Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

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Old Cadillac
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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von Old Cadillac » Do 22. Nov 2007, 11:37

Hi Leute,bei uns zu Hause wird eine komplett neue Wasserleitung verlegt. Ursprünglich lief die hinter den Häusern oder mitten auf dem Grundstück, nun liegt sie an der Straße. D.h. von der Straße weg müssen jeweils auch neue Leitungen zu den Hausanschlüssen gelegt werden. Bei mir natürlich auch. Mein Anschluß liegt ganz hinten am Grundstück an der Ecke des Gebäudes. Man muß also einmal quer über mein Grundstück am Gebäude längs. Dort ist auch eine Rasenfläche ( oder sollte man es eher begrünten Acker nennen ? ) die von mir auch immer gemäht wird. Die Grundstücksgrenze verläuft ungefähr da wo diese Fahrspuren zu sehen sind, also ziemlich in der Mitte der gesamten Grünfläche.Wie man auf dem Bild sehen kann, ist von meiner Grünfläche nicht viel übrig geblieben und auch alles andere als eben ( war es vorher auch nicht aber man kann mit dem Handmäher drüber ). Auf der einen Seite habe ich zwar so weniger zu mähen aber der Gesamteindruck des Objektes ist nun nicht mehr gerade so toll, denn man sieht diese Grünfläche von der Straße her. Irgendwann werden ja mal wieder ein paar Gräser sprießen aber das wird ja auch ein Flickenteppich.Angenommen ich möchte das wieder gleichmäßig begrünt haben, wer muß denn dafür sorgen und die Kosten zahlen? Ist das Sache der Firma die das aufgebuddelt hat, der Wasserversorger oder des Grundstückseigentümers ?GrüßeTom

arondeman
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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von arondeman » Do 22. Nov 2007, 11:45

Ich kann die Frage ja mal meinem alten Herrn vorlegen, der hat einen guten Teil seines Arbeitslebens mit "baurechtlichen" Dingen verbracht. Aber Vorsicht - solche Vorschriften können womöglich von Bundesland zu Bundesland oder sogar auf kommunaler Ebene variieren. GrußS.

Old Cadillac
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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von Old Cadillac » Do 22. Nov 2007, 14:50

Hallo,ja, leg doch mal vor, bitte. Ich weiß nicht wie die Rechtslage ist, will mich auch nicht lächerlich indem ich sage : Macht mal meine Rasenfläche wieder so wie es war und eigentlich ist das mein Bier.Allerdings da wo Pflaster hoch genommen wurde an deren Grundstücken, haben die ja auch nicht nur das Loch wieder zugeschüttet und die Steine musste der Eigentümer wieder selbst hinpacken.GrüßeTom

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Gordini
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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von Gordini » Do 22. Nov 2007, 15:17

Tom,also, meine Frau sagte: Diese durchgeführte Arbeit lag auch in deinem Interesse. Die Firma muss das Loch wieder zuschütten, begradigen aber um die Bepflanzung der Fläche musst du dich selbst kümmern.Grüße (manchmal haben die Frauen Recht) Christoph

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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von Josef Eckert » Do 22. Nov 2007, 15:27

Hallo Tom,schau Dir mal den Liefervertrag mit Deinem Wasserlieferanten genauer an - das Kleingedruckte -. Da müßte geregelt sein welche Pflichten in einem solchen Fall ihm und Dir obligen. In der Regel ist er nur für das Wiederherstellen im Sinne der Gefährdungshaftung zuständig. D.h. die Wiederherstellung einer qualitativ hochwertigen Oberfläche obliegt Dir. Das kann wiederum anderst gelagert sein, wenn eine Wasserleitung zu Deinem Nachbarn durch Deinen Garten verläuft und diese aufgegraben werden mußte.GrußJosef

BJ43
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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von BJ43 » Do 22. Nov 2007, 15:54

kauf dir `ne Tüte Grassamen bei Aldi & gut iss Ernsthaft Tom,auch wenn du letztendlich Recht bekommen solltest, steht doch der Aufwand bei einem Streitfall im keinem Verhältnis zur Sache.( Bin allerdings der Meinung, dass es dein "Privatvergnügen "ist).GrußBJ43

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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von hugo » Do 22. Nov 2007, 17:02

Hallo Tom,gleich vorweg: Die rechtliche Situation ist mir nicht bekannt.Aber.. wenn wir einen Graben erstellen lassen, wird dieser nachher wieder verfüllt, verfestigt, geglättet und Rasensaat ausgegbracht. Bei Hausanschlüssen wird eigentlich auch nicht anders verfahren, daß schliesst auch eventuelle Pflasterarbeiten mit ein.Wer hat den bei Dir gebuddelt, der Wasser- und Abwasserverband selbst oder ein Subunternehmer (Pyke, Huth)?Grußhugo

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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von arondeman » Do 22. Nov 2007, 17:06

Schließe mich - nach Konsultation meines "innerfamilären" Fachmanns - tendenziell den Meinungen meiner Vorredner Gordini und J. Eckert an. Es gibt da einige Unwägbarkeiten im Detail, so dass man das pauschal (z.B. ohne Kenntnis des örtlichen Bebauungsplans) nicht 100%ig sagen kann, aber im Normalfall ist in solchen Fällen die Wiederherstellung der Grasschicht Sache des Grundstückseigentümers, denn die eigentliche Baumaßnahme lag ja in seinem ureigensten Interesse. GrußS.

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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von Sierra » Do 22. Nov 2007, 17:15

Ich schließe mich BJs Meinung an:Selber Grassamen drauf und wachsen lassen. Sei froh, daß nicht gepflastert war, das wär echt ärgerlich und teuer. GrußMichael

Old Cadillac
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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?

Beitrag von Old Cadillac » Do 22. Nov 2007, 17:30

Hallo zusammen,besten Dank für die Infos. Also, einen Anspruch habe ich vermutlich nicht, ok.Damit man mich hier nicht als knauserigen, kleinkarierten Spießer sieht : Die Jungs vom Tiefbau machen sich seit 2 Monaten mit Bauwagen, Baggern, kubikmeterweise Sand und Erde, Straßenschilder etc. vor meinem Zaun auf meinem Grundstück breit. Ungefragt... da die mich nicht weiter stören, laß sie stehen, irgendwo müssen die ja hin mit dem Kram.Und als man mich gefragt hat, ob die ihren Equipment-LKW, einen Minibagger und ein Bohrgerät auf meinem Grundstück abstellen dürfen ( hinterm Zaun ), weil die Angst vor Diebstahl und Beschädigungen hatten, habe ich auch nicht nein gesagt.Da wird dann ja nach Umpflügung meiner Grünfläche mal die Frage gestattet sein, ob ich denn nun für die Wiederbegrünung sorgen muß.Und das Ende vom Lied : Die Jungs haben schon neu gesät ! Habe eben mal einen Blick auf die Fläche geblickt, ahhh... Rasensamen.Hätte mir die Überlegungen also sparen können.@BJ43 : Wegen so einem Quatsch würde ich niemals einen Rechtsstreit anzetteln. Die Gerichte haben sich mit wichtigerem zu befassen als mit ein paar Grassamen aber man muß ja im Vorfeld mal wissen, ob ich mir die Frage bei dem Wasserversorger gleich sparen kann.@Michael : Nun, da wo bei anderen Grundstücken gepflastert war, haben die auch alles wieder neu gepflastert. Also nix Steine hoch, graben, Loch zu und pflastern kann der Eigentümer dann selbst.GrüßeTomBeitrag geändert:22.11.07 16:34:05

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