Firmenwagen, über 50 Prozent Privatnutzung

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Doroma
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Firmenwagen, über 50 Prozent Privatnutzung

Beitrag von Doroma » Do 29. Nov 2007, 15:04

Hallo,die 2006 eingeführte Regelung sagt, dass man FW nicht mehr steuerlich geltend machen kann, wenn sie weniger als 50 Prozent geschäftlich genutzt werden. Meine Steuerberaterin meinte, dass der Wagen "aus den Büchern herausgenommen" werden müsse. Ist das denn wirklich zwingend erforderlich oder reicht es nicht einfach, wenn ich sage: OK, dann kann ich halt ab 1.1.06 die Kosten nicht mehr geltend machen.Eine weitere Frage ist, welchen Wert ich für das Auto ansetzen soll. Den vom ADAC-Wertrechner ermittelten Zeitwert oder weniger?Edit: Wenn der ADAC-Rechner meint, das Auto sei 3000 Euro wert, ist das dann der Bruttopreis inkl. USt?Vielleicht hatte ja jemand schon damit Erfahrung und kann mir Tipps geben. Danke voraus! Ronald1958Beitrag geändert:29.11.07 14:13:16

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 29. Nov 2007, 15:20

Wenn der Wagen in das Privatvermögen überführt werden muss, dann kannst du die Fahrten gegen Einzelnachweis abrechnen. Gerade bei älteren Fahrzeugen bildet der Einzelfahrtennachweis mit etwas Phantasie eine lukrative steuerfreie Einnahmequelle. Du musst nur aufpassen, weil das Finanzamt ab ca. 40000 km/Jahr mürrisch wird. Beim Einzelfahrtennachweis wird denen das dann nämlich erheblich zu teuer. Oberhalb dieser jährlichen Kilometerleistung bestehen sie häufig darauf, dass das Fahrzeug in das Firmenvermögen überführt wird. Das ist für das Finanzamt billiger. Hinsichtlich des Wertes würde ich mal deinen Steuerberater fragen. Grundsätzlich wird es aber wahrscheinlich so sein, dass du den Wagen zum marktüblichen Wert an dich als Privatperson "verkaufen" musst. Dabei kann der "Preis" durchaus an der unteren Grenze liegen, er muss sich aber noch innerhalb des üblichen Wertes bewegen. Ob der Wagen voll abgeschrieben sein muss, damit du den berühmten 1,-€ ansetzen kannst, kann ich dir im Moment auch nicht sagen. Wie gesagt, frag deinen Steuerberater.Auf jeden Fall sollte der Preis möglichst gering sein, denn der Betrieb muss den Erlös als Einnahme versteuern.Warum hast du denn den Wagen nicht als "Sale & Lease back" laufen. Ich habe mein Auto beim Händler bar bezahlt und anschließend noch am selben Tag meiner Bank verkauft (richtig mit Rechnung und Kaufvertrag). Seniora, ischhh 'abe gar kein Auto ... Beitrag geändert:29.11.07 14:32:29

Doroma
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Beitrag von Doroma » Do 29. Nov 2007, 15:38

Das olle Schätzchen ist im Dezember 1997 gekauft worden und erfreut sich bester Gesundheit. Die ersten drei Jahre hat es sich gelohnt, da kamen 120.000 km zusammen. Danach hatte ich sehr wenig geschäftliche Fahrten, er lief über die 1-Prozent-Regelung und er hat jetzt 171.000 km - irgendwann hatten wir den Break-Even-Point überschritten und gesagt, dass er einfach nur noch laufen muss.Ich denke mal, dass ich ihn mit einem angemessenen Marktwert ansetzen muss. Der eine Euro ist ja eher ein fiktiver Buchwert. Ich hätte halt gern gewusst, wie weit man da drunter bleiben kann. Möglichkeiten gibt es ja genug, wie Jahresinspektion überfällig, alte Batterie, Klima defekt - was bei mir zum damaligen Zeitpunkt der Fall war. Ronald1958Beitrag geändert:29.11.07 14:40:13

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Beitrag von oldsbastel » Do 29. Nov 2007, 15:44

Du kannst den Preis so niedrig ansetzen, bis das Finanzamt anfängt die Stirn zu runzeln. Dann solltest du aufhören. Oder anders: Wenn der Zeitwert bei ca. 3000,- € liegt, dann würde ich ihn für 1000 oder max. 1500 € aus den Büchern nehmen. Bei dem Wert dürfte das FA nicht meckern.Beitrag geändert:29.11.07 14:54:33

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Beitrag von 1300VC » Do 29. Nov 2007, 15:45

....wie lang hast Du denn das Fahrzeug über die AfA geführt ?Bj. 1997 sollte doch nicht mehr sehr hoch in den Büchern stehen; also dürfte je nach Fabrikat/Modell auch ein durchaus geringer Wert angesetzt werden. Wenn noch ein Kostenvoranschlag fällige Reparaturen im vierstelligen Bereich dokumentiert --> dürfte einem Ausgangsbetrag von etwa <2.000,-- wenig entgegenstehen.Chris.

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Beitrag von oldsbastel » Do 29. Nov 2007, 15:55

Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 29.11.07 14:45:15....wie lang hast Du denn das Fahrzeug über die AfA geführt ?Wenn ich mich richtig erinnere, dann werden Fahrzeuge über 5 Jahre abgeschrieben.

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Beitrag von 1300VC » Do 29. Nov 2007, 16:02

Eben. Demnach müsste das Gerät bereits in den letzten Jahren mit jeweils jährlich sinkender Summe als Betriebsvermögen geführt worden sein.Und jetzt, wo Reparaturen anstehen.... Beitrag geändert:29.11.07 15:03:09

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Beitrag von Privra » Do 29. Nov 2007, 16:03

Ich lasse bei der Entnahme von PKW aus dem Unternehmensvermögen regelmäßig ein Wertgutachten (Zeitwert) durch einen Gutachter erstellen und verbuche diesen Betrag als Privatentnahme. Dass ich diesem jede Delle zeige, der TÜV fast zu Ende ist, der Innenraum verschmutzt ist und dieser in meinem Interesse die Grenzen auslotet, ist klar. Ich habe damit bisher noch nie mit dem Finanzamt Schwierigkeiten gehabt, möht eich mal sehen, wenn die dem Gutachter erklären wollen ,sein Gutachten sei falsch.Jens

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Beitrag von Zoe » Do 29. Nov 2007, 16:07

Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 29.11.07 14:20:46Warum hast du denn den Wagen nicht als "Sale & Lease back" laufen. Ich habe mein Auto beim Händler bar bezahlt und anschließend noch am selben Tag meiner Bank verkauft (richtig mit Rechnung und Kaufvertrag). Seniora, ischhh 'abe gar kein Auto ... Ui, wasdasdenn? Klingt irgendwie "interessant"; erklär doch mal in kurzen Worten wie das geht bzw. die Vorteile sind, würde mich auch interessieren Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.

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Beitrag von oldsbastel » Do 29. Nov 2007, 16:34

Ist für Privatleute eigentlich eher uninteressant.Du kaufst das Fahrzeug vom Händler ohne Finanzierung und ohne Inzahlungnahme gegen Bares, um sämtliche Rabatte (Barzahlung, Sonderkonditionen für Firmen etc.) mitzunehmen.Danach verkaufst du das Fahrzeug einer Bank bzw. Leasinggesellschaft zum gleichen Preis und mietest das Fahrzeug von der Bank bzw. Leasinggesellschaft mit 0,-€ Anzahlung zurück. Nach Ablauf des Leasingvertrages übernimmst du das Fahrzeug zu einem vorher vereinbarten festen Preis. Im Gegensatz zu den Leasingverträgen der Autohäuser wird nicht mehr über eine Wertdifferenz wegen evtl. Dellen oder sowas verhandelt. Die Leasinggesellschaft nimmt das Fahrzeug nicht zurück, sondern du musst es zu einem festen, vorher kalkulierten Preis übernehmen. Zu welchem Preis, bleibt dem Leasingnehmer überlassen. Damit es rechtlich ein Leasingvertrag bleibt, muss der Restwert meines Wissens mindestens 2 oder 3% vom Neuwert betragen. Darunter wäre es dann Mietkauf. Fahzeughalter ist in meinem Fall die GmbH und nicht ich als Privatperson.Der Vorteil ist, dass du das Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit bei entsprechend hohen Leasingraten bis fast auf 0,- € bzw. einen sehr geringen Restbetrag "runterleasen" kannst, wobei die monatlichen Leasingraten nicht nur jeden Monat als fixe Kosten fest kalkulierbar sind, sondern sich auch als Betriebsausgabe in voller Höhe steuerlich auswirken. Ob ein möglichst geringer Restwert oder ein realistischer Zeitwert als Restwert sinnvoll ist, muss man im Einzelfall entscheiden. Wenn das Fahrzeug nämlich nach der Laufzeit tatsächlich verkauft wird, muss der Erlös ggf. versteuert werden. Deshalb kann es dabei auch durchaus sinnvoll sein, beim Restwert sich evtl. abzeichnende Unternehmenssteuerreformen während der Laufzeit des Leasingvertrages zu berücksichtigen.So kannst du ein Fahrzeug z.B. innerhalb von einem oder zwei Jahren in näherungsweise voller Höhe einbringen, ohne es über 5 oder noch mehr Jahre abschreiben zu müssen. Das lohnt sich natürlich nur dann, wenn deine Gewinne hoch genug sind, damit sich die evtl. vereinbarten hohen Leasingraten auch entsprechend steuerlich auswirken. Ansonsten kannst du die Laufzeit auch länger vereinbaren. Die Leasingrate kannst du also direkt über die Laufzeit und den Restwert selbst bestimmen.Außerdem entziehst du so dem Unternehmen keine liquiden Mittel, sondern kannst weiterhin mit dem Geld arbeiten, was z.B. die Finanzierungskosten und den zugehörigen Arbeitsaufwand bei der Vorfinanzierung von Aufträgen verringert, weil du zur Vorfinanzierung evtl. keine Bank mehr benötigst. Das hängt natürlich immer vom Unternehmen und der benötigten Summe ab.Ähnliche Geschichten mache ich hier z.T. auch mit der EDV, um den ganzen Kram nicht über 3 Jahre abschreiben zu müssen, sondern innerhalb von einem Jahr bei den damit verbundenen höheren Betriebsausgaben komplett "durchzuschieben".Beitrag geändert:29.11.07 16:22:23

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