dann müssen sie mir halt eine Rechnung schicken. Ich lasse mir von den Säcken keine Einzugsermächtigung aufdrücken, schließlich darf ich meine zuviel gezahlten Steuern auch nicht bei denen einziehen und muss jedes Jahr mindestens 3 Monate gnädig auf die Bearbeitung meiner EKSt-Erklärung warten.
Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 13:23
von RA-Wilke
Und wenn du dir einen richtigen Spaß und dem FA Arbeit machen willst, überweist du dann noch einen höheren Betrag. Den muß dir das FA nämlich zurückzahlen, natürlich mit gleichzeitigem Anschreiben an dich.Wenn sich zu viele diesen Spaß machen, ist es allerdings kein Wunder, daß die Bearbeitungszeit einer ESt-Erklärung bei euch 3 Monate beträgt.
Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 14:02
von 1300VC
Ich rate meinen Kunden, die das Einzugsverfahren auch nicht wünschen, unmittelbar nach erfolgter Zulassung die EE per Fax zu widerrufen und um Rechnungsstellung zu bitten. Klappt bis dato immer problemlos.Chris.
Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 14:19
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 25.01.08 11:40:04Das Finanzamt darf demnach die Zulassung von einer EE abhängig machen.Hallo Gerrit,das ist mir bekannt und auch gleichzeitig meine Frage. Kann ich die Einzugsermächtigung widerrufen, ohne dass das Fahrzeug stillgelegt werden kann?Beitrag geändert:25.01.08 13:19:20
Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 15:46
von alteschätzchen
Mensch olds, bist du ein Angsthase.Mache es mit dem Zahlendreher und du bekommst dein Auto zugelassen. Kein Mensch (auch nicht die Finanzgeier) können dich zu einer Einzugsermächtigung zwingen.Natürlich kannst du auch die EE widerrufen. Wenn mir dann eine Stillegung droht, würde mich die Finanzgeier aber kennenlernen - bis vor vor dem Richter.Beitrag geändert:25.01.08 14:46:53
Einzugsermächtigung widerrufen
Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 18:13
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von alteschätzchen am/um 25.01.08 14:46:23Mensch olds, bist du ein Angsthase. Wenn es um Streit mit dem Staat und seinen unsinnigen Instituionen geht, bin ich mit Sicherheit der Letzte, der den Schwanz einzieht.Das Problem ist in Hessen, dass die Zulassung von der Einzugsermächtigung abhängig gemacht wird. Deswegen auch das Wort "erpresst" oben. Da staatliche und halbstaatliche Stellen von mir aus Prinzip keine Einzugsermächtigung bekommen (überall, wo "Staat" draufsteht ist Scheiße drin), kann man den Jungs ja wenigstens etwas Arbeit und Ärger bereiten, wenn man sie schon nicht abschaffen kann - insbesondere, wenn es um das Finanzamt geht. Franks Lösung mit dem 1 ct zuviel ist sicher auch eine nette Möglichkeit. Bei der nächsten Umsatzsteuerzahlung werde ich das mal antesten. Mal sehen, wo der Bartel den Most holt! Darum auch die Frage, ob die Einzugsermächtigung widerrufen werden kann, weil die Zulassung davon abhängig gemacht wird, oder ob sie automatisch besteht, solange das Fahrzeug zugelassen ist und deshalb nicht widerrufen werden kann.Ich habe hier schon einen ganzen Stapel Briefe, in denen Sie mir jedesmal wieder berichten, dass sie meine USt, KSt, ESt, LSt und GewSt wieder mal kreuz und quer ins Nirvana gebucht haben. Meine Umsatzsteuer vom Januar 2007 haben Sie aus lauter Unfähigkeit 4 Monate zwischen 2 verschiedenen Finanzämtern hin und her gebucht! Für diesen Schwachsinn wollten sie mir dann noch Säuminszuschläge berechnen. Nun bin ich allerdings auch ein Mitglied aus dem erlesenen Kreis derer, die mehr als eine Steuernummer haben. Zeitweise hatte ich bis zu 4 Steuernummern. Im Moment habe ich immer noch 3 Stück. Damit katapultiert sich das Finanzamt schon von ganz alleine ins Abseits! Ich muss da eigentlich gar nichts mehr machen. *Oh Herr, lass Hirn vom Himmel fallen*Beitrag geändert:25.01.08 17:36:10