[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/phpbb/session.php on line 583: sizeof(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/phpbb/session.php on line 639: sizeof(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Oldtimer-Foren •Wie ist es hier mit der Gewährleistung ?
Seite 1 von 1

Wie ist es hier mit der Gewährleistung ?

Verfasst: Fr 19. Okt 2007, 16:39
von Old Cadillac
Hi Leute,so ganz sicher blicke ich da nicht durch habe schon im Netz gesucht aber nicht richtig schlau geworden, es interessiert mich mal : Wenn man jetzt von einem Autohändler ( oder bei wem auch immer ) eine Ware kauft und dieser Händler hat mit dem Eigentümer einen Kommissionsvertrag abgeschlossen, muß dieser Händler dann Gewährleistung geben oder nicht ? GrüßeTom

Wie ist es hier mit der Gewährleistung ?

Verfasst: Fr 19. Okt 2007, 16:44
von Gordini
Joo, muss erGrüßeChristoph

Wie ist es hier mit der Gewährleistung ?

Verfasst: Fr 19. Okt 2007, 17:03
von Old Cadillac
Hallo Christoph,ah, danke. Kann es sein, daß man das nach 2002 noch mal geändert hat nachdem unwahrscheinlich viele Autohändler plötzlich nur noch Autos in Kommission verkauften ?GrüßeTom

Wie ist es hier mit der Gewährleistung ?

Verfasst: Di 13. Nov 2007, 13:58
von 1300VC
Nein, grundsätzlich MUß er das nicht.Sorry, Christoph, da irrst Du.Entscheidend und durch Gerichte mittlerweile bestätigt, ist, wem das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs tatsächlich gehört. Dies gilt es evtl. explizit (dürfte aber manchmal schwer fallen) nachzuweisen.Ein echter Kommissionsvertrag wird gerichtlich nur dann als solcher anerkannt, wenn der Händler dem Vorbesitzer nicht bereits vor Verkauf des Fahrzeuges den Einkaufspreis (aus)bezahlt hat. Dann gilt nämlich der Kommissionsvertrag als Scheinvertrag und DANN muß der Händler auch gewährleisten.Ein echter Komm.-Vertrag sieht ja vor, daß erst nach Verkauf und damit Erhalt der Kaufsumme der Vorbesitzer bezahlt wird.Wenn natürlich Ali dem Hassan sein Auto in Kommission verkauft und vorher schon Bargeld fliesst, die Quittung aber natürlich ein Datum nach Vertragsabschluß an den Neubesitzer aufweist, wird Hassan kaum (aus)sagen "voll krass, dabei happ ich schon Kohle vorher kassiert von Ali, weiß´u..." Weil Hassan is´ mit die Schwester von Ali gefreundet......Der offizielle Text hierzu lautet:"Entscheidend ist laut Bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 175/04), wer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt. Ist es der Vorbesitzer, ist gegen ein solches Geschäft nichts einzuwenden. Hat aber der Händler etwa den Wagen in Zahlung genommen und verkauft ihn auf eigene Faust weiter, darf er die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Tut er es doch, handelt es sich um ein unzulässiges Umgehungsgeschäft."Siehe auch: http://tinyurl.com/2anggmDeshalb: Nur in den seltensten Fällen des Verkaufs eines Alltagsautos wird es tatsächliche/echte, sog. Agenturgeschäfte geben. Denn der Vorbesitzer möchte natürlich schnellstens Geld für das Auto haben und nicht erst bis zum Verkauf warten. Anders mag es bei hochpreisigen Fahrzeugen oder auch hochwertigen Oldtimern sein. Viele Händler umgehen so sowohl die Gewährleistung bzw. sichern sich vor falschen Preiskalkulationen ab und müssen nicht ihre Liquidität schmälern.ChrisBeitrag geändert:13.11.07 13:03:32

Wie ist es hier mit der Gewährleistung ?

Verfasst: Di 13. Nov 2007, 16:15
von Gordini
Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 13.11.07 12:58:59Nein, grundsätzlich MUß er das nicht.Sorry, Christoph, da irrst Du.Entscheidend und durch Gerichte mittlerweile bestätigt, ist, wem das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs tatsächlich gehört. Dies gilt es evtl. explizit (dürfte aber manchmal schwer fallen) nachzuweisen.Ein echter Kommissionsvertrag wird gerichtlich nur dann als solcher anerkannt, wenn der Händler dem Vorbesitzer nicht bereits vor Verkauf des Fahrzeuges den Einkaufspreis (aus)bezahlt hat. Dann gilt nämlich der Kommissionsvertrag als Scheinvertrag und DANN muß der Händler auch gewährleisten.Ein echter Komm.-Vertrag sieht ja vor, daß erst nach Verkauf und damit Erhalt der Kaufsumme der Vorbesitzer bezahlt wird.Wenn natürlich Ali dem Hassan sein Auto in Kommission verkauft und vorher schon Bargeld fliesst, die Quittung aber natürlich ein Datum nach Vertragsabschluß an den Neubesitzer aufweist, wird Hassan kaum (aus)sagen "voll krass, dabei happ ich schon Kohle vorher kassiert von Ali, weiß´u..."Weil Hassan is´ mit die Schwester von Ali gefreundet......Der offizielle Text hierzu lautet:"Entscheidend ist laut Bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 175/04), wer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt. Ist es der Vorbesitzer, ist gegen ein solches Geschäft nichts einzuwenden. Hat aber der Händler etwa den Wagen in Zahlung genommen und verkauft ihn auf eigene Faust weiter, darf er die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Tut er es doch, handelt es sich um ein unzulässiges Umgehungsgeschäft."Siehe auch: http://tinyurl.com/2anggmDeshalb: Nur in den seltensten Fällen des Verkaufs eines Alltagsautos wird es tatsächliche/echte, sog. Agenturgeschäfte geben. Denn der Vorbesitzer möchte natürlich schnellstens Geld für das Auto haben und nicht erst bis zum Verkauf warten. Anders mag es bei hochpreisigen Fahrzeugen oder auch hochwertigen Oldtimern sein. Viele Händler umgehen so sowohl die Gewährleistung bzw. sichern sich vor falschen Preiskalkulationen ab und müssen nicht ihre Liquidität schmälern.ChrisBeitrag geändert:13.11.07 13:03:32Hallo, wo warst du so lange Chris? Im Süden?Ja, Du hast auch Recht, aber so einfach ist die Geschichte nicht und es gibt verschiedene Urteile darüber.Grüße Christoph