10 Euro "Kopfgeld" für private Blitzdienste
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Aktuelle Pressemeldung des AvD, ein interessanter Fernsehabend ist gesichert!"AvD gegen "Kopfgeld" für private Blitzdienste Pro Verstoß 10 Euro für den privaten BlitzdienstSeit es den Kommunen Mitte der 90er Jahre erlaubt wurde, Geschwindigkeitsverstöße in Eigenregie auch mittels versteckter Messgeräte vor polizeilich festgelegten Unfallschwerpunkten zu messen und die Verkehrsverstöße mit Bußgeldbescheiden zu ahnden, werden damit gerne private Verkehrsüberwachungsunternehmen beauftragt. Diese besondere Art von Public-Private Partnership und die Praktiken dieser privaten Blitzdienste untersuchten die Redaktion von Kabel 1 Magazin und ein Mitarbeiter des AvD Instituts für Verkehrssoziologie in teilnehmender Beobachtung mit versteckter Kamera. Sie gaben sich dazu gegenüber den privaten Blitzdiensten als Vertreter des Ordnungsamtes einer Stadt aus und erkundigten sich einmal äußerst vorsichtig und in einem zweiten Fall sehr direkt nach Möglichkeiten, mehr Einnahmen für die Stadt zu erzielen. Die "Verkaufsgespräche" beweisen, dass es in erster Linie um sichere Mehrerlöse, statt um die Verkehrssicherheit geht. Es zeigte sich auch, welche Verdienstspannen bereits bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen zu erreichen sind und mit welchen technischen Mitteln die Orte gefunden und dann festgelegt werden, um gute Ergebnisse für die Blitzdienste und für die Kasse zu erzielen. Gezeigt werden am 25.10.2007 im Kabel 1 Magazin um 22.15 Uhr die für die Städte lukrativen Geschäftsmodelle."Wie einfach Autofahrer abgezockt werden können, dank der privaten Blitzdienste beinahe mühelos und wie ohne Kontrolle der Bürgerschaft und sogar auf Kosten der Verkehrssicherheit eine Gesetzeslücke ausgenutzt werden kann, ist erschreckend und die Dreistigkeit mit der die Branche auftritt beinahe unglaublich!" sagte Alfred Fuhr, Verkehrssoziologe des AvD, nach Sichtung des Materials. "Die Ergebnisse dieser Recherche liefern skandalöse Belege für die Vernachlässigung der Unfallprävention der Kommunen zugunsten der Einnahmen durch private Überwachungsunternehmen." Der AvD sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass Prävention statt Inkasso im Vordergrund der Verkehrsüberwachung stehen muss, weil es möglichen Verkehrsopfern nichts nützt, wenn jemand vor dem Unfall auf der Lauer liegt, ohne auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer Einfluss zu nehmen."
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10 Euro "Kopfgeld" für private Blitzdienste
Ich hätte noch eine ID. Man fotografiert Falschparker mit dem Funktelefon, schickt das Bild per MMS direkt an Polizei oder Ordnungsamt und bekommt 5 EUR auf das Vertragsguthaben gutgeschrieben
10 Euro "Kopfgeld" für private Blitzdienste
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 25.10.07 12:32:14Ich hätte noch eine ID. Man fotografiert Falschparker mit dem Funktelefon, schickt das Bild per MMS direkt an Polizei oder Ordnungsamt und bekommt 5 EUR auf das Vertragsguthaben gutgeschriebenMein Vorschlag wäre, Radfahrer, die über rot fahren, mich schneiden, die Einbahnstrasse nachts unbeleuchtet in die falsche Richtung fahren, Autoparkplätze besetzen, vom Fahrrad holen, vorher natürlich zwecks späteren Identifikation ablichten, in die Fresse boxen und für diese Dienstleistung 4 Euro kassieren.Grüße
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Man kann auch falsch geparkten Renault-Kasperbuden gleich den Lack zerkratzen
10 Euro "Kopfgeld" für private Blitzdienste
Fahr deine "Leiche" und sei friedlich so bist du näher am Ziel.Ich verlange Straßenbenutzungsgebühr für intolerante Drahteselfahrer.Apropos Lackzerkratzen, typische Zerstörungswut der Proletarier im Umgang mit fremdem Eigentum.Ps. Wenn Du dich stellst wie ein Mann, darfst du das jeder Zeit bei mir machen.
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Moin, wo ist das Problem? Die Sache schadet der Verkehrssicherheit nicht, deshalb ist es nicht verwerflich. Das freie Unternehmertum bietet eine legale aber nicht wirklich zielführende Dienstleistung, das wird von vielen auch als nicht verwerflich eingeordnet.Die Kommunen verhalten sich so wie ein Unternehmen, sie nutzen ihre Möglichkeiten, bisher wurde als verwerflich angesehen, wenn sie das nicht tun. Der Bürger gibt den Unternehmen und den Kommunen die Gelegenheit, ihren Vorteil zu nutzen, das ist einerseits verwerflich weil gesetzwidrig, andererseits hilfreich für die Öffentlichkeit. Indgesamt ist das nicht verwerflich, weil niemand gezwungen ist, seinen Teil beizusteuern. Gruß, Burgfried
- Th. Dinter
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....wo lebst Du denn?? "Kommunen verhalten sich wie Unternehmen"??Davon sind die soweit weg, wie auch die Kommunalpolitiker von ihren "Schäfchen"!!!grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Ob und wie verwerflich die Kommunen vorgehen, wird erst der Fernsehbericht zeigen. Wenn nämlich die Privatblitzer im Auftrag der Kommunen gezielt dort blitzen wo "nur" zu schnell gefahren wird und nicht an Unfallschwerpunkten, dann ist das nicht nur scheinheilig, sondern auch nicht im Dienste der Verkehrssicherheit.
- Maxe
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10 Euro "Kopfgeld" für private Blitzdienste
Es ist und bleibt die moderne Form der Wegelagerei! Der einzige unterschied ist, wir konnen bestimmen ob wir zum Opferaltar gehen oder nicht. Deshalb hab ich Grundsätzlich nichts dagegen, denn mein letztes Knöllchen bekam ich vor geschätzt 8 Jahren.Gruß Maxe
10 Euro "Kopfgeld" für private Blitzdienste
Achtung:Auf der Kölner Zoobrücke hat die Testphase für die FÜNF!!! neuen Starenkästen begonnen.Die Dinger blitzen schon, aber Tickets werden wohl erst ab nächster Woche Montag verschickt.Bitte Eure Radarfallen Plug-Ins aktualisieren!